PTBS von Bahnmitarbeiter anerkannt

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  • Erlebt ein Bahnmitarbeiter unmittelbar den Suizid eines Reisenden mit und erleidet deshalb eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), hat er nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Zeuge eines Gleissuizids

    Geklagt hatte ein Kundendienstmitarbeiter der Deutschen Bahn, der während seines Dienstes Zeuge eines sogenannten Gleissuizids geworden war. Er war am Bahnsteig von einem Mann angesprochen worden, der sich nach einem Zug erkundigte. Dieser stieg dann aber nicht in die Bahn ein, sondern rannte los und warf sich vor einen Zug. Kurz darauf fand der Bahnmitarbeiter den zweigeteilten Leichnam. Nach einer kurzen Arbeitsunfähigkeit übte der Kläger seine Tätigkeit zunächst weiter aus, litt aber unter Flashbacks, Albträumen und Schlafstörungen. Die behandelnden Ärzte diagnostizierten eine PTBS. Mittlerweile ist der Mann voll erwerbsgemindert.

    Diagnosekriterien einer PTBS erfüllt

    Der zuständige Unfallversicherungsträger stellte als Unfallfolge lediglich eine vorübergehende akute Belastungsreaktion fest, weil keine fortlaufende Traumafolgestörung belegt sei. Schließlich sei der Mann zunächst lediglich zwei Wochen arbeitsunfähig gewesen und habe dann weitergearbeitet. Zudem habe er weitere Schicksalsschläge erlitten, die man berücksichtigen müsse. Das Gericht sah dagegen die Diagnosekriterien einer PTBS als erfüllt an. Bei dem Unfall habe es sich um ein objektiv schwerwiegendes Ereignis gehandelt, Flashbacks und Albträume seien belegt. Außerdem vermeide der Versicherte Reize wie Bahnhöfe oder Bahnsteige, die mit dem traumatischen Erlebnis verbunden seien. Die unversicherten Mitursachen sahen die Darmstädter Richter als nicht überragend an.

    und wer es richtig lang mag:

    ( Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22.02.2022, Az. L 3 U 146/19)

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Wer will sowas verkraften?!

    Die BG scheint der Ansicht zu sein, dass so ein Erlebnis nicht besonders traumatisch ist...

    Oder sie wollten wieder mal mit den Geldern der Beitragszahler "verantwortungsvoll" umgehen...

    Da kann dann natürlich auf Einzelschicksale keine Rücksicht genommen werden...

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  • es geht im feuerwehr-technischen alltag auch leider noch schlimmer (als zwei Teile) ... gleichwohl braucht es immer Hilfeangebote

    Ja, bestimmt. Das ist unbestritten. Wir können davon ausgehen, dass die Bahn das Problem in der Ausbildung anspricht. Im Grunde muss jeder Lokführer mit sowas rechnen. ABer hilft das, wenn es soweit ist?

    In NRW in Recklinghausen ist vor einigen Tagen ein Junge unter einen Güterzug geraten und gestorben. Die Zeitungen hinterfragen mit großer Geste, warum die Kinder im Gleisbett waren. Ist doch klar: Es sind Kinder. Kinder spielen immer im Gleis, weil es besonders ist und verboten. Das ist nun mal die Lebenswirklichkeit und die Bahn kann nicht alles einfrieden.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • statistisch (habe ich mal gelesen) jeden Lokführer alle sieben Jahre ... miese Sache ...

    bis das Urteil kam dauerte es auch 7 Jahre....traurige Zahl

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Das ist nun mal die Lebenswirklichkeit und die Bahn kann nicht alles einfriede

    Manchmal hat die Bahn aber auch echt seltsame Stellen. z.B. einen ungesicherten Bahndamm inklusive Rettungstreppe in der nähe von einem Spielplatz und an einem beliebten Gassiweg. Auf der anderen Seite ist eie Lärmschutzwand mit Tür. Aber auf der Seite hört die Wand 40m vor der Treppe auf. Muss man nicht verstehen

    Für die Sicherung der Stelle sollte dann aber die Gemeinde zuständig sein. Netterweise alles noch im Naturschutz und Überschwemmungsgebiet, sodass unten am Bahndamm nichts gebaut werden darf.

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