Gehörschutz mit Musik auf den Ohren (bluetooth;Kabel) in Lärmbereichen

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  • Hallo Schwarmwissen,

    Z.Zt. stellen wir unseren Mitarbeitern Gehörschutz in den verschiedensten Ausprägungen zur Verfügung.

    Hier in unserem Unternehmen wächst das Interesse an Gehörschutz mit bluetooth/Kabel, mit dem auch gleichzeitig Musik gehört werden kann !

    Diese Modelle sollen u.a. das Musikhören mit bis zu 85 dB(A) (((HALLO ! ! !))) ermöglichen und sich dann selber begrenzen ! ?

    Einige solcher Modelle sind sogar mit CE und Din-Zertifiziert...

    Sicherlich fällt vielen das Arbeiten mit Musik leichter und die Forderung ist sicher nicht ganz unbegründet...

    Nun stellt sich mir die Frage, wie gehe ich in ausgewiesenen Lärmbereichen mit solchen Forderungen um !

    Prinzipiell möchte ich mich einem Gehörschutz mit bluetooth/Kabel zum Musik hören, aus Sicherheitsgründen verweigern aber es fehlt mir hier an Argumenten...


    Danke und Grüße an alle lesenden,

    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Prinzipiell möchte ich mich einem Gehörschutz mit bluetooth/Kabel zum Musik hören, aus Sicherheitsgründen verweigern aber es fehlt mir hier an Argumenten

    Da hast Du doch schon das durchschlagende Argument. Akustische Entkopplung von der Umgebung. Warnsignale können nicht wahrgenommen werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    wie AxelS schon geschrieben hat, ist die Wahrnehmung von Signalen, Geräuschen ja durch den Gehörschutz eingeschränkt. Zusätzlich wird man nun durch die Musik noch abgelenkt so dass die Wahrnehmung nochmals leidet. Und dann stellt man Mitarbeitenden ab 80dB zur Verfügung und lässt Musik bis 85dB zu ? Macht für mich keinen Sinn.

    Gruß,

    Hagen

  • Lass dich nicht davon verunsichern, dass es diesen Gehörschutz auf dem Markt gibt. Dieser hat ja auch in manchen Bereichen eine Einsatzberechtigung, z.B. wenn darüber kommuniziert werden muss oder um damit Signale zum Hörer durchzugegeben...

    Argumente gegen reines Musikhören wurden schon genannt. Wäre für mich nur dort möglich, wo keinerlei akustische Informationsaufnahme möglich sein muss (vermutlich also nur in sehr wenigen Bereichen).

    Im Lärmbereich wäre das sicherlich nicht möglich. Da wird es zudem auch noch schwer, die passenden Kombination aus Lärmeinwirkung, Dämpfung und Lautstärke zu berechnen, damit am Ende nicht mehr als 85 dbA am Ohr ankommt...

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  • Lass dich nicht davon verunsichern, dass es diesen Gehörschutz auf dem Markt gibt. Dieser hat ja auch in manchen Bereichen eine Einsatzberechtigung, z.B. wenn darüber kommuniziert werden muss oder um damit Signale zum Hörer durchzugegeben...

    Argumente gegen reines Musikhören wurden schon genannt. Wäre für mich nur dort möglich, wo keinerlei akustische Informationsaufnahme möglich sein muss (vermutlich also nur in sehr wenigen Bereichen).

    Im Lärmbereich wäre das sicherlich nicht möglich. Da wird es zudem auch noch schwer, die passenden Kombination aus Lärmeinwirkung, Dämpfung und Lautstärke zu berechnen, damit am Ende nicht mehr als 85 dbA am Ohr ankommt...

    Selbst wenn es in wenigen Bereichen möglich wäre, kommst du dann schnell dahin, dass es trotzdem alle wollen und irgendwann laufen die Leute mit den Dingern überall rum und dann wird es oft kompliziert und am Ende werden die Dinger überall verboten. Den Ärger würde ich mir persönlich nicht geben.

  • Hallo @all,

    danke Euch erst einmal für Eure Einschätzung !

    Bis auf das Argument "ab 80dB zur Verfügung und lässt Musik bis 85dB zu ?" war ich auch schon gekommen.

    Mir leider auch noch etwas zu schwach gegen die Argumente der Motivation und Arbeitszufriedenheit, welche ja nun auch in gewisser Hinsicht der Arbeitssicherheit dienlich sind...

    Leider kann ich dazu aber auch kein entsprechendes Stadement der BG finden ! ?

    Es wird spannend werden, diese Diskussion mit dem Betriebsrat...

    Grüße,

    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Hallo Heinz,

    wir betreiben Perforierpressen mit einem Lärmpegel von über 100 db(A) innerhalb der Schallschutzkabinen.

    Mit aktiven Kopfhörern, die sehr gut ankamen, da die Lauten impulse geglättet wurden, wollten wir die Mitarbeiter ausstatten. Die BG zeigte uns, dass diese Kopfhörer nicht als Gehörschutz zugelassen sind und wir damit als Unternehmen für Spätschäden der Mitarbeiter aufkommen müssen. Daher wurden diese aus dem Verkehr gezogen.

    In unseren Gefährdungsbeurteilungen ist bei allen Fahr- und Steuertätigkeiten und dem Gehen auf Verkehrsflächen die Gefährdung durch das Überhören von Signalen ein Ausschlusskriterium für einen Kopfhörer o. ä..

