Betreten einer Rollenbahn, besprühen mit Silikon

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  • Hallo Sifas;)

    Ich bin heute bei mir auf der Arbeit zu einer Verpackungsanlage gerufen worden.

    Es geht um eine Rollenbahn, die hinter einem Schutzzaun mit Lichtschranken sich befindet.

    Hier ist auch ein " Ausrichter " montiert, dieser richtet die vollen Paletten mit ca. 1.5 to aus.

    Jetzt ist es so das bei diesem Ausrichten ab und zu die Paletten einen defekt erleiden, daher haben Anlagenbediener damit angefangen die Rollenbahn in diesem Bereich mit Silikon zu besprühen.

    Ein Kollege hatte die Idee dieses zu Automatisieren.

    Meiner Meinung hat die Rollenbahn generell keiner zu Betreten.

    2. Durch das Aufsprühen von Silikon ist von erhöhter Rutschgefahr auszugehen.

    3. Entstehen durch das aufsprühen Aerosole, diese müssten dann Abgesaugt werden?

    4. Anpassung der CE durch den Hersteller?

    Gibt es hierzu Normen und Regeln welche ich zur Hilfe nehmen kann?

    Das sinnvollste wäre ein Umbau auf einen anderen Ausrichter mit z.B. Allseitenrollen oder ähnliches.

    Da dies natürlich mit Geld verbunden ist, benötige ich ein paar gute Argumente.

    Habt ihr damit Erfahrung?

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  • Jetzt ist es so das bei diesem Ausrichten ab und zu die Paletten einen defekt erleiden

    Warum ist dem so?

    Sind die Paletten voll tragfähig und belastbar (Qualität nur A oder B, nicht schlechter) oder gibt es bereits Beschädigungen, die sich dann beim positionieren auswirken?

    Ist der Positionierer vollständig in Ordnung oder gibt es da Schäden oder verzogene Bauteile?

    Checken lassen!

    Das Silikonspray jedenfalls hilft da so viel wie ein Placebo.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Falls das manchmal einer Regelmäßigkeit unterliegt, wäre auch ein entsprechendes Auflagebrett mit Keilhalterungen ein Lösungsansatz.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Jetzt ist es so das bei diesem Ausrichten ab und zu die Paletten einen defekt erleiden, daher haben Anlagenbediener damit angefangen die Rollenbahn in diesem Bereich mit Silikon zu besprühen.

    Klingt für mich so, als würden die Paletten quer zur Rollrichtung der Bahn belastet. Bei einer Gewichtsbelastung die schon an die Obergrenze der Tragfähigkeit einer Palette ran geht, kann ich mir gut vorstellen, dass so eine Behandlung ab und zu von der Palette mit Versagen quittiert wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Klingt für mich so, als würden die Paletten quer zur Rollrichtung der Bahn belastet. Bei einer Gewichtsbelastung die schon an die Obergrenze der Tragfähigkeit einer Palette ran geht, kann ich mir gut vorstellen, dass so eine Behandlung ab und zu von der Palette mit Versagen quittiert wird.

    Hallo, ja genau die Palette wird Quer zur Rollrichtung ausgerichtet. Da es einwegpaletten sind, sind diese natürlich auch nicht die besten.

  • Was ist denn die Tragfähigkeit der Paletten? Sind diese so schwer belastet, dass die zusätzlich "Stossbelastung" (Masse X Geschwindigkeit) zum Korrigieren der Ausrichtung zu hoch ist?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hi 123,

    zu deiner Frage 3 und 4:

    so wie ich das sehe, entstehen Aerosole/Dämpfe. Siehe Sicherheitsdatenblatt Silikonspray (H222 Extrem entzündbares Aerosol).

    CE-mäßig bedeutet das, dass Eingeschätzt werden muss, ob es sich um eine "wesentliche Änderung" handelt: Risiko erhöht? => Ja => Risiko durch trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen zu vermindern => nein => Wesentliche Änderung => neue Maschine => neue CE.
    Ob der Hersteller die Betriebsanleitung/Konformitätserklärung anpasst und erneuert? => wenn er sich auskennt, dann "Nein". Denn in diesem Fall werdet ihr als Betreiber der Maschine zum Hersteller (Eigengebrauch). Siehe Maschinenrichtlinie Art. 2 i) und BetrSichV. § 10 Abs. (5).

    Viel Erfolg
    Q901S

  • CE-mäßig bedeutet das, dass Eingeschätzt werden muss, ob es sich um eine "wesentliche Änderung" handelt: Risiko erhöht?

    Zunächst wäre zu klären, ob dem Maschinenhersteller entsprechende Vorgaben gemacht wurden, was die Art der Paletten und deren Beladung angeht. Wenn ja, dann würde ich darauf schließen, dass der Hersteller die schädigende Wirkung seiner Maschine gegenüber dem Produkt nicht berücksichtigt hat => Konstruktionsfehler. Dementsprechend würde ich eine Mängelrüge mit Aufforderung und Fristsetzung zur Beseitigung stellen. Das kann der Hersteller dann abarbeiten inklusive CE.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Zunächst wäre zu klären, ob dem Maschinenhersteller entsprechende Vorgaben gemacht wurden, was die Art der Paletten und deren Beladung angeht. Wenn ja, dann würde ich darauf schließen, dass der Hersteller die schädigende Wirkung seiner Maschine gegenüber dem Produkt nicht berücksichtigt hat => Konstruktionsfehler. Dementsprechend würde ich eine Mängelrüge mit Aufforderung und Fristsetzung zur Beseitigung stellen. Das kann der Hersteller dann abarbeiten inklusive CE.

    Ich sehe hier eher die Paletten als das Problem

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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