Vertragsgestaltung, Kunde ruft Leistung nicht ab

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  • Guten Morgen zusammen, ein Kollege von mir hat einen Kunden verklagt, der mit der Zahlung im Rückstand war. Der Kunde jedoch hat nachweisen können, dass die vereinbarten Einsatzzeiten von meinem Kollegen nicht "abgeliefert" wurden. Dies lag jedoch daran, dass mein Kollege einfach keine Termine beim Kunden bekommen hat. Da vieles telefonisch ablief konnte er dies vor Gericht nicht nachweisen. Folglich wurde die Klage abgewiesen, der Kunde hat also eine Fasi bestellt, keine Leistung abgerufen und auch nicht bezahlen müssen.

    Ich bin der Meinung, dass wir als FASIs jedoch gar nicht für die innerbetriebliche Organisation und somit auch nicht primär für die Terminvereinbarung verantwortlich sind sondern dass die Kunden Zeiten abrufen und dies ja auch der BG bzw. dem Amt gegenüber nachweisen müssen (das hat den vermutlich mit dem ASiG und der DGUV Vorschrift 2 nicht vertrauten Richter jedoch nicht interessiert).

    Deshalb frage ich mich, ob es jemand einen Vertragspassus kennt, der explizit regelt, dass dem Kunden die vereinbarte Betreuungszeit zur Verfügung gestellt wird und auch bei Nichtabruf berechnet wird. Schließlich wird die Zeit auch reserviert und eingeplant, nicht zuletzt fallen auch Fixkosten wie Büromiete, Fahrzeugleasing, Versicherung und Fortbildung an.

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  • mir sind §§ zur Mitwirkungspflicht des Auftraggebers bekannt und auch die im Vertrag festgehaltene Definition der Betreuungszeit (...die ja nicht nur im Unternehmen geleistet wird).


    Explizit zum Nichtnutzen habe ich bisher nicht gehört, würde mich aber ebenfalls interessieren.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Wir haben tatsächlich einen vertrag in dem das Nichtabrufen der Stunden in Rechnung gestellt werden kann.

    Der Auftraggeber muss allerdings das Nichtabrufen verursacht haben und der Leitstungserbringer muss schriftlich das Leistungsangebot gemacht haben. Dann gelten die Stunden als erbracht und müssen bezahlt werden. In der Praxis ist das allerdings nie eingetreten.

    Das ganze ist aber auch ein "uralt-Vertrag".

  • Ich sehe das so: Viele externe (Einzelkämpfer-)SiFa haben Verträge mit ihren Kunden, in denen Sie ihre Dienstleisung lediglich anbieten und sofern gewollt, auch über die vereinbarte Zeit aktiv werden. Wenn einzelne Kunden diese Zeit nicht vollständig abrufen lässt das der selbstständigen SiFa Luft. Mit der von dir gewollten Klausel bindest du dich zeitlich aber fix an deine Kunden und kannst somit nur so viele betreuen, wie deine (eure) eigene Arbeitszeit zulässt. Andernfalls würdest du (ihr) einer Überprüfung nicht standhalten.


    Von daher würde ich mir die Frage stellen: Will ich unbedingt Geld von jedem meiner Kunden, oder kündige ich lieber den Vertag mit dem unkooperativen Kunden, wie ihr einen habt, nehme dafür einen anderen auf und verdiene mit den Kunden Geld, die auch tatsächlich betreut werden möchten und bezahlen? :/

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Hallo,


    interessant, wobei ein AG auch wieder anders urteilen kann.

    Nicht ohne Grund heißt es : Vor Gericht und auf hoher See ist man in

    Gottes Hand."


    Danke aber für den Hinweis, hatte ich als ex. BSB auch nie

    berücksichtigt. Wobei es auch nie diesbezüglich zu Problemen

    kam.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Was auch noch eine Option wäre: Eine Klausel, die besagt dass nicht abgerufene Stunden des vereinbarten Kontingents - wenn nachweislich Betreuungsangebote des Dienstleisters vom Kunden nicht angenommen wurden-( mit einem geringeren Stundennsatz) trotzdem berechnet werden.

    Das Argument wäre dann, dass man ja die Kapazität vorhalten muss, damit die Betreuungsleistung , falls angefordert- auch erbracht werdern kann.


    Das wäre dann aber eher eine Vertragsstrafe, als eine Vergütung für eine Dienstleistung, das würde aber Diskussionen über Stundenkontingente und leistbare Betruung pro Sifa vermeiden.

  • Dies lag jedoch daran, dass mein Kollege einfach keine Termine beim Kunden bekommen hat. Da vieles telefonisch ablief konnte er dies vor Gericht nicht nachweisen. Folglich wurde die Klage abgewiesen, der Kunde hat also eine Fasi bestellt, keine Leistung abgerufen und auch nicht bezahlen müssen.

    Bei vergleichbaren Kunden "mussten" wir früher monatlich eine E-Mail schreiben, dass wir gerne Teile des Betriebes besichtigen würden und uns zwei mögliche Termine mitgeteilt werden sollten. Bei kleineren Kunden gab es zudem einen jährlichen Fixkostenbetrag und Kosten auf Abruf, also bei in Anspruchnahme der Beratung.

    Gruß Roland

  • Deshalb würde ich prüfen, ob man auf Pauschalen umsteigen kann.

    Wir hatten folgendes Modell: Beispiel Jahrespauschale von 2000 Euro. Darin enthalten: 4 Besuche/ASA, 1 Gefährdungsbeurteilung.