    Da in Deinem Fall die Kopfhörer für Musik / Radio / in der Regel keine Zulassung als Gehörschutz haben fallen dürfen sie schon nicht benutzt werden, da Sie keine Unterschreitung des Lärmegels sicherstellen.

    Gruß

    Axel

  • Mit aktiven Kopfhörern, die sehr gut ankamen, da die Lauten impulse geglättet wurden, wollten wir die Mitarbeiter ausstatten. Die BG zeigte uns, dass diese Kopfhörer nicht als Gehörschutz zugelassen sind

    Produktbeispiel?!
    Die aktiven Gehörschützer, die ich kenne, sind alle ausnahmslos auch als Gehörschutz zugelassen.
    Egal ob mit Bluetooth (Musik oder FM-Radio, Funk bzw. Telefonie, incl. Umgebungswahrnehmung) oder als Intercom-System.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer (17. Februar 2023 um 16:01)

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  • Hallo Axel,

    danke dir für die Schilderung der Situation in deinem Unternehmen !

    Leider zeichnet es sich so ab wie schon vom Safety-Officer geschrieben, diese Teile sollen überwiegend eine Zulassung zum Gehörschutz haben ! ?

    Für mich auch nicht zu glauben ! ! !

    Denke mal, das ich mich in unserer Argumentation darauf berufen werde, das alles über 80 dB(A) nicht Gesund sein kann und daher Gehörschutz, der erst bei 85dB(A) begrenzt ist, die Gesundheit unserer Mitarbeiter gefährdet !

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Die BG zeigte uns, dass diese Kopfhörer nicht als Gehörschutz zugelassen sind

    Also wenn ich mich bei den gängigen Herstellern so umsehe finde ich z.B. den 3M Peltor WorkTunes Pro, der der EN 352 -1, -4, -6 und -8 entspricht. Bei anderen Herstellern, ähnliche Ergebnisse. Also mit Zulassung gibt es da einige. Allerdings sehe ich weiterhin die Gefahr, dass Alarmsignale nicht so wahrgenommen werden können, wie sie müssten, wenn ich im Kopfhörer Musik laufen habe. Die Pegelunterschiede zwischen außen anliegendem Alarmsignal und Musik innen sind zu gering.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Pegelunterschiede zwischen außen anliegendem Alarmsignal und Musik innen sind zu gering.

    Danke auch dir Axel !

    Es ist nur schade, das die BG'n dies nicht auch so sehen und es der eigenen Einschätzung in den Gefährdungsbeurteilungen überläßt aber da geht nun mal der Trend hin ! ?

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Dafür war ja damals mal die "Dezentralisierung" von der Wirtschaft gefordert worden, weil man sich durch die Gesetze eingeengt fühlte. Seitdem wird nicht mehr alles geregelt, aber die Fragen nach dem "wo steht das?" werden wieder lauter.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Es gibt den Gehörschutz mit diesen Funktionen, da dieser in manchen Bereichen sinnvoll ist (z.B. im Forst). Allerdings darf aus meiner Perspektive damit keine Musik gehört werden, selbst wenn es möglich ist und sogar damit geworben wird. Denn die Wahrnehmung von Signalen darf nicht verhindert sein (bspw. muss der Feueralarm immer, auch in einer Pause, gehört werden). Hierfür gibt es meines WIssens nach aber sogar Signalhörtests, falls ihr die Dinger einsetzen wollt. Ggf. mal bei der BG nachfragen. Am Ende muss man die beiden teils konkurierenden Maßnahmen gegeneinander aufwiegen... was "bringt" mehr Sicherheit?

    Aus deiner geschilderten Situation würde ich ganz klar in der Gefährdungsbeurteilung festlegen, dass keine Musik gehört werden darf.

  • Ich trage selbst aktiven Kapsel-Gehörschutz, und ja, ich höre damit auch Musik während meiner Tätigkeit.

    Die Dämpfung wird vom Gehörschutz elektronisch aktiv angepasst, sprich, laute Umgebungsgeräusche, in der Regel im Bereich um und über 1000 Hz, werden gedämpft, Sprache (ca. 100 - 800 Hz) bleibt gut wahrnehmbar und verständlich, Warnsignale (i.d.R. um 300 - 400 Hz) werden ebenfalls gut wahrgenommen.

    Die Elektronik sorgt zudem dafür, dass Sprache und Warnsignale immer 3dB über der Musik-Lautheit (70 - 80 dB maximal) liegen und somit wahrnehmbar bleiben.

    Also, aktiver Kapsel-Gehörschutz ist nicht das Problem.

    Ich sehe da eine ganz andere Herausforderung.
    Klar, aktiver Gehörschutz kostet - und nicht zu knapp.
    Aber wenn die Leute Musik hören wollen, werden sie Musik hören. Dann kommen halt die Bluetooth-InEar ins Ohr, Kapsel drüber, fertig. Und das lassen sich die obligatorischen Kandidaten garantiert nicht nehmen ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Sprache (ca. 100 - 800 Hz)

    Da werden dann alle Frauenstimmen ausgeblendet. ;)

    dass Sprache und Warnsignale immer 3dB über der Musik-Lautheit (70 - 80 dB maximal) liegen und somit wahrnehmbar bleiben.

    3 dB Differenz dürften nicht genügen, um eine sichere Wahrnehmung zu gewährleisten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.