Betriebsarzt Einsatzzeiten / Kosten unklar

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  • Hallo,

    wir haben einen neuen Betriebsarzt. Er ist sehr rational strukturiert. Er hat alle bisherigen Vorsorgen und deren Notwendigkeiten vom Vorgänger auf Null gesetzt und beim ersten Termin bei allen Mitarbeitenden alle Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen durchgeführt. Die Bearbeitungszeit pro Mitarbeiter wurde sehr straff mit mehreren Mitarbeitern durchgeführt. Von meinen Kollegen wurde es als "Massenabfertigung" beschrieben.


    Über die Durchführung lässt sich streiten, aber beim Sehtest die Aufforderung "raten sie doch, auch wenn sie es nicht scharf sehen" zu erhalten, war doch sehr seltsam. Mehrere Hinweise, etwas nicht lesen zu können in keiner Zeile ohne Sehhilfe, wurde eben geraten und zack hat man 95% "Sehleistung" und mit keinem Wort wurde eine notwendige Sehhilfe erwähnt!


    Zusätzlich zu diesen Vorfällen kommt dazu, dass die nächste Vorsorge pauschal auf 2025 gelegt wurde. Das bedeutet, dass der Arzt jetzt 2 Jahre den Pauschalbetrag pro Mitarbeiter erhält, obwohl er so die jährlichen Einsatzzeiten niemals einhalten können wird.


    Wie seht ihr das? Ist das normal so oder ist da etwas nicht ganz richtig?


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Er hat alle bisherigen Vorsorgen und deren Notwendigkeiten vom Vorgänger auf Null gesetzt und beim ersten Termin bei allen Mitarbeitenden alle Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen durchgeführt.

    Wer führt bei Euch die Vorsorgekartei? Eignungsuntersuchungen bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis sind auch kritisch zu sehen, da gibt es eigentlich kaum Spielraum.

    Sieht mir nach einem Betriebsarzt aus, der betriebswirtschaftlich zu seinem Gunsten handelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Frank,


    persönliche Meinung:

    Wenn Leistungen berechnet werden, sollte auch eine zufriedenstellende Leistung erbracht worden sein.


    Wenn Ihr mit dieser "Abfertigung" zufrieden seid, ok.


    Ich wäre es nicht (und unser Betriebsrat auch nicht 8o).



    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Die Vorsorgedatei wurde bislang durch den Betriebsarzt geführt (also mit Datenschutz-Daten). Ich habe diese allerdings auch geführt (nur mit Namen), um hier die Planung des Arztes zu kontrollieren.

    Eignungsuntersuchungen bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis sind auch kritisch zu sehen, da gibt es eigentlich kaum Spielraum.

    Sieht mir nach einem Betriebsarzt aus, der betriebswirtschaftlich zu seinem Gunsten handelt.

    Den Eindruck habe ich auch. Der Arzt betont fast ununterbrochen, wie genau und Gesetzeskonform er alles durchführt! Habe mir jetzt mal die "Ärztliche Bescheinigung" angesehen! Hier steht "Erstuntersuchung", was natürlich bei einem Beschäftigten der bereits 20 Jahre hier in der Funktion arbeitet nicht sein kann.

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    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Na ja, wenn er von rechtskonform redet, dann muss er doch seine 20% von der DGUV V2 auch darstellen können. Das ist ja nicht nur die Untersuchung der Mitarbeiter.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Im DGUV-Forum von 06/2021 heißt es, dass 8.046 berufstätige Ärztinnen und Ärzte die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde haben, um in Deutschland als Betriebsärztin oder Betriebsarzt tätig zu werden.

    Die GF eines Dienstleisters sprach von derzeit 11000 BAs in Deutschland. Das passt in etwa zu den älteren Zahlen. Viel zu wenig für den Bedarf.