    Rechnungsstellung jährlich oder quartalsweise. Dazu Leistungsnachweis mit durchgeführten Besuchen, und: ganz wichtig, ohne einzelne Stunden nachzuweisen.

    Das muß insgesamt passen und man kommt von der Minutenzählerei etwas weg.


    Vorteile sind: Rechnung wird auf jeden Fall gestellt. Der Leistungsnachweis enthält die vereinbarten Aktionen.

    Werden weniger Aktionen erbracht (warum auch immer), können die ja im neuen Vertragsjahr zusätzlich erbracht werden ohne zusätzliche Verrechnung (Nachleistung).


    Und das Beste: manche Kunden haben zum ersten mal verstanden, was eigentlich hinter dieser Leistung "Arbeitssicherheit" steckt. Aha, eine ASA-Sitzung, eine Begehung usw.

    Sonst ist Arbeitssicherheit eher ein undurchsichtiges Etwas.


    Vor allem vorteilhaft bei Filialisten. Ob da nun 8, 9 oder 12 Mitarbeiter sind, ist dann egal, man hat einen ungefähren Durchschnittswert.


    Im Grunde verkaufst Du deine Jahresplanung.


    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • So eine Klausl würde ich nie vereinbaren. Bei meinen Klein-Kunden bis 10 Beschäftigte habe ich eine Jahres-Grundpauschale vereinbart, die zwscihen 4 und 6 Stunden liegt. Die wird immer fällig, auch wenn kein "Abruf" erfolgt. Ich selber werde trotzdem imemr aktiv und sende denen Infos, frage den Stand der Dinge ab und versuche, einmal im Jahr eine Begehung und Besprechung durchzuführen. Bei allen größeren Kunden schaue ich mir die Nicht-Kommunikation eine Weile an und kündige dann auch mal

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  • Leistungsnachweis mit durchgeführten Besuchen, und: ganz wichtig, ohne einzelne Stunden nachzuweisen

    Das ist eine gute Idee, jedoch will hier in Hamburg das Amt auch mal die geleisteten Stunden sehen um zu kontrollieren, ob die Grundbetreuung auch erbracht wurde. Bei Kunden bis 10 Mitarbeitenden mache ich das bereits so. Sonst wäre der Aufwand viel zu groß.

  • So eine Klausl würde ich nie vereinbaren.

    Vielen Dank. Aber wie machst du das praktisch? Angebot: Lieber Kunde, eigentlich brauchst du xy Stunden, die biete ich dir an für Stundensatz x. Abgerechnet wird jedoch nach tatsächlich geleisteten Stunden? Schreibst du am Ende des Jahres eine Übersicht für Kontrollen vom Amt und auch darin, dass die vereinbarten Stunden nicht abgerufen wurden?

  • Das ist eine gute Idee, jedoch will hier in Hamburg das Amt auch mal die geleisteten Stunden sehen um zu kontrollieren, ob die Grundbetreuung auch erbracht wurde. Bei Kunden bis 10 Mitarbeitenden mache ich das bereits so. Sonst wäre der Aufwand viel zu groß.

    Das muss man dann natürlich nachreichen.


    Der Kunde bekommt übrigens zu jeder geleisteten Aktion einen Bericht, einen Nachweis, whatever.


    Mancher Aufsichtsbeamter hat aber verstanden, dass Arbeitsschutz sich nicht in nachgewiesenen Minuten erschöpft.


    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Bei allen größeren Kunden schaue ich mir die Nicht-Kommunikation eine Weile an und kündige dann auch mal

    Ich hab mal einem Kunden gesagt, wenn ich nicht vorbeikommen soll, muss ich den Preis verdoppeln.

    Mein Risiko ist dann ja höher.


    Daraufhin hat es geklappt.


    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • An dieser Stelle mal die kleine Off-Topic Frage: Wie kalkuliert Ihr eure Arbeitslast? Also deckt ihr 100 % eurer Arbeitsauslastung durch angebotene Stunden beim Kunden - oder gar 120 % da ja oft mit "nichtabrufen" von angebotenen Leistungen zu rechnen ist?

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Führt der Betrieb keine ASA-Sitzungen durch ? Dazu hättest du doch mindestens angefordert werden müssen. Oder ist der Betrieb so klein ? Ansonsten hätte er ja gar keine FASi bestellen müssen sondern hätte das Unternehmermodell wählen können.

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    Wenn jemand sagt das geht nicht! Denk daran es sind seine Grenzen, nicht deine.

  • Dies lag jedoch daran, dass mein Kollege einfach keine Termine beim Kunden bekommen hat. Da vieles telefonisch ablief konnte er dies vor Gericht nicht nachweisen.

    Wer schreibt, der bleibt....klare Kommunikation ist unabdingbar und hilfreich im Streitfall.

    Klaus Schuster


    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

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  • Führt der Betrieb keine ASA-Sitzungen durch ? Dazu hättest du doch mindestens angefordert werden müssen. Oder ist der Betrieb so klein ? Ansonsten hätte er ja gar keine FASi bestellen müssen sondern hätte das Unternehmermodell wählen können.

    Einspruch! Mit der Wahl zum UN-Modell entfällt nicht die Pflicht, eine FaSi und einen BA zu bestellen. Es sind nur keine festen Betreuungszeiten mehr zu erfüllen, weil der UN selber wählen kann, da er ja angeblich von der BG fit gemacht wird. Das UN-Modell ist in meinen Augen der größte Blödsinn überhaupt und funktioniert nach meiner praktischen Wahrnehmung genau null