Dieser bestimmten überbetrieblichen Dienst mit Großbuchstaben hat mir schon häufiger Kunden beschert. Aber nun brennt die Hütte: Kontrolle durch Amt für Arbeitsschutz angemeldet. Die wollen natürlich alles sehen. Betrieb ruft mich zur Unterstützung und beim Gespräch kommt raus, dass die nicht bei der BGN nicht nur versichert, sondern beim ASD der BGN zahlendes Mitglied sind. Der ASD wirbt sogar damit, dass mit der Mitgleidschaft (!) bereits alle Anforderungen des ASiG erfüllt sind... Es wird beim ASD und dann deren lokalem Vertragspartner mit drei Buchstaben nachgefragt.
Ergebnis: es gibt nichts. Keine Unterlagen, eine Begehung oder irgendeine Art von Arbeit hat nie stattgefunden. Begründung von XXX ist, dass ja nie nach der Betreuung gefragt wurde. Da bekomme ich das kalte Ko###! Was ist denn das für eine Arbeitsauffassung? Ich werde meinem neuen Kunden empfehlen, die TAP der BG zu informieren und den ASD. Das kann es ja nicht sein, oder?
Wie ist Eure Meinung dazu?