Arbeitskorb an Hallenkran

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  • Hallo zusammen,

    wir arbeiten mit einem Hallenkran an dem ein C-Haken ( sog. Coil Haken ) angebaut ist, u.a. auch für Schiffsentladungen.

    An diesen Coil Haken möchte der Betrieb jetzt einen Arbeitskorb anhängen, um den Anschläger auf diese Weise aus dem Lager in das Schiff zu bekommen.

    Da der Korb im C-Haken ja nicht gesichert ist, wie in einer Kranöse halte ich dieses Verfahren für nicht zulässig.

    Meinungen dazu ?

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  • Hallo zusammen,

    wir arbeiten mit einem Hallenkran an dem ein C-Haken ( sog. Coil Haken ) angebaut ist, u.a. auch für Schiffsentladungen.

    An diesen Coil Haken möchte der Betrieb jetzt einen Arbeitskorb anhängen, um den Anschläger auf diese Weise aus dem Lager in das Schiff zu bekommen.

    Da der Korb im C-Haken ja nicht gesichert ist, wie in einer Kranöse halte ich dieses Verfahren für nicht zulässig.

    Meinungen dazu ?

    Moin,

    hört sich nach grobem Unfug an. Guck dir dazu auch mal die DGUV-Regel 101-005 an. Die Benutzung von Personenkörben an Kranen ist zusätzlich auch der zuständigen BG anzuzeigen.

    Gruß

    Moritz

  • Mahlzeit,

    die BG ist mindestens 2 Wochen vorher darüber zu informieren.

    Nach DGUV Regel 101-005:

    4.3.7 Lasthaken müssen mit Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Aushängen der Personenaufnahmemittel ausgerüstet sein.

    Mit C-Haken für Coils nicht zulässig.

    VG

    André

  • Die DGUV Regel 101-005 Hochziehbare Personenaufnahmemittel liefert Informationen, wie ein Personentransportkorb am Kran eingesetzt werden kann.

    Ohne feste Verbindung des Korbs zum Kran und zum Kran passenden Arbeitskorb wird das nichts.

    Wirklich wichtig ist die Anzeige des Personentransports spätestens 14 Tage vor dem Einsatz bei deiner gesetzlichen Unfallversicherung. Praxistipp: Sprich das Vorhaben im Vorfeld mit "eurer BG" durch und legt gemeinsam die erforderlichen Schutzmaßnahmen fest.

  • Hallo

    Ich werfe noch die TRBS 2121, Teil 4 in den Ring.

    Daraus ergibt sich, wann das erlaubt ist:

    - Kran muss per Hand in Ausgangslage zurückgebracht und der Korb abgesenkt werden können.

    - Haken muss gesichert werden

    - ......

    Im vorliegenden Fall also klar verboten.

    Wer kommt bloß auf die Idee, Menschen wie Material durch die Gegend zu schaukeln?

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  • Ein Kran muss für den Personentransport ausgelegt sein, d.h. zweites Seil für den Fall der Fälle. Da haben die Leute bei dir wohl zu viel Altertumsfilme geschaut...

    Die Regel mit dem gesicherten Haken ist nach einigen tödlichen Abstürzen von Personennetzbojen (Beim Schiffsüberstieg) aufgestellt worden, da aus einem C-Haken einfach alles rausflutschen kann.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Solche fatalen Ansätzen wollen wir Menschenschützer nicht fördern.

    Es geht um ein Sicherungsseil, falls das Hauptkabel reißen sollte, welches den Personenkorb vor dem Absturz sichert.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller