Brandschutzbeauftragter - Einsatzzeiten

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  • Hallo Leidensgenossen,

    gibt es aktuelle Vorgaben bezüglich der Einsatzzeiten eines Brandschutzbeauftragten?

    Den letzten Stand den ich gefunden habe ist schon recht alt:

    - DGUV Information 205 003

    - Berechnung nach VBBD 2007-01 - Richtlinie für den Brandschutzbeauftragten.

    Hoffe mal auf das Schwarm- bzw. Expertenwissen hier.

    Gruß Ulrich

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  • Hallo,

    die DGUV Information 205 003 ist Stand Dezember 2020

    und Einsatzzeiten sind kein Gegenstand der Information

    mehr.

    Bis dahin gab es u.a. einen Anhang mit einem Beispiel.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    Weiterhin haben Brandschutzkonzept und Baugenehmigungen mögliche inhaltliche und quantitative Angaben integriert.

    Wir haben zum Beispiel intern die Tätigkeitsfelder nach 205-003 mit einer Zeit und Aufwand kalkuliert. Die Personalabteilung hat es erstmal so als gesetzt angenommen.

    Andere Regelungen sind mir nicht bekannt.

    Beste Grüße

    J.H.J

    Einmal editiert, zuletzt von J.H.J (9. Januar 2023 um 14:13)

  • Hallo,

    Danke, gibt es irgendwas auf das man sich beziehen kann um die Einsatzzeit zu berechnen?

    über die Gefährdungsbeurteilung. Man muss dieses Thema im Einzelfall

    sehen. Da spielen viele Faktoren eine Rolle. Sicherlich kann man sich auch

    an diesen alten Vorlagen orientieren oder an einzelnen Vorschlägen aus

    der Brandschutzbeauftragten-Literatur (gibt mittlerweile mind. 2 oder 3

    Bücher). Mehr als Orientierungswerte sind es aber nicht. Die Einsatzzeiten

    sind aus der 2020er Version nicht ohne guten Grund verschwunden. Hat

    es doch ewig gedauert bis überhaupt mal Einsatzzeiten in eine Richtlinie

    bzw. Information und dann noch einheitlich, aufgenommen wurden.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Die Einsatzzeiten solltest Du doch anhand der konkreten Aufgaben bis zu einem gewissen Teil berechnen können. Begehungen, Protokollerstellung zu den Begehungen sind doch feste Bestandteile und quantifizierbar. Alles andere auf Bedarf

  • Des stimmt schon nur war ich in der Hoffnung bzw. bin es immer noch das man einen aktuellen Leitfaden findet. Berechnung der Einsatzzeit von SiFa und BA ist ja relativ klar geregelt, nur zum Thema Brandschutzbeauftragten findet man nicht wirklich viel bzw. nichts aktuelles. Über Sinn oder Unsinn kann man streiten (was wir aber ja nicht möchten :Lach:).

    Geht darum das wenn man die Dienstleitung anbieten will seinem Kunden ja darlegen sollte warum man die jeweilige Zeit einplanen muss. Er will ja wie meistens das es den Anforderungen genügt damit er im Schadensfall sauber darlegen kann das er "sein möglichstes" unternommen hat aber wie immer auch das Thema aufs nötigste zu reduzieren (Kosten).

    Klar kann man hingehen und sagen ich brauch bei einem Verkaufsmarkt mit 3000m² mindestens 40 Stunden im Jahr, die Frage ist dann aber reicht das aus? Ist es zu wenig? Gibt es nicht doch irgend eine Berechnungsgrundlage die man ran ziehen kann? Meist kommen ja eh noch Einsatzzeiten oben drauf die man vorher nicht einplanen konnte bzw. sich aus Situationen ergeben.

    Gruß Ulrich

  • ... Alles andere auf Bedarf

    ... hier ist die Anstellungsversion relevant. Bei Internen würde man das zur Stellenberechnung am liebsten sehr genau vorher wissen, um entsprechend die Stelle zu beziffern. Als externer BSB ist man mit Leistung auf Bedarf flexibler, wobei dies bei der eigenen Planung der Arbeitslast Risiko birgt.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Kenn Angebote fürs selbe Objekt die von 12 Stunden bis 60 Stunden pro Jahr gehen ohne wirklich aussagekräftig zu sein warum weniger oder mehr wirklich notwendig ist.

    Klar jetzt kommt der Spruch der Sprüche:

    "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

    Aber finde es schon erstaunlich das es da nicht wirklich ein "Leistungsverzeichnis" gibt an den man sich orientieren kann.

