Hallo zusammen
Wer darf eigentlich Brand- und Sicherungsposten ausbilden und ein entsprechendes Zertifikat ausstellen? Welche Qualifikationen/Ausbildung muss man besitzen?
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo zusammen
Wer darf eigentlich Brand- und Sicherungsposten ausbilden und ein entsprechendes Zertifikat ausstellen? Welche Qualifikationen/Ausbildung muss man besitzen?
Hallo,
eine gesetzliche Regelung gibt es da nicht, dementsprechend
ist auch der Wildwuchs. Von Forderung Truppmann-Ausbildung
FF, über Brandschutzhelfer bis eigene Vorgaben und Schulungen,
reicht die Bandbreite.
Anders sieht es aus, wenn weitere Forderungen wie z.B.
Atemschutzgeräteträger bestehen. Da gibt es entsprechende
Vorgaben.
Siehe auch ASR A2.2 bezüglich Feuergefährliche Arbeiten
und DGUV R 113-004.
Letztlich kann ausbilden wer will, ob es ausreichend/sinnvoll
oder anerkannt wird, steht wieder auf einem anderen Blatt Papier.
Gruß
Simon Schmeisser
Es gibt Städt/Kreise, bei denen die Berufsfeuerwehr und entsprechende Gesetze über die Feuerwehren Anforderungen an Brandsicherheitswachen stellen. Wenn du dies meinst ist es Einsatzortabhängig.
Hallo,
Es gibt Städt/Kreise, bei denen die Berufsfeuerwehr und entsprechende Gesetze über die Feuerwehren Anforderungen an Brandsicherheitswachen stellen. Wenn du dies meinst ist es Einsatzortabhängig.
was Sie meinen ist der Brandsicherheitswachdienst oder Feuer-
sicherheitswachdienst (heißt je nach Bundesland anders) bei
Veranstaltungen auf der Grundlage der Versammlungsstättenverordnung.
Hier muss man aufpassen, was letztlich gemeint ist. Geht es um
eine Versammlungsstätte oder um Industrie. Doch auch bei
Versammlungsstätten hat man einen Wildwuchs, da die Qualifikation
an Wachhabende etc. nicht im FwG oder in der Versammlungs-
stättenverordnung geregelt ist. Von Brandschutzhelfer bis Gruppen-
führer FF ist da vieles möglich. Wobei man bei Versammlungsstätten
noch einen Sonderfall hat. In der Industrie spielen solche Vorgaben
von Behörden keine Rolle. Ausnahme ist meist nur dann, wenn es sich
um Kompensationsmaßnahmen geht, beispielsweise aufgrund BMA-
Ausfall etc.
Gruß
Simon Schmeisser
Vielen Dank für die Antwort
Ich meine Brandposten, welche z.B. bei Heißarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen tätig sind bzw. gefordert werden.
Sicherungsposten für Arbeiten in Behältern und engen Räumen.
Aktuell habe ich den VDSI, die baua und die DGUV angeschrieben - alle antworten, aber keiner gibt Auskunft über erforderliche Qualifikationen des Ausbilders - traurig!
Hallo,
Aktuell habe ich den VDSI, die baua und die DGUV angeschrieben - alle antworten, aber keiner gibt Auskunft über erforderliche Qualifikationen des Ausbilders - traurig!
Weil es diese nicht gibt...so einfach ist das.
Gruß
Simon Schmeisser
Der Arbeitgeber muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung festlegen, welches Wissen und welche Hilfsmittel die Brand- oder Sicherheitsposten in seinem Betrieb benötigen und anschließend dafür sorgen, dass die Posten entsprechend für ihre Aufgaben qualifiziert werden. Dabei entscheidet der Arbeitgeber auch, wer als Ausbilder die Qualifizierung übernimmt. Im Regelwerk ist die Ausbildung des Ausbilders solcher Posten nicht geregelt (wenn dann nur in Teilbereichen, wenn z.B. Atemschutz benötigt wird kommen die Vorgaben für die Ausbildung der atemschutztragenden Personen ins Spiel). Es gibt einfach Themen, bei denen der Arbeitgeber mehr gefordert ist und sich nicht auf Vorgaben aus einer Rechtsvorschrift "zurückziehen" kann .
bei Heißarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen tätig sind bzw. gefordert werden.
