Guten Morgen zusammen, ein Kollege von mir hat einen Kunden verklagt, der mit der Zahlung im Rückstand war. Der Kunde jedoch hat nachweisen können, dass die vereinbarten Einsatzzeiten von meinem Kollegen nicht "abgeliefert" wurden. Dies lag jedoch daran, dass mein Kollege einfach keine Termine beim Kunden bekommen hat. Da vieles telefonisch ablief konnte er dies vor Gericht nicht nachweisen. Folglich wurde die Klage abgewiesen, der Kunde hat also eine Fasi bestellt, keine Leistung abgerufen und auch nicht bezahlen müssen.
Ich bin der Meinung, dass wir als FASIs jedoch gar nicht für die innerbetriebliche Organisation und somit auch nicht primär für die Terminvereinbarung verantwortlich sind sondern dass die Kunden Zeiten abrufen und dies ja auch der BG bzw. dem Amt gegenüber nachweisen müssen (das hat den vermutlich mit dem ASiG und der DGUV Vorschrift 2 nicht vertrauten Richter jedoch nicht interessiert).
Deshalb frage ich mich, ob es jemand einen Vertragspassus kennt, der explizit regelt, dass dem Kunden die vereinbarte Betreuungszeit zur Verfügung gestellt wird und auch bei Nichtabruf berechnet wird. Schließlich wird die Zeit auch reserviert und eingeplant, nicht zuletzt fallen auch Fixkosten wie Büromiete, Fahrzeugleasing, Versicherung und Fortbildung an.