praktische Anwendung der G25 - Untersuchungsinhalte

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  • Beispiel unter Nutzung des eigenen Betriebsarztes

    Unternehmen:

    Wir wollen Herrn/Frau XY einstellen, die müssen auch Stapler fahren. Bitte körperliche Eignung feststellen, da wir als Arbeitgeber das fordern müssen.

    Betriebsarzt:

    Ok, was genau müssen die Personen machen und mit was fahren die?

    Unternehmen:

    Hier haben Sie die Stellenbeschreibung und die Gefährdungsbeurteilung der Stelle, unter Punkt ?!§ finden Sie die gewünschten Infos.

    Betriebsarzt:

    Schaut in die neuen DGUV Empfehlungen ab Seite 909 und beurteilt.


    Wenn Ihr konkrete Inhalte beauftragt, dann stellt das einen Eingriff in die Fachkunde des Betriebsarztes dar. Die entscheiden selbst über Art und Umfang der Untersuchung.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Ah jetzt ja - eine Insel :urlaub:


    wenn es das Kernthema ist, dann sehe ich nur die Möglichkeit, dass über eine Betriebsvereinbarung oder noch besser im Arbeitsvertrag zu lösen. Die entsprechendem Infos findest Du in der zurückgezogenen DGUV-I 250-009.

    Das würde aber für alle Beschäftigten eine Änderung des Arbeitsvertrages bedeuten. Damit kann man auch schlafende Hunde wecken bzw. Gegenwind produzieren. Ganz schwierig ist auch die Weitergabe der Informationen aus der Eignungsuntersuchung ohne das Einverstädndnis des Beschäftigten. In der Regel wird der Betriebsarzt so agieren, wie es auch beim Verband Deutscher Beetriebs- und Werksärzte e.V. auf der Website steht:

    Die Eignungsuntersuchung kann ergeben, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin für einzelne Tätigkeiten in seinem/ihrem Arbeitsbereich vorübergehend, nur mit bestimmten Maßnahmen der Arbeitsgestaltung oder dauernd nicht mehr geeignet ist. Vorrang hat der weitere betriebliche Einsatz unter Berücksichtigung der individuellen Einschränkungen.

    Ergeben sich aus der Eignungsuntersuchung Anhaltspunkte dafür, dass die vorhandenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht ausreichen, so hat der Arzt oder die Ärztin dies dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin mitzuteilen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes vorzuschlagen.

    Schwieriges Thema. Wie gsat, als Lösungsanästze für Dich entweder über eine Betriebsvereinbarung oder besser direkt im Arbeitsvertrag. In wie weit das rechtlich haltbar ist, wird dann irgendwann einmal höchstrichterlich entscheiden werden (oder auch nicht).

    Ein Muster findest Du z.B. wenn Du "Vorlage BV Eignungsuntersuchungen" in die Suchmaschine Deines Vertrauens einwirfst.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Es gibt ja durchaus auch tarifvertragliche Regelungen, nach denen der AN seine körperliche Eignung durch entsprechende ärztliche Bescheinigung nachweisen muss.

    Allerdings wird dies dem AG oft nur bei begründeter Veranlassung ermöglicht, einzufordern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Schönen guten Morgen,

    wenn es das Kernthema ist, dann sehe ich nur die Möglichkeit, dass über eine Betriebsvereinbarung oder noch besser im Arbeitsvertrag zu lösen. Die entsprechendem Infos findest Du in der zurückgezogenen DGUV-I 250-009.

    Das würde aber für alle Beschäftigten eine Änderung des Arbeitsvertrages bedeuten.

    wie Du dann später schreibst -- "Schwieriges Thema". Ich würde keine Eignungsforderungen in einer BV begründen, wenn keine eindeutige Rechtsquelle vorhanden ist. Was aber in diesem Rahmen geregelt werden kann, ist der Umgang mit Beschäftigten, die temporär oder dauerhaft nicht mehr für irgendwas geeignet sind.

    Die Eignungsuntersuchung kann ergeben, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin für einzelne Tätigkeiten in seinem/ihrem Arbeitsbereich vorübergehend, nur mit bestimmten Maßnahmen der Arbeitsgestaltung oder dauernd nicht mehr geeignet ist. Vorrang hat der weitere betriebliche Einsatz unter Berücksichtigung der individuellen Einschränkungen.

    Ergeben sich aus der Eignungsuntersuchung Anhaltspunkte dafür, dass die vorhandenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht ausreichen, so hat der Arzt oder die Ärztin dies dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin mitzuteilen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes vorzuschlagen.

    In dem Text sehe ich eine Vermischung von Eignung und Vorsorge. Wenn jemand körperlich/geistig nicht für eine Tätigkeit geeignet ist, kann man das doch nicht mit Arbeitsschutzmaßnahmen kompensieren. Oder?

    Das würde aber für alle Beschäftigten eine Änderung des Arbeitsvertrages bedeuten.

    Das wäre durchaus möglich, hängt von der konkreten Situation ab. Sofern ein bereits länger beschäftigter jetzt zusätzlich Stapler fahren soll, ist das eine Änderung der Tätigkeit und damit eine Eignungsforderung gerechtfertigt. Aber eben nur vor Aufnahme der neuen/weiteren Tätigkeit und nicht regelmäßig.

    Es gibt ja durchaus auch tarifvertragliche Regelungen, nach denen der AN seine körperliche Eignung durch entsprechende ärztliche Bescheinigung nachweisen muss.

    Allerdings wird dies dem AG oft nur bei begründeter Veranlassung ermöglicht, einzufordern.

    z.B. im TV VKA § 3 Abs. 4

    "Der Arbeitgeber ist bei begründeter Veranlassung berechtigt, die/den Beschäftigte/n zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass sie/er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist"

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

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  • Man könnte doch, als Zwischenlösung, die Mitarbeiter informieren, daß sie eine Wunschvorsorge in Anspruch nehmen könnten (zum genannten Thema).

    Das ist halbgar, weiß ich auch.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • Moin EHS-Mann

    ich möchte das Thema nochmals aus einem anderen Blickwinkel beleuchten. Die Grundfrage ist: "Was wollt Ihr?"

    Wollt Ihr eine Bescheingung G25 = geeignet = ich bin aus dem Schneider, wenn etwas passiert oder wollt Ihr gesunde Beschäftigte?

    Karl Napp arbeitet bei der Schwer & Hoch KG. Einmal im Jahr muss er zur G25. Karl Napp weiß, dass es für seinen Job ziemlich eng wird, wenn er ein "nicht geeignet" bescheinigt bekommt, da es in dem Betrieb wenig Arbeitsplätze gibt, auf die er umgesetzt werden könnte.

    Karl Napp hat Schlafstörungen und erzählt dem Betriebsazt Dr. Brinkmann nichts davon, weil er Angst hat, seinen Job zu verlieren. Nach einer Horrornacht ist Karl Napp für einen Moment unaufmerksam und rammt den Träger des Hochregallagers. Gott sei Dank gab es nur Sachschäden zu verzeichnen, wenn auch in einer Höhe von 84.000 EUR.

    Anton Gschaftlhuber arbeitet bei der Fit & Flott GmbH. Arbeitsschutz wird dort groß geschrieben. Seit mehreren Wochen leidet Anton Gschaftlhuber unter Schlafstörungen, auch sein Blutzucker ist nicht der Beste. Er bittet um eine Wunschvorsorge, die ihm selbstverständlich auch ermöglicht wird. Er bespricht die Themen mit dem Betriebsarzt, der ihm einighe sinnvolle Ratschläge erteilt. Nachdem der Hausarzt Anton Gschaftlhubers Blutzucker medikamentös eingestellt hat, sind auf einmal auch die Schlafstörungen weg.

    Anton Gschaftlhuber hat mit seinem Arbeitgeber gesprochen und darum gebeten, so lange nicht mehr in den engen Lagergängen eingesetzt zu werden, bis sein Blutzucker in Ordnung ist. Nachdem er einige Zeit nur im Außenbereich gestaplert hat, fährt er jetzt wieder wie Nicki Laude im Hochregallager herum.

    Just my 2 cents :)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Die Grundfrage ist: "Was wollt Ihr?"

    Hallo Guudsje,

    ne, die Grundfrage für dieses Thema war: an praktische Beispielen zu erfahren, wie andere Firmen mit dem Thema Beauftragung von Staplerfahrern umgehen und sicherstellen, dass die MA geeignet sind.?(

    Der Spagat zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung und die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen da natürlich mit rein, ich hätte halt nur gern ein paar Infos dazu wie es andere Firmen umsetzen.

    Ich nehme für unsere weitere Planung die Beiträge hier aber natürlich mit in die Betrachtung...8)...auch wenn nur ganz wenige Kollegen geschrieben haben, wie es bei ihnen mit der (möglichst rechtssicheren) Beauftragung eines Staplerfahrers praktisch läuft.

    Viele Grüße

    EHS Mann

    ...und: schöne Weihnachtszeit und schönen Jahreswechsel *maske*

  • Bei allen mir bekannten Unternehmen werden ausschließlich zwei Strategien gefahren:

    1) regelm. G25 per Dienst-/Betriebsvereinbarung oder par ordre mufti

    2) "Du fahr' mal, rechtes Pedal macht schneller; wenns de den Gurt reinsteckst und Dich dann erst drauf setzt piept das nicht"