    Ich würde sagen, da habt ihr einen Arzt, der das genau weiß und mit effizienter Ausnutzung seines Geschäftsmodells Kohle macht. Was soll ihm auch groß passieren? Exakte Konformität mit den Gesetzen kann man so oder so sehen. So konkret sind doch viele Gesetze nicht.

    Eine Schande sowas ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    Einmal editiert, zuletzt von caterpilar ()

  • Moin Frank,


    erst mal alles auf Null setzen geht gar nicht. Die Fristen ergeben sich aus der ArbMedVV in Verbindung mit der AMR 2.1 bzw. dem, was der bisherige Betriebsarzt festgelegt hat. Wenn ich im Januar bei einer Pflichtvorsorge war und der Betriebsarzt mich bei Neubeginn im August "auf Null setzt", wäre ich automatisch im Beschäftigungsverbot, obwohl ich vielleicht erst wieder in 28 Monaten zur Vorsorge anstehen würde.


    Erstuntersuchungen kennt die ArbMedVV nicht.


    Die Rechtsgrundlagen für die Eignungsuntersuchungen in einem bestehenden Arbeitsverhältnis kann der Betriebsarzt sicherlich benennen. :rolleyes:


    Das mit der nächsten Vorsorge im Jahr 2025 könnte theoretisch sein, da dies die Maximalfrist ist. Das würde aber bedeuten, dass sich bis 2025 keine Änderungen ergeben, die einen Vorsorgeanlass begründen und ihr in dieser Zeit niemanden einstellen dürft, der sich einem Bildschirm auch nur auf einen Meter nähert. :rolleyes:


    Last but not least: Mir scheint Euer Vertrag ziemlicher ............ zu sein. Ihr zahlt Fallpauschalen für Beschäftigte? Das heißt, der Betriebsarzt bekommt auch dann Kohle, wenn ich zu einer Angebotsvorsorge gar nicht möchte? 8| Geil, ich will auch Betriebsarzt werden. :saint:


    Gruß Frank


    P.S. Zur "Massenabfertigung": Eine Vorsorge dauert pro Person Minimum eine Viertelstunde, wenn man es vernünftig macht.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Die Vorsorgedatei wurde bislang durch den Betriebsarzt geführt (also mit Datenschutz-Daten).

    Ich würde der GF vorschlagen, dass die Vorsorgekartei nicht vom Betriebsarzt geführt wird, denn das ist Job des Arbeitgebers. Schon kann man regeln, wer zu welcher Vorsorge eingeladen wird.

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  • Moin,


    anders kann es auch nicht funktionieren. Der Arbeitgeber weist Beschäftigten Tätigkeiten zu, die entweder einen Vorsorgeanlass begründen oder auch nicht. Die Tatsache, dass Karl Napp im Jahr 2020 bei einer Vorsorge "Lärm" war, ist kein Grund, ihn 2023 zu der gleichen Vorsorge einzuladen, wenn er jetzt in der Buchhaltung sitzt.


    Die eigentliche Kartei führt der Betriebsarzt, da der Arbeitgeber ja nicht alle erhobenen Daten der Vorsorge erhält, aber die Datei für die Orga, die Termine, die Vorsorgeanlässe etc., das muss beim Arbeitgeber liegen. (sh. Beispiel im Downloadbereich)


    Gruß Frank

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  • Ich würde der GF vorschlagen, dass die Vorsorgekartei nicht vom Betriebsarzt geführt wird, denn das ist Job des Arbeitgebers. Schon kann man regeln, wer zu welcher Vorsorge eingeladen wird.

    Darum schrieb ich ja auch "Die Vorsorgedatei wurde bislang durch den Betriebsarzt geführt (also mit Datenschutz-Daten). Ich habe diese allerdings auch geführt (nur mit Namen), um hier die Planung des Arztes zu kontrollieren.". Leider ist dieser sehr fähige Betriebsarzt ohne Aussicht auf einen Nachfolger in Rente gegangen.


    Die Führung der Kartei nützt mir hier nichts, wenn die Vorgehensweise des Arztes generell schon sehr fragwürdig ist.

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  • Die Führung der Kartei nützt mir hier nichts

    Doch, denn darüber kann man ja schon einmal festlegen wie viele Beschäftigte wann zur Vorsorge kommen und welchen Umfang diese haben. Daraus lässt sich dann ein planbares Zeitkontingent ableiten. Eigentlich sollte ein Arbeitsmediziner über seine erbrachte Leistung auch Rechenschaft ablegen und dazu gehört nicht nur die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen, auch wenn das viele Arbeitsmediziner bevorzugt durchführen, da das anscheinend leicht verdientes Geld ist.

    Problem an der ganzen Thematik ist ja, dass es leider viel zu wenige Arbeitsmediziner gibt und in Zukunft wird das nicht besser.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ich habe diese allerdings auch geführt (nur mit Namen), um hier die Planung des Arztes zu kontrollieren.

    Wer lädt denn zur Vorsorge ein? Der Betriebsarzt? Woher weiß er denn, ob der Vorsorgeanlass je Beschäftigtem besteht? Das gehört auf die Seite des Arbeitgebers oder der Betriebsarzt muss regelmäßige Begehungen machen, um festzustellen, ob die Beschäftigten tatsächlich Tätigkeiten ausüben, die eine Vorsorge begründen.


    Der Betriebsarzt kann gar keine Vorsorgen anbieten, ohne die Tätigkeiten zu kennen. Also wird er entweder von Euch "gefüttert" oder ist fast andauernd im Betrieb, um die tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen.


    Gruß Frank

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  • Sorry ich soll einem Arzt, der Eignungsuntersuchungen als Erstuntersuchung deklariert, obwohl der MA schon seit 20 Jahren bei uns arbeitet, jetzt mit einer Kartei kommen, um ihm zu sagen wie es richtig läuft? Die ganze Methodik seinerseits stimmt nicht! Ich brauche einen Arzt, der weiß was er wie zu tun hat! Nicht einen, den ich kontrollieren muss und dem die Mitarbeitenden schon nach dem ersten Kontakt nicht mehr vertrauen!


    ich möchte mich nicht in Details verlieren, aber ich erkenne, dass wir uns haben täuschen lassen. Da auch eine Rücksprache mit dem Arzt nicht von Erfolg bzw. Einsicht seinerseits gekrönt war und Hoffnung auf die Zukunft besteht, werden wir einen neuen Arzt suchen. Hier werden wir nicht glücklich.

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  • Wer lädt denn zur Vorsorge ein? Der Betriebsarzt? Woher weiß er denn, ob der Vorsorgeanlass je Beschäftigtem besteht? Das gehört auf die Seite des Arbeitgebers oder der Betriebsarzt muss regelmäßige Begehungen machen, um festzustellen, ob die Beschäftigten tatsächlich Tätigkeiten ausüben, die eine Vorsorge begründen.


    Der Betriebsarzt kann gar keine Vorsorgen anbieten, ohne die Tätigkeiten zu kennen. Also wird er entweder von Euch "gefüttert" oder ist fast andauernd im Betrieb, um die tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen.

    Sorry ich weiß wovon Du schreibst, aber zusammen mit dem vorherige BA haben wir 15 Jahre lang perfekt zusammengearbeitet. Wir sind da keine Anfänger! Es geht mir schlicht darum, ob ein Arzt einfach auf Neuanfang setzen kann und auch Eignungsuntersuchungen in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis ohne Notwendigkeit (und Kenntniss des AG) durchführen kann.

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  • Moin Frank,


    nein kann er nicht!


    Adressat der ArbMedVV ist der Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber festlegt, dass es keine gesicherte Rechtsgrundlage für Eignungsuntersuchungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis gibt (Ausnahmen wie z.B. FeV mal außen vor), gibt es keine.


    Der Arbeitgeber ermittelt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, ob jemand zur Vorsorge ansteht oder nicht. Der Betriebsarzt kann da gerne beraten, aber letztendlich trifft die Entscheidung der Arbeitgeber bzw. die Person, die er mit der Umsetzung der ArbMedVV beauftragt hat. Der Betriebsarzt hat die Vorsorgen durchzuführen und ggf. angepasste Fristen festzusetzen.


    Ich mache es mal am Beispiel einer Kollegin fest. Elke war jahrelang in einem Kindergarten als Erzieherin beschäftigt = Pflichtvorsorge Infektionsgefährdung. Dann ist sie in einen Kinderhort (Schulkinder) gewechselt = keine Pflichtvorsorge Infektionsgefährdung. Da kann der Betriebsarzt tausendmal auf der alten Bescheinigung stehen haben "Nächster Termin 08/2023". Die Kollegin wird nicht eingeladen - ferddisch aus.


    Mittlerweile läuft Elke zweimal die Woche mit den Kids in den Wald = Pflichtvorsorge Infektionsgefährdung (FSME). Das weiß der Betriebsarzt, weil ich es ihm mitgeteilt habe. Er bekommt von mir die Termine und die Personen mit der Zuordnung der Vorsorgen. Wenn er bei der Anamnese feststellt, dass vielleicht eine weitere Vorsorge angesagt wäre, kann er mir das gerne mitteilen. Ich werde das dann berücksichtigen, wenn dem so ist.


    Ansonsten bezahle ich die Leistungen, die notwendig sind und die ich bestelle und nicht was der Betriebsarzt gerne abrechnen würde. Sprich mit ihm und erläutere ihm, wer welche Aufgaben hat.


    Gruß Frank

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  • Ansonsten bezahle ich die Leistungen, die notwendig sind und die ich bestelle und nicht was der Betriebsarzt gerne abrechnen würde. Sprich mit ihm und erläutere ihm, wer welche Aufgaben hat.

    Vielen Dank für die Zusammenfassung und das Beispiel.


    @All:

    Ändern kann ich dessen "System" nicht. Ich mach mir damit nur Stress, der aber keinen Betriebsarzt bringt, mit dem ich gut zusammenarbeiten kann.
    Auch wenn es unmöglich erscheint, werde ich für die 80 bzw 40 Mitarbeitenden an den zwei Standorten nach einem neuen Arzt mit besseren Konditionen und Einstellungen suchen. Versuchen kann ich es ja, bevor ich noch mehr Geld zum Fenster raus werfe.

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  • a ja, wenn er von rechtskonform redet, dann muss er doch seine 20% von der DGUV V2 auch darstellen können. Das ist ja nicht nur die Untersuchung der Mitarbeiter.

    Die Untersuchung gehört nicht zur Grundbetreuung. Mit wieviel Stunden habt ihr denn die generelle Betreuungszeit berechnet ? Und wie ist die Zeit zwischen dir und den Betriebsarzt aufgeteilt ?



    Die Vorsorgedatei wurde bislang durch den Betriebsarzt geführt (also mit Datenschutz-Daten). Ich habe diese allerdings auch geführt (nur mit Namen), um hier die Planung des Arztes zu kontrollieren.

    Die Vorsorgekartei Extern führen zu lassen finde ich sehr gewagt.

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    Wenn jemand sagt das geht nicht! Denk daran es sind seine Grenzen, nicht deine.

  • Die Untersuchung gehört nicht zur Grundbetreuung. Mit wieviel Stunden habt ihr denn die generelle Betreuungszeit berechnet ? Und wie ist die Zeit zwischen dir und den Betriebsarzt aufgeteilt ?

    Wen meinst Du jetzt?

    Die Vorsorgekartei Extern führen zu lassen finde ich sehr gewagt.

    Warum gewagt? Schließlich unterliegt er der Schweigepflicht. Natürlich habe ich auch selbst eine Übersicht, wer wann zu welcher Untersuchung muss und dies wurde dem Arzt auch so mitgeteilt.

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