Zuständigkeiten im Coworking-Space (Mietbüro)

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  • Hallo zusammen,

    heute habe ich auch mal wieder eine Frage mitgebracht, zu der ich Erfahrungen, Meinungen und Wissen suche.

    Die Frage betrifft folgende Situation: Ein mittelständisches Ingenieurbüro hat sich übergangsweise (6 Monate) in einem sog. "Coworking Space" eingemietet. Gegenstand der Miete sind zwei Büroräume, die mit insgesamt 8 Arbeitsplätzen eingerichtet und für Bildschirmarbeitsplätze gedacht sind.

    (Nach ersten Gesprächen mit Sifa und Betriebsarzt entwickelt sich die Frage zu einem recht großen Fragenkomplex mit vielen Unklarheiten ;) )

    Die Büroräume liegen in einem abgeteilten Korridor, in dem der Coworking-Anbieter noch etliche weitere Büros sowie temporäre Arbeitsplätze anbietet und sowohl kurz- als auch längerfristig vermietet. Mit dabei sind zentrale Einrichtungen wie Besprechungsräume, Kaffeeküchen, Toiletten usw.

    Aufenthaltsräume oder Kantinen gibt es nicht.

    Dieser Korridor befindet sich nun wieder in einem größeren Gebäude, in dem noch weitere Firmen ansässig sind, zu denen aber keine weiteren Informationen vorliegen. Das Gebäude gehört einem weiteren Unternehmen.

    Jetzt die Einstiegsfragen:

    Wie sind die Rollen zu sehen?

    Eigentümer der Gebäudes, Betreiber des Coworking Space, Mieter der Büros sind mal die ersten. Wo schaue ich dann hin, um die genauer zu definieren und abzugrenzen?

    Wer hat welche Aufgaben/Verantwortungen?

    Für den generellen Zustand des Gebäudes, seine Eignung als gewerbliches Objekt mit Nutzung als Arbeitsräume, und natürlich auch Fluchtwege usw. sehe ich den Eigentümer des Gebäudes, sofern diese Pflichten nicht an den Betreiber des Coworking Space übertragen wurden.

    Beim Thema Brandschutz wird es dann sicher das erste Mal interessant: Wer stellt die Brandschutzeinrichtungen her? Wer organisiert Flucht- und Rettungswege? Die kann ich doch nicht nur für einen Korridor oder ein Stockwerk betrachten, oder?

    Aber wie geht es dann weiter?

    Aus der ArbStättV und den ASR ergeben sich etliche Anforderungen, die der Arbeitgeber (hier erstmal der o.g. Mieter) erfüllen muß, ehe dessen Mitarbeiter ihre Arbeit überhaupt aufnehmen. Die meisten daraus erfordern aber ggf. bauliche Anpassungen, sei es in der Beleuchtung, der Belüftung, Heizung/Klima, oder auch der Unterteilung der Räume. Und die vom Betreiber gestellten Büromöbel müssen auch auf den Prüfstand.

    Was muß der Betreiber hier von sich aus tun, und was erst, wenn der Mieter nachhakt?

    Wer ist z. B. verantwortlich für die Organisation der Ersten Hilfe, umgebungsbezogene Unterweisungen usw.?

    Zusätzlich interpretiere ich die Lage auch so, daß hier "Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig" werden (§8 ArbSchG), also eine entsprechende Koordination erforderlich ist. Wie muß die aussehen?

    Kann der Betreiber zulassen, daß sich die Mieter außerhalb bestimmter Zeiten alleine im Bereich aufhalten, ohne daß Mitarbeiter des Betreibers (Erste Hilfe, Meldekette ...) vor Ort und erreichbar sind?

    Insgesamt versuche ich die Kette zu verstehen, die vom Eigentümer/Bauherrn des Gebäudes über den Betreiber des Coworking Space bis hin zum Mieter/Nutzer geht.

