Hallo
Zunächst mal ist wichtig zu klären, was "sozialer Bereich" ist. In einer KiTa hat man andere Gefährudungen, als z.B. in einer Ausbildungswerkstatt für benachteiligte Jugendliche oder einem Bauernhof auf dem Menschen mit Behinderung arbeiten......
Das ArbSchG mit seinen Verordnungen und die einschlägigen UVV der UVT gelten ohne Einschränkung. Wichtig zu wissen: die Menschen in den soz. Einrichtungen (Bewohner, Schüler, Kunden,...) sind auch gesetzlich unfallversichert (siehe SGB VII). Daher gelten die Regelungen auch für diesen Personenkreis.