Fluchtweg durch Tür im Hallentor

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  • Woher nehmt ihr das Argument, dass eine Schwelle in dieser als Notausgang zu nutzenden Schlupftür nicht zulässig ist?

    Man könnte mit ASR A1.8, Kapitel 4.1 argumentieren, da steht "(5) Verkehrswege müssen eine ebene und trittsichere Oberfläche aufweisen, um Gefährdungen durch z. B. Stolpern, Umstürzen oder Wegrutschen zu vermeiden. Einbauten (z. B. Schachtabdeckungen, Roste, Abläufe) sind bündig in die Verkehrswege einzupassen."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Aber aus finanzieller Sicht wäre es glaube ich günstiger, die 2 oder 3 Torelemente gegen neue mit entsprechender Tür ohne Stolperfalle austauschen zu lassen, als eine neu Tür zu Planen

    Moin,

    die Schwelle in so einer Tür ist ja nicht da, weil der Torbauer sie schön findet. Sie ist in aller Regel für die Stabilität des Tores erforderlich. Es gibt mittlerweile einige wenige die mit kleinerer Schwelle auskommen, ganz ohne gibt es meines Wissens nicht. ... wenn dann muss man das gesamte Tor tauschen.

    (An Rampen kann die Schwelle auf Grund der steigenden Fahrbahn erforderlich sein, damit die Tür öffnene kann).

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Hallo,

    mich würde jetzt noch interessieren, ob das Tor von Hand, oder elektrisch betrieben wird?

    Wir haben bei uns auch solche Tore, die aber zum Teil nur von Hand zu öffnen sind und dann wäre ja das gesamte Tor ein Fluchtweg.

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Hallo,

    mich würde jetzt noch interessieren, ob das Tor von Hand, oder elektrisch betrieben wird?

    Wir haben bei uns auch solche Tore, die aber zum Teil nur von Hand zu öffnen sind und dann wäre ja das gesamte Tor ein Fluchtweg.

    Das Tor ist in diesem Fall elektrisch betrieben.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Vier Mitarbeiter insgesamt!!!!!!! Was muss passieren, dass diese vier wie von der Tarantel gestochen aus der Halle rennen müssen? Gibt es einen zweiten F+R?

    Welche Brandgefahren lauern denn in der Halle? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit im Worst Case, dass die Halle innerhalb kürzester Zeit danieder fackelt?

    Das ist der Sinn einer GBU. Unter Umständen würde ich so argumentieren um die Tür nicht umbauen zu lassen. Wird hier etwa wieder mit Spatzen auf Kanonen geschossen?

    Ein paar tausend Euronen dürften da wieder bereitgestellt werden dürfen. Wo bleibt da die Wirtschaftlichkeit?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo,

    Vier Mitarbeiter insgesamt!!!!!!! Was muss passieren, dass diese vier wie von der Tarantel gestochen aus der Halle rennen müssen?

    im Grundsatz bin ich da Ihrer Meinung. So einfach ist das dann aber doch nicht.

    Vielmehr kommt es doch wieder auf den Einzelfall an. So zum Beispiel was

    da gearbeitet wird, Einrichtung usw. Wird da beispielsweise mit brennbaren

    Flüssigkeiten gearbeitet oder je nach Lagerung, kann ein solcher Ausgang

    schnell auch unerreichbar sein.

    Und diese Fragen sind in meinen Augen genauso nicht unerheblich, wie

    zum Beispiel die Höhe der Stolperfalle, baurechtliche Genehmigung usw.

    Kann man da wesentliche Gefahren verneinen, würde ich keine Probleme

    sehen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Wir haben bei uns auch solche Tore, die aber zum Teil nur von Hand zu öffnen sind und dann wäre ja das gesamte Tor ein Fluchtweg

    Handbetrieb von Toren kann nicht ein Fluchtweg sein, da dieser nicht einfach und durch einen Handgriff zu Nutzen ist ...

    an sich muss meines Wissens nach jedes elektrische Tor eine Entriegelung für Handbetrieb haben.

    Beste Grüße

    J.H.J

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  • Man könnte mit ASR A1.8, Kapitel 4.1 argumentieren, da steht "(5) Verkehrswege müssen eine ebene und trittsichere Oberfläche aufweisen, um Gefährdungen durch z. B. Stolpern, Umstürzen oder Wegrutschen zu vermeiden. Einbauten (z. B. Schachtabdeckungen, Roste, Abläufe) sind bündig in die Verkehrswege einzupassen."

