Hallo,
ich hoffe mal das ist hier richtig aufgehoben.
Hier kam gerade beim Aktualisieren der GBU und des Alarmplanes die Frage auf, wer für die Alarmierung der Mieter auf dem Firmengelände zuständig ist bzw. ob mal die Mieter im Vorfeld über Maßnahmen informieren muss/Sollte.
Hintergrund ist, dass wir seit neuestem ein ehemaliges Bürogebäude vermieten, das einmal von einer öffentlichen Straße aus, aber auch vom Betriebsgelände her zu betreten ist.
Feuerwehrzufahrt bzw. Sammelplatz ist vor dem jetzt vermieteten Gebäude.
Sind wir verpflichtet, die Mieter über eventuell erhöhte Feuergefahr (als Lackfabrik (das wissen die aber), Alarmsirenen und eventuelle Evakuierungen zu informieren? Oder über zu treffende Maßnahmen?
Oder ist das im Brandfall Sache der Feuerwehr?
Wir sind kein Störfallbetrieb. Da wir gewachsen mitten in einem Wohngebiet liegen, Wohnhausbebauung bis an die Grundstücksgrenze (darum ziehen wir jetzt auch mittelfristig um), wurde uns aber bisher auch keine Verpflichtung zur Information.
Ich bin der Meinung, eine kurze Information (Flyer) würde nicht schaden.
Gruß
Ralf