    Nebenfrage: Wenn sich Arbeitnehmer anderer Firmen temporäre Arbeitsplätze mieten - Wer ist da eigentlich für deren Beschaffenheit zuständig?

    Annahme: Dort hat noch niemals jemand eine Betrachtung nach ArbStättV durchgeführt (oder den Begriff gehört)

    Hinweis zur Eingrenzung: Die Unternehmerpflichten für das Ingenieurbüro an sich sind klar. Aus deren Wahrnehmung ergeben sich die o.g. Fragen, da nicht alle erforderlichen Maßnahmen in dem kleineren Kontext sinnvoll umsetzbar scheinen und das Konzept "Coworking Space" insgesamt in Frage stellen.

    Habt Ihr zum Thema "Coworking Space" Erfahrungen und/oder geeignete Quellen?

    Ich habe da inzwischen das Gefühl, daß bei dem Komplex der Schwanz mit dem Hund wedelt und man als Arbeitsschutzmensch auf Mieter/Nutzerseite eine Büchse der Pandora aufmacht.

    Danke für Euren Input!

    Ergänzung:

    Erste Quellen habe ich gefunden.

    DGUV: Sicherheit und Gesundheit in Coworking Spaces (dguv.de)

    KomNet: KomNet - Wie ist die sicherheitstechnische Herangehensweise bei so genannten "coworking spaces" zu bewerten, wenn man sich dort als Unternehmen einmietet? (nrw.de)

    Meine Wahrnehmung dabei ist, daß die Frage nach den Zuständigkeiten auch bei den UV-Trägern aufgekommen ist, sie aber auch rätseln, wer eigentlich für was verantwortlich ist. Letztlich zeigen sie auf den jeweiligen Arbeitgeber, der sich mit den anderen Arbeitgebern abstimmen muß.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

    Einmal editiert, zuletzt von ThiloN (2. März 2023 um 09:03) aus folgendem Grund: Links ergänzt.

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  • Ich habe nicht den Eindruck, dass es hier einen wesentlichen Unterschied zu einer normalen Anmietung gibt.

    Außer dass eben das Mobiliar mit gemietet wird und darauf nur begrenzt Einfluss besteht.

    Als Arbeitgeber habe ich die Pflicht einen sicheren Arbeitsplatz einzurichten. Wenn das in dem Coworking Space nicht gegeben ist, kann ich diesen nicht im Zweifel nicht anmieten.

    Wir haben öfter die Situation, dass wir angemietete Gebäude zur Verfügung gestellt bekommen. Damit haben wir überhaupt keinen Einfluss auf Gebäude. Können die Unterbringung aber auch nur bedingt ablehnen.

    Bei Brandschutz und anderen baulichen Sachen kann man sich dann auf viele Diskussionen freuen.

    Bei der Organisation der ersten Hilfe, Brandschutzhelfer etc. können die untergebrachten Firmen meiner Meinung nach zusammenlegen. Das sollte dann aber auch vertraglich geregelt sein. In wie weit das Sinn ergibt, wenn es sich nur um kurzfristige Mietungen handelt ist jedoch fraglich.

  • Das ewige Leiden, da sie ja meist erst nach dem Vertragsabschluss damit ankommen! Ansonsten könnte man ja schon im Vorfeld einiges präventiv abarbeiten.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Als Arbeitgeber habe ich die Pflicht einen sicheren Arbeitsplatz einzurichten. Wenn das in dem Coworking Space nicht gegeben ist, kann ich diesen nicht im Zweifel nicht anmieten.

    Sehe ich ganz genau so.

    Natürlich läuft das in der Realität anders, dann muss der Arbeitgeber (Mieter) Kompensationsmaßnahmen umsetzen, die natürlich mit dem Coworking-Space-Anbieter abgestimmt werden müssen (z.B. wenn die Beleuchtung ungeeignet ist, Schreibtischlampen bereitstellen).

    Aus meiner Sicht ist immer der Vertragspartner auch die Ansprechperson, nicht der Gebäudeeigentümer.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Ahhh, schöne Thematik!!!