    Die TÜR ist aber kein Verkehrsweg. Verkehrsweg ist der Fussboden

  • Das Tor ist in diesem Fall elektrisch betrieben.

    Nur so eine Gedanke, wenn eine BMA/BMZ vorhanden sein sollte:

    Die Tor-Auf-Steuerung in die Alarmschleife einbinden, so dass das Tor bei ausgelöstem Feueralarm sofort automatisch mit aufgeht. - Da sollte natürlich ein eingeleitetes schließen des Tores überschrieben (für Freunde anglizistischer Termini: "overruled") werden.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Dazu hat KomNet auch mal was verfasst... sehr nebulös aber vielleicht kommt man da auch auf einen Lösungsansatz:

    KomNet - Dürfen in Flucht- und Rettungswegen Stolperstellen vorhanden sein? (nrw.de)

    "Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich den Fluchtweg festzulegen und entsprechende Stolperstellen zu betrachten. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen. Unserer Einschätzung nach, kann diese nur zu dem Ergebnis kommen, dass eine Stolperstelle von mehr als 4 mm nicht zulässig ist. Ansonsten ist im Falle einer Panik, die während eines Notfalls auftreten kann, die Gefahr des Stolperns zu groß und die Möglichkeit sich unverzüglich in Sicherheit zu bringen ist nicht mehr gegeben."

    Da stellt sich mir die Frage wie rechtsverbindlich das ist. Über diese Aussage dürfte ja ggf. auch ein Gutachter, Richter, etc. stolpern und dem Landesinstitut entsprechende Fachkunde zusprechen. Geht davon also eine Vermutungswirkung aus ähnlich wie bei DGUV-I etc.?

  • Ich würde bei dem Thema die Kirche im Dorf, bzw. die Schwelle an der Schlupftür lassen. Es sind ja wohl nur bis zu vier Personen im (großen) Lager darauf angewiesen. Die Schwelle würde ich definitiv in die GBU aufnehmen. Dann sollte das mit einem entsprechenden Satz bei der regelmäßigen Unterweisung sollte erledigt sein. Es ist ja sicher auch so, dass diese Tür regelmäßig mehrfach am Tag benutzt wird. Also kommt die Schwelle nicht überraschend.

    Ich bitte übrigens darum., den Begriff "Panik" im Zusammenhang mit Entfluchtung/Räumung/Evakuierung aus dem Wortschatz zu streichen. Es gibt keine Panik.

  • Danke! Dafür gibt es die Gefährdungsbeurteilung. Deswegen auch mein kleiner Fragenkatalog.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Nur so eine Gedanke, wenn eine BMA/BMZ vorhanden sein sollte:

    Die Tor-Auf-Steuerung in die Alarmschleife einbinden, so dass das Tor bei ausgelöstem Feueralarm sofort automatisch mit aufgeht. - Da sollte natürlich ein eingeleitetes schließen des Tores überschrieben (für Freunde anglizistischer Termini: "overruled") werden.

    in dem Augenblick fängst du an die Verkabelung entsprechend feuerfest zu verlegen, damit diese im Brandfall auch zuverlässig funktioniert. Dann bau lieber eine weitere Tür ein.

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    Gruß Mick

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  • Handbetrieb von Toren kann nicht ein Fluchtweg sein, da dieser nicht einfach und durch einen Handgriff zu Nutzen ist ...

    an sich muss meines Wissens nach jedes elektrische Tor eine Entriegelung für Handbetrieb haben.

    Morsche,

    tatsächlich kann ich die Tore, welche auch eine Türe mit Schwelle verbaut haben, bei uns mit einem Handgriff öffnen, da diese nicht viel größer wie ein Garagentor sind. Entriegeln und am Griff hochziehen (Federunterstützt) und offen ist es.

    Bei Kraftbetriebenen Toren zieht man sich schon auch mal einen Wolf, bedingt durch die Übersetzung, bis das Tor dann offen wäre.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Die Tor-Auf-Steuerung in die Alarmschleife einbinden, so dass das Tor bei ausgelöstem Feueralarm sofort automatisch mit aufgeht.

    Und bei Stromausfall muss das Tor dann auch automatisch öffnen.

    Es gibt keine Panik.

    Aber Panikschlösser. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.