Servus zusammen,
ich habe eine Frage, zum Thema Absturzsicherung bei Lichtkuppen (RWA´s).
Vor kurzem hatten wir Besuch von der BG, dabei wurde bemängelt, dass unsere Lichtkuppen (RWA´s) nicht ausreichend gegen Durchsturz gesichert sind.
Nach gezieltem Durchfragen, steht fest, dass unsere Mitarbeiter keinerlei Tätigkeiten auf den Dächern durchführen! Es findet lediglich eine jährliche Überprüfung der RWA´s durch einen externen Dienstleister statt.
Jetzt zu meiner Frage.
Muss der Hallen Eigentümer (sprich mein Chef) die Sicherung der Lichtkuppen sicherstellen, auch wenn das eigene Personal keine Tätigkeiten auf den Dächern ausübt?
Oder muss sich der externen Dienstleister entsprechend gegen das durchstürzen absichern (siehe Beispielbilder)?
Schon mal danke