Sicherungsposten für Arbeiten in Behältern und engen Räumen.
Es sollte schon klar sein, um welche Arbeiten es geht. Ex-Bereiche und enge Räume sind eine Nummer größer.
Bei Heißarbeiten in einer Halle mit normaler Brandlast kann ein Brandschutzhelfer mit geeignetem Löschgerät den Sicherungsposten übernehmen.
Es sollte schon klar sein, um welche Arbeiten es geht. Ex-Bereiche und enge Räume sind eine Nummer größer.
Bei Heißarbeiten in einer Halle mit normaler Brandlast kann ein Brandschutzhelfer mit geeignetem Löschgerät den Sicherungsposten übernehmen.
Volle Zustimmung. Daher auch mein Hinweis, wie groß
die Bandbreite ist. Bei einem Chemieriesen mit vier Buchstaben,
reicht beispielsweise eine Fw-Qualifikation als Brandposten
nicht aus. Vielmehr braucht es eine interne Schulung, sonst kein
Erlaubnis zur Tätigkeit auf dem Betriebsgelände.
Letztlich muss man es im Einzelfall sehen.
Der Arbeitgeber muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung festlegen, welches Wissen und welche Hilfsmittel die Brand- oder Sicherheitsposten in seinem Betrieb benötigen und anschließend dafür sorgen, dass die Posten entsprechend für ihre Aufgaben qualifiziert werden. Dabei entscheidet der Arbeitgeber auch, wer als Ausbilder die Qualifizierung übernimmt. Im Regelwerk ist die Ausbildung des Ausbilders solcher Posten nicht geregelt (wenn dann nur in Teilbereichen, wenn z.B. Atemschutz benötigt wird kommen die Vorgaben für die Ausbildung der atemschutztragenden Personen ins Spiel). Es gibt einfach Themen, bei denen der Arbeitgeber mehr gefordert ist und sich nicht auf Vorgaben aus einer Rechtsvorschrift "zurückziehen" kann .
Im Grundsatz stimme ich Ihnen zu. Bei der Frage der Rechts-
vorschrift habe ich aber meine Zweifel. Ob es nicht notwendig
ist, klare Vorgaben zu machen. Man braucht sich nur die Stellen-
angebote anzusehen. Von gar keiner Anforderung und auch für
Rentner geeignet, bis hin zur Notwendigkeit einer Feuerwehr-
ausbildung, körperliche Fitness usw.
Sicherlich ist auch das Tätigkeitsfeld nicht gerade klein und
damit auch mögliche Aufgaben.
Gruß
Simon Schmeisser
Betrachtet man allein die jedes Jahr anfallenden tödlichen Unfälle beim Einstieg in enge Räume, so wären z.B. hier rechtsverbindliche Vorgaben für die Qualifikation der Ausbilder, Aufsichtsführenden und der Durchführenden aus meiner Sicht mehr als wünschenswert. Auch bezüglich der Brand- und Sicherungsposten wären konkrete Vorgaben für die Qualifizierung wünschenswert. Seitens des Gesetzgebers und der DGUV wird hier jedoch im Moment offensichtlich (noch) kein Bedarf gesehen.
Hallo,
Betrachtet man allein die jedes Jahr anfallenden tödlichen Unfälle beim Einstieg in enge Räume,
interessant, können Sie da eine Quelle nennen oder eine
grobe Zahl? Würde mich mal interessieren. Vereinzelt habe
ich auch schon von Fällen gelesen/gehört.
Gruß
Simon Schmeisser
Meiner Meinung nach werden da viele Schulungen in einem oder mehreren Paketen geschnürt werden müssen... und das für diverse Anforderungen sehr individuell.
Teilaspekte können sein:
- Brandschutzhelfer
- Atemschutz
- Absturzsicherung
- Rettung aus Höhe
- ...
Relevant sollte auch eine gute Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort sein... es wäre fatal den erstbesten greifbaren Sicherungsposten einzusetzen und ab gehts...
es wäre fatal den erstbesten greifbaren Sicherungsposten einzusetzen und ab gehts...
Und woher willst die nehmen?
Bei einem großen Chemiekonzern mit 4 Buchstaben wird zu den Abstellungen alles rekrutiert, was einen Handfeger halten kann.
Aus dem Rest machen die Externen dann Sicherungsposten.
Das führt dann zu solch "tollen" Vorfällen, wie: Sicherungsposten bekam Stiefel ins Gesicht, weil er bei der Befahrung vor dem Mannloch eingeschlafen ist.
Und unsere Firma hatte ein Riesenthema, als die Sicherungsposten entdeckten, dass auf den EX-Notfallhandys der Messwarten ein Spiel drauf ist...
Und woher willst die nehmen?
Bei einem großen Chemiekonzern mit 4 Buchstaben wird zu den Abstellungen alles rekrutiert, was einen Handfeger halten kann.
Na hoffentlich wissen die eingesetzten Sicherungsposten um die Gegebenheiten an ihrem Einsatzort...
Folgendes wurde mir erzählt:
Sicherungsposten bewacht Heißarbeiten in einer Grube und hat sich mal eben den erstbesten Feuerlöscher von der Ecke geschnappt... blöd nur, dass es ein CO2 Löscher war...
Was ich damit sagen will ist, dass der Verantwortliche hoffentlich weiß, wen er mit den Arbeiten betraut (kommt derjenige aus dem Bereich oder ist er nur zufällig in der Firma und ansonsten an einem anderen Standort tätig - mal ketzerisch formuliert...)
Hallo,
Relevant sollte auch eine gute Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort sein... es wäre fatal den erstbesten greifbaren Sicherungsposten einzusetzen und ab gehts...
Das mag es geben, ist aber eher die Ausnahme. Gerade wenn
man von externer Seite kommt. Ich habe schon unzählige Male
Arbeiten untersagt, da man es nicht verantworten konnte.
Gerade bei Externen ist das A und O in der Regel der Preis und
der Preis. Und das ist nicht nur in der Privatwirtschaft so, sondern
auch bei der öffentlichen Hand.
Und woher willst die nehmen?
Bei einem großen Chemiekonzern mit 4 Buchstaben wird zu den Abstellungen alles rekrutiert, was einen Handfeger halten kann.
Da braucht man sich aber auch nicht wundern, da man die
Leutchen schon an sich veralbert. Habe gerade erst wieder
ein Stellenangebot für Abstellung beim Chemiekonzern mit
4 Buchstaben gesehen. Wenn man da dann mit attraktiver
Bezahlung von 12 Euro/ Stunde wirbt, hält man die Leute
schon bei der Bezahlung für .... Da jedem klar ist, es ist
nur Mindestlohn und keineswegs attraktiv. Und wenn dann
Spielchen kommen, wie Abzüge für Arbeitskleidung usw,
braucht man sich weder über die Zahl der Bewerber wundern,
noch über ihre Eigenschaften...zudem wenn dann noch
Bereitschaft zum Schichtdienst und/oder Montage-
bereitschaft bundesweit gefordert wird.
Wenngleich man sagen muss, durch den Mindestlohn ist
es deutlich besser geworden. Wir hatten mal Tarifverträge
je nach Ost/West die sich zwischen 5 und 9 Euro/Stunde
bewegt haben. Und das war wohlbemerkt für Feuerwehr-
kräfte mit F- oder B-Ausbildung in der Sicherheitsbranche.
Wo die Stellung von Brandposten etc. immer noch mit zum
Kerngeschäft gehört.
Gruß
Simon Schmeisser