    In Deutschland ist doch "alles" geregelt :Lach:

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  • Guten Morgen,

    wir sind auch gerade dabei die Einsatzzeiten zu ermitteln. Wir haben einen Entwurf VBBD 2007-01Teil III

    eine Formel gefunden. Leider ist diese für uns nicht komplett anwendbar. Wir (Konzern in der Lebensmittelindustrie, mit mehren Standorten und mehren verschieden Gewerken an einen Standort).

    Unsere BSB machen immer alle alles. Also keiner ist nur auf einen Bereich festgeschrieben (Verwaltung, Produktion, Reinigung und Technik). Zur Zeit stellen wir die Zeiten aus der Formel mit dem Erfahrungswerten gegenüber. Zusätzlich führen wir eine GBU durch.

    Unser Ziel ist es die ganzen Standorte mit gleichen Kriterien zu bewerten. Analog zum Arbeitsschutz!

    Ich freue mich auf einen weiteren Austausch zu diesen Thema.

    Grüße

    Larry_BSB

  • Bei den Beauftragten ist aber nicht der Umfang im Gesetzestext festgeschrieben. Das sind ja oftmals "Zusatzaufgaben", die man gerne bei der Sifa ansiedelt. Muss aber nicht, wenn man den jeweiligen Paragraphen liest.

    Bringt oft Synergieeffekte, da man mit einer Begehung gleich mehrere Gebiete abfrühstücken kann.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Na klar bekannt aber keine "Zeit oder Zeitfaktor" hinterlegt.

    Für die Einsatzzeiten von SiFa oder BA gibt es ja ne klare Formel die anwendbar ist.

    Sowas wäre halt auch für den BSB schön :014:

    Auf der Suche danach komm ich mir vor wie nach dem berühmten "Formular A38".

    Egal bei welcher Stelle man nachfragt verweisen sie bei dem Thema an eine andere (Gewerbeaufsicht, Sachversicherer, BG, Brandschutzdienststelle, Baugenehmigungsbehörde,....)

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  • Die Betriebs-/Objekt- und nutzerspezifische Gefährdungsanalyse ist die einzige und richtige Verortung der Aufwandszeiten. Nur im Zuge dieser kann allen relevanten Faktoren entsprechend Tribut gezollt werden.

    ... keine Angst vor der Erstellung der Gefährdungsbeutreilung.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Hallo,

    Aber finde es schon erstaunlich das es da nicht wirklich ein "Leistungsverzeichnis" gibt an den man sich orientieren kann.

    In Deutschland ist doch "alles" geregelt

    der Brandschutzbeauftragte ist aber nicht geregelt in diesem Umfang,

    auch weil es der Gesetzgeber gar nicht möchte. So wie es heute den

    Brandschutzbeauftragten in der Fläche gibt, war das nicht im Sinne des

    Gesetzgebers.

    Mit Ausnahme der DGUV-Information/ VdS 3111 und vfdb-

    Richtlinie 12-09 hat man zumindest mal eine einheitliche

    Grundlage geschaffen, was die Ausbildung betrifft. Wenngleich es

    nicht verbindlich ist. Doch diesen Fortschritt darf man nicht

    unterschätzen, da man bis vor wenigen Jahren noch sehr große

    Unterschiede hatte. So konnten beispielsweise FF-Angehörige mit

    bestimmten Lehrgang, frei eine BSB-Bescheinigung von der Internet-

    seite einer Feuerwehrschule sich herunterladen.... das gibt es heute

    alles nicht mehr.

    Sicherlich gibt es bezogen auf die Tätigkeit selbst, noch viel Luft.

    Sei es das berühmte Haftungsthema oder aber auch die Einsatz-

    zeiten. Jetzt muss man sich aber auch immer die Frage stellen,

    wie sinnvoll sind irgendwelche Zeitwerte aus einer Tabelle.

    Eine Begehung kann aufgrund der Gefährdung, Größe, Einrichtungen

    etc sich stark unterscheiden. Ein pauschaler Zeitwert, beispielsweise 2

    Stunden oder selbst eine formulierte Zeitspanne von x bis x Stunden kann

    da unzutreffend sein. Gleiches gilt auch bei einer BSO, die je nach Betrieb

    10 oder 25 Seiten haben kann. Und so könnte man die Liste fortsetzen.

    Man kommt an einer individuellen Ermittlung vom Zeitbedarf nicht vorbei.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010