    Beide nicht mehr ganz aktuell, daher rate ich dringend dazu, das selbst komplett passend aufzubauen. 1) geht gut, so lange sich keiner beschwert, 2) geht so lange gut bis was passiert.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • hallo Ihr Lieben,

    nachdem ich zu diesen Thema die ganze zeit geschwiegen habe und mitgelesen, ist es nun an der Zeit mich auch mal zu äußern. Wie wir ja nun hinlänglich gehört haben gibt es für eine Eignungsuntersuchung im laufenden Beschäftigungsverhältnis keine Grundlage (Und da gibt es einige Urteile zu). Jetzt kann man überlegen wie bekomme ich das doch hin ? Was schwer wird da selbst wenn der Mitarbeiter die Untersuchung machen würde er nicht verpflichtet ist das Ergebnis mitzuteilen und der Betriebsarzt das nicht weitergeben darf.) Aber wenn man es realistisch betrachtet ist es doch wie beim Tüv mit dem Auto.... nämlich nur eine Momentaufnahme. Das Stichwort muss also lauten Eigenverantwortung. Ich habe 15 Jahre im Zentrallager eines großen Discounters als Fasi gearbeitet. Wir haben zur Beauftragung die vom Mitarbeiter natürlich auch zu unterschreiben ist direkt eine Unterweisung mitgemacht in der deutlich stand das der Mitarbeiter sich bei gesundheitlichen Einschränkungen direkt an den Vorgesetzten zu wenden hat. Denn generell wäre die G25 ja eh nur alle 3 Jahre "notwendig". Also muss der Mitarbeiter in der Zwischenzeit bei gesundheitlichen Einschränkungen sich eh melden. Denn jeder Staplerfahrer lernt in der Ausbildung das er für das Führen des Staplers verantwortlich ist. Und man muss ihnen klar machen wenn es zu einen Unfall kommt aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen (Sachverständige können leicht feststellen ob es sich dabei um etwas handelt was schon länger vorhanden ist) er schon in den Bereich grob Fahrlässig landet und für den Unfall haftbar zu machen ist. Das sollte dann auch u.a. ein Thema der jährlichen Unterweisung sein.

    ____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Wenn jemand sagt das geht nicht! Denk daran es sind seine Grenzen, nicht deine.

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  • Der Spagat zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung und die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen da natürlich mit rein, ich hätte halt nur gern ein paar Infos dazu wie es andere Firmen umsetzen.

    Moin,

    die beste Art der Umsetzung ist eine gute Kultur im Arbeitsschutz. Wenn die Kollegen wissen, dass Ihnen kein Ungemach droht, wenn sie sich an ihre Führungskräfte wenden und/oder an den Betriebsarzt, sondern im Gegenteil Hilfe und Unterstützung bekommen, dann hat man schon sehr viel erreicht.

    Unsere Leute wissen, dass es bei uns so läuft, und die Beratung durch den Betriebsarzt wird gerne in Anspruch genommen. Die Beschäftigten haben keine Scheu, sich dem Betriebsarrzt zu öffnen, weil sie wissen, dass sie sich dort in einem geschützten Raum bewegen.

    Unser Betriebsarzt bespricht mit den Beschäftigten, was er an andere Stellen weitergeben darf und was nicht. So haben wir auch schon einige Personen in Therapien vermitteln können, und die Leute sind heute noch bei uns in Lohn und Brot.

    Das ist unsere Umsetzung, kommt aber wie gesagt auf die im Betrieb gelebte Kultur an.

    Wenn jemand aufs Dach soll und sagt "Du ich fühle mich heute nicht so gut" sollte die Antwort nicht lauten "Stelle Dich nicht so an" sondern "Okay, ich suche jemand anderen / wir machen es morgen" oder wie auch immer.

    Zeige den Beschäftigten, dass man Ihre Gesundheit ernst nimmt, und sie werden zu einem funktionierenden Rädchen dieser Kultur.

    Gruß Frank

    P.S. Ich weiß, das ist jetzt wieder nicht das, was Du eigentlich hören möchtest, aber aufgrund der Rechtslage und den unterschiedlichen Ansichten ist es eben mit der "rechtssicheren" Umsetzung der G25 schwer. Die Karte "Du kommst aus dem Gefängnis frei" gibt es leider nur beim Monopoly, und wie Peter treffend beschrieben hat, ist die G25 wie ein TÜV.

    Wein mein Kollege ein Fahrzeug nach der DGUV 70 prüft und eine Plakette klebt, bescheinigt er auch nur, dass am Tag der Prüfung das Fahrzeug in Ordnung war.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (15. Dezember 2022 um 07:36)

  • Moin,

    kam gerade über den Newsletter:


    Im Rahmen der Neuveröffentlichung der „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ erfolgt eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung sowie Aktualisierung aller Leitfäden durch den AAMED-GUV. Die Leitfäden „Leitfaden für Betriebsärzte zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen“, „Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25“ (DGUV-Information 250-107), und „Leitfaden für Betriebsärzte zu Diabetes und Beruf“ (DGUV-Information 250-108) wurden aufgrund von grundsätzlichen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und des Bedarfs in der Praxis zurückgezogen. Alle weiteren Leitfäden bleiben erhalten und befinden sich aktuell in Überarbeitung.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.