Gefährdungsbeurteilung für gehörlose Beschäftigte

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  • Hallo zusammen,


    wir denken darüber nach gehörlose Personen bei uns im Produktionsbereich zu beschäftigen.


    Dabei kommen mir Gedanken wie z. B.:

    - Kommunikation, Unterweisungen

    - Alarmierung im Brandfall oder in Aufzugsanlagen

    - Patenschaft von Mitarbeitern,

    - Schulung Vorgesetzter


    Hat hier jemand schon Erfahrung mit gehörlosen Beschäftigten?


    Die ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ist bekannt auch die Seite im Internet

    https://www.hoerkomm.de/rechtliches-343.html


    Vielen Dank vorab für eure Gedanken zu dem Thema.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Wir hatten in unserer Berufsausbildung (damals...) gehörlose Azubi-Kollegen, die für interne Lehrgänge immer einen Dolmetscher bekommen haben. Auch fände ich einen Gebärdenkurs für die Kollegen sinnvoll. Das integriert gehörlose auch besser ins Team.


    Aus meinem Bekanntenkreis weiß ich, dass es auch Rauchmelder/Telefone/etc. mit visuellen Alarmen (Lichtblitze) gibt. Vielleicht wäre das nachrüstbar an den Haupt-Aufenthaltspunkten.

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • es auch Rauchmelder/Telefone/etc. mit visuellen Alarmen (Lichtblitze) gibt. Vielleicht wäre das nachrüstbar an den Haupt-Aufenthaltspunkten.

    Das ist ein wichtiges Thema.....hier wäre ich im Moment bei dem Gedanken Alarmiarung über mobilen Telefonen zu melden.

    die für interne Lehrgänge immer einen Dolmetscher bekommen haben. Auch fände ich einen Gebärdenkurs für die Kollegen sinnvoll. Das integriert gehörlose auch besser ins Team.

    Mit dem Gebärdenkurs für die Vorgesetzten oder Kollegen halte ich für eigentlich eine gute Idee aber kaum umzusetzen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hilfe bekommst du auch bei den Fachberatern der Integrationsämter. Die können dich zu individuellen Lösungen beraten.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Hilfe bekommst du auch bei den Fachberatern der Integrationsämter. Die können dich zu individuellen Lösungen beraten.

    Jo die kommen mit den gehörlosen zum Vorstellungstermin ..... ich will nur vorab mich schon mal informieren ob wir die integration überhaupt schaffen würden

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Alarmiarung über mobilen Telefonen zu melden.

    und das nimmt dann der gehörlose wahr? Dazu müsste man dann aber das mobile Telefon schon immer am Körper mitführen um den Vibrationsalarm zu erkennen. Das halte ich für schwierig. Ich würde eher zu optischem Alarm mit Blitzleuchte tendieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • um den Vibrationsalarm zu erkennen

    über Vibration und Sprachnachricht .......

    Ich würde eher zu optischem Alarm mit Blitzleuchte tendieren.

    War auch mein erster Gedanke..... Tja nur soviele Blitzleuchten die installiert werden müssen :rolleyes:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Tja nur soviele Blitzleuchten die installiert werden müssen :rolleyes:

    Blitzleuchten würde ich nur da anbringen, wo sich Gehörlose alleine aufhalten.
    In einem Großraumbüro sollte es den Kollegen möglich sein, den/die Kollegen mitzunehmen.

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Würde da auf organisatorische Maßnahme setzen (Evakuierungs- bzw. Brandschutzhelfer als "Paten" im Gefahrfall und nach Möglichkeit eine Ergänzung durch personengebundene Vibrationsmelder, wenn dieser in die BMZ eingebunden werden kann.


    Da es sich ja nur um eine beeinträchtige Person handelt wird alles andere kostentechnisch keinen Sinn machen die Person zu beschäftigen.


    Denke das einfachste wäre mal mit den zuständigen Fachberater der Integrationsämter telefonieren und die ersten Fragen bzw. wie eine praxistaugliche Umsetzung erfolgen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von arnold1982 ()

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  • Also über jeder WC Zelle oder die entsprechende Zelle zuweisen.

    Es gibt doch diese Vibrationsmodule in Restaurants oder Kantinen, die sich melden, wenn das Essen zur Abholung bereit ist. Weiß jemand, was für eine Reichweite so ein Ding hat?
    Evtl. wäre das auch eine Idee statt Blitzleuchten überall...