    Hierzu wird sich, wenn überhaupt, im Falle eines Falles der liebe Herr Richter äussern müssen, da hier tatsächlich viele Sachen nicht durchdacht sind.

    Aber, nur meine bescheidenen Anmerkungen:

    - Wenn Du sicher sein willst, dass alle Anforderungen erfüllt werden - Finger weg vom Coworking space!

    - Wenn doch, dann formuliere den Vertrag entsprechend. Ich würde z.B. eine Formulierung wie: "Arbeitsstätten gem. ASR..." aufnehmen und mir damit die Thematik vom Hals halten.

    - I.d.R. arbeiten in einem solchen Gebäude die Bürohengste unterschiedlicher Firmen weder zusammen, noch geht von ihnen eine besondere Gefährdung aus. Allein die gedankliche Beschäftigung mit Koordinierung halte ich tatsächlich für überflüssig.

    - "Alleinarbeit" für Bürotätigkeiten ist an unterschiedlichen Stellen bereits ausführlich diskutiert...

    - Stichwort "Bildschirmarbeitsplatz": Arbeiten die MA vor PC oder mit ihrem Laptop?!?

    -... ich bin mal gespannt wo Du hier endest...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Vieles im "New Work" führt zu Verstößen gegen etablierte Arbeitsschutz Regeln und, wenn es so toleriert wird, zu einer Absenkung des Schutzniveaus.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wir haben hier aus so besch.... Konstrukte. Und es interessiert keinen bzw. hinterher hat man so viele Probleme, dass man nichts greifen und angehen kann. Lernkurve fürs nächste Mal? Gleich null...

    Was in eurer Hand liegt, wären alle Themen, die ab Wand/Steckdose zu beeinflussen wäre - quasi alles Bewegliche.

    Auch Ersthelfer, Brandschutz (hier aber eher was über das übliche Maß hinaus geht) wäre noch euer Thema.

    Beim Thema Beleuchtung fangen die Probleme schon an: Wer kümmert sich um die Anbringung und Ausleuchtung der Deckenlampen, Wer hat das Thema Leuchtmittel bzw. Stärke der Leuchtmittel?

    Ich habe hier so einen Bereich, da sind in Räumen gar keine Lampen oder ausgerechnet da, wo Schreibtische sind fehlen diese...

    Dann war ich mal ein einem Bereich, in dem es fürchterlich gestunken hat... irgendwo sind Abwasserrohre in der Decke und den Wänden verlaufen, die ein Problem hatten... wird immer wieder beim Vermieter bzw. Gebäudeverantwortlichen angemahnt... da passiert dann auch schon was: Der Verantwortliche wechselt, bevor es da zu Umsetzungen kommen kann.

    Achtet darauf, dass der Vertrag solche Sachen klar regelt... auch das Thema Abfallentsorgung, Medienversorgung, Reinigungskräfte, gemeinsam genutzte Einrichtungen müssen vorab geklärt sein. Benötigt Ihr einen Zusatz zu Versicherungen, welche nicht in den Nebenkosten mit betrachtet werden? Was wird in eurem Bereich genau gemacht und hat das der Vermieter in der Brandschutzversicherung abgedeckt... ? Fragen, Fragen, Fragen...

    Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen: Notieren, Notieren Notieren und die Punkte regelmäßig den Verantwortlichen mitteilen - manchmal haben die Spezis am anderen Ende auch keinen richtigen Überblick bzw. keine Fachleute eingesetzt, so das ein Abstellen der Punkte nicht in absehbarer Zukunft stattfinden kann.

    Nachtrag: Das Thema Brandschutz, kann / wird schon zum größten Teil durch den Vermieter bzw. Gebäudeverantwortlichen abgedeckt. Ihr könntet vielleicht nochmal beim Punkt ausreichende Löscheinheiten involviert sein.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

    Einmal editiert, zuletzt von E.weline (3. März 2023 um 11:10)