Gefährdungsbeurteilung Leiharbeitnehmer

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  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für Eure Mitteilungen und Anregungen. Werde mir dies einmal durcharbeiten und dann die erstellte GBU mit meinen Kunden besprechen und dann kann dieser dann die GBU an die BezReg Köln senden.


    Wünsche Euch allen ein schönes Wochenende.


    LG Patrick

  • Meine Empfehlungen:


    Bgi 5020 lesen:


    Verleiher fordert üblicherweise GBU vom Entleiher an.

    Der Verleiher überprüft in den ersten drei Tagen das Arbeitssystem in das der MA überlassen wurde.


    Gruß


    Viktor

  • Bgi 5020

    Gibt es zur BGI 5020 noch eine Quelle? Weder die 5020 noch die 5021 habe ich als Dokument gefunden. Bestenfalls kommt der Hinweis, daß sie vor Jahren zurückgezogen wurden - die BGI 5020 in 2014 und die BGI 5021 in 2007. Die BGI 5021 wurde zwischendurch durch die DGUV-Information 215-820 ersetzt, die aber später auch zurückgezogen wurde.

    DGUV-Regel 115-801

    Die DGUV-Regel 115-801 ist wohl der aktuelle Stand zum Thema Zeitarbeit.

    Augenscheinlich steht da alles relevante drin, inklusive der Verzweigungen zu AÜG, ArbSchG, usw.


    Ergänzend paßt dort auch die Zusammenfassung der VBG dazu:

    VBG Leitfaden Zeitarbeit (Landing Page)


    Ich muß die beide jetzt auch mal durcharbeiten, da die Fragen zu Arbeitsschutz und Unterweisung inzwischen bei mir aufschlagen. Zum Glück bin ich noch nicht Sifa.

    Ersteindruck ist, daß etwa 90% der Vorgaben bei den mir bekannten AÜ-Unternehmen unter den Tisch fallen, frei nach "Ach, da kümmert sich der Kunde drum."

    Das habe ich auch immer so "gewußt" (allerdings als Kollege der AÜler anders gehandhabt); es ist also höchste Zeit, das zu ändern.


    Ein großer Brocken in der Recherchearbeit ist dabei auch, überlieferte Quellen zu aktualisieren und aktuellere Quellen zu finden und zu bestätigen. In meinem Fundus ist auch noch viel zu viel Altstand drin.


    Danke Euch für die wertvolle Diskussion!

    Gruß


    Thilo


    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Hallo Uwe,


    ja, gerne. Dann könnte ich mal drüberlesen und schauen, ob die ich die richtigen Verknüpfungen notiert habe.


    Vielen Dank!

    Gruß


    Thilo


    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Dann könnte ich mal drüberlesen und schauen, ob die ich die richtigen Verknüpfungen notiert habe.

    Warum zurückgezogene Dokumente für aktuelle Recherchen verwenden?

    Wenn man alte Dokumente verwendet, dann doch nur, um den damaligen Stand zu ermitteln.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Warum zurückgezogene Dokumente für aktuelle Recherchen verwenden?

    Für mich aus folgendem Grund: Um hinreichend selbstbewußt aussagen zu können "Vergiß die beiden, die richtige ist die hier."

    Zudem ist es hin und wieder interessant zu schauen, ob z. B. bestimmte Kundenaussagen aus alten Dokumenten stammen. Dann kann man sinnstiftend korrigieren (wenn es denn sonst keiner tut)


    Und auch in der Technik notiere ich mir hin und wieder, zumindest oberflächlich, die Stammbäume bestimmter Regularien. Das hat mir hin und wieder schon Diskussionen erleichtert.

    Beispiel: Die letzte Nennung der ElexV in Vertragsunterlagen ist nicht so lange her, wie ich das gerne hätte.

    Gruß


    Thilo


    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Manchmal staunt man auch, dass es eine vermeintlich überholte Regelung doch noch gibt.

    Die VbF (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten) ist ein schönes Beispiel. Eigentlich vor Jahren in vielen Punkten aufgehoben, gibt es immer noch eine gültige Version, die nur noch aus Bruchstücken besteht. Da sollte man vielleicht mal aufräumen. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • "Zeitarbeit - sicher, gesund und erfolgreich"


    Seite 3,

    Diese Schrift der VBG (ehemals BGI 5020) wird ab dieser Ausgabe ohne BGI-Nummer veröffentlicht,
    da das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) derzeit
    geändert wird. ( Version 2.0/2014)


    Aktuell ist die Version 3.1 mit gleichem Titel aus 2019/06

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!