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Blitzleuchten würde ich nur da anbringen, wo sich Gehörlose alleine aufhalten.
    In einem Großraumbüro sollte es den Kollegen möglich sein, den/die Kollegen mitzunehmen.

    Im Moment ist das unser Plan die gehörlosen nicht alleine zu lassen aber..... was in speziellen Situationen Umkleide / Toilettengang oder ähnliches

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Wir haben erneut einen Gehörlosen (angeborene Gehörlosigkeit) beschäftigt. Dieser MA haben wir mit einen Pager der Firma Multitone ausgestattet. Der Sender wurde im Gebäude installiert, mit der BMZ gekoppelt und sendet mit Post-Zulassung bis zu 1km im Freien (alle Bereiche die benötigt werden inkl. Keller und Toiletten, wurden mit dem MA auf Empfang geprüft).

    Im Notfall vibriert der Empfänger und im Display erscheint "Evakuierung". Genauso kann der MA einen Selbstalarm per Knopfdruck auslösen.

    Im Arbeitsbereich wurde seine Werkbank und ein Toilettenraum mit einer roten Blitzleuchte ausgestattet.


    Die Unterstützung vom Integrationsamt dauert ewig. Aber der Fachberater vom o.g. Anbieter hat uns sämtliche Formulare vorbereitet.


    Arbeitsaufträge gibt es nur schriftlich und Kommunikation per Handzeichen und Whiteboard :)

    Bitte fragt zuvor den Mitarbeiter, wie er / sie sich das vorstellt.


    Viele Grüße und viel Erfolg


    // Der MA ist auch mit einem Festnetztelefon ausgestattet... ein Anruf bedeutet, bitte ins Büro oder Werkstatt kommen

    Einmal editiert, zuletzt von mika2013 ()

  • Würde da auf organisatorische Maßnahme setzen (Evakuierungs- bzw. Brandschutzhelfer als "Paten" im Gefahrfall und nach Möglichkeit eine Ergänzung durch personengebundene Vibrationsmelder, wenn dieser in die BMZ eingebunden werden kann.

    Paten auf jedenfall das wäre für mich ein muss

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Super so in etwa stelle ich mir das auch vor..... Danke für den Tipp mit dem Pager:doppelthumbsup:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Wir haben für unseren Gehörlosen und Sehschwachen (m/w/d) die Alarmierung über das BMZ SMS Gerät.

    Blitzleuchten haben wir nicht.

    Unterweisungen machen wir über die Gebärdensprache, welche wir extra extern beauftragen.

    Einen Paten je Gehörlosen (m/w/d) haben wir nicht bestellt. Bei Krankheit, Urlaub oder Seminaren etc. ist das aus meiner Sicht org. schlecht umsetzbar. Die meisten Gehandicapten arbeiten in der Poststelle und sind im Gebäude unterwegs.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Moin

    Wichtig ist auch zu wissen, dass die DGS sich deutlich von unseren geschriebenen und gesprochen Sprache unterscheidet.( Satzaufbau)

    Das könnte bei einer schriftlichen Unterweisung Probleme machen insbesondere bei früh ertaubten oder Gehörlosen. ( Diese sollen manchmal nicht gutes Lese-Texte-Verständnis haben, hiess es in einer Weiterbildung)
    Also ist der Dolmetscher sehr sinnvoll besonders bei Unterweisungen bzg. Gefahrenbereich.

    Oder ein Verfahren für Rückfragen etablieren.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil ()

  • Moin

    Wichtig ist auch zu wissen, dass die DGS sich deutlich von unseren geschriebenen und gesprochen Sprache unterscheidet.( Satzaufbau)

    Das könnte bei einer schriftlichen Unterweisung Probleme machen insbesondere bei früh ertaubten oder Gehörlosen. ( Diese sollen manchmal nicht gutes LeseTexteVerständmis haben, hiess es in einer Weiterbildung)
    Also ist der Dolmetscher sehr sinnvoll besonders bei Unterweisungen bzg. Gefahrenbereich.

    Oder ein Verfahren für Rückfragen etablieren.

    Das ist ein interessanter und wichtiger Punkt! Das hätte ich so nicht erwartet.

    Daran sieht man, wie wichtig es ist, sich vom Unterweisungserfolg zu überzeugen (z.B. durch vormachen lassen).

    Danke!

  • Also ist der Dolmetscher sehr sinnvoll besonders bei Unterweisungen bzg. Gefahrenbereich.

    Oder ein Verfahren für Rückfragen etablieren.

    Unterweisungen würden wir nur mit einen Dolmetscher für Gebärdensprache machen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: