Hauptfluchtwege/Nebenfluchtwege; Nutzung Schwarmwissen

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  • Hallo in die Runde,

    ich möchte mit euch das Thema Hauptfluchtwege/Nebenfluchtwege nach ASR A2.3 diskutieren, zum einen um das Thema für mich selber glatt zu ziehen, zum anderen um vielleicht auch Anderen eine Hilfestellung zu bieten.

    Hierzu stelle ich auf Grundlage der ASR A2.3 meine Thesen zur Diskussion, ich beziehe mich hierbei auf 35m Fluchtweglänge, ggf. längere Fluchtweglängen nach Bauordnungsrecht lasse ich zunächst Außen vor.

    - die ASR ist zunächst einmal mit einem Hauptfluchtweg "zufrieden", siehe 4(2)

    - wenn die Arbeitsstätte auf Grund ihrer räumlichen Ausdehnung (35m Fluchtweglänge wird nicht eingehalten) weitere Fluchtwege/Notausgänge benötigt, sind dies ebenso Hauptfluchtwege, siehe 5(1)?!

    - erst wenn der Hauptfluchtweg oder einer der weiteren Hauptfluchtwege nicht mehr sicher begehbar ist (Kriterien siehe 6(1)) ist die Einrichtung eines Nebenfluchtweges erforderlich?!

    - trifft der Nebenfluchtweg wieder auf einen Hauptfluchtweg (wenn mehrere vorhanden sind), dann ist das so OK, siehe 6.1, ansonsten ist 6.2 zu beachten?!


    Teilt ihr die o.g. Punkte so?

    Gruß Bauermann

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  • Hallo,

    Teilt ihr die o.g. Punkte so?

    Nein. Man darf sich von den neuen Begrifflichkeiten Hauptfluchtweg/ Nebenfluchtweg nicht verrückt machen lassen. Im Grundsatz hat sich hinsichtlich der Ausgestaltung, sieht man von Breiten etc mal ab, nicht viel geändert.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • gelesen, dort geht es um die Kennzeichnung des NFW. Mir geht es bei den o. a. Fragestellungen darum, ob ich richtig liege bzgl. Interpretation und falls nicht warum. Dies würde ich gerne diskutieren.

    Grüße

    gelesen, keine Antworten zu den o. a. Punkten gefunden...muss ich wohl nochmal in mich gehen ;)

    Grüße

  • die ASR ist zunächst einmal mit einem Hauptfluchtweg "zufrieden", siehe 4(2)

    Die ASR unter bestimmten Rahmenbedingungen schon, das Baurecht aber oft nicht. => oft sind 2 Fluchtwege erforderlich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    mit wenigen Ausnahmen, wird man immer einen Nebenfluchtweg

    brauchen. Siehe alleine schon die Auflistung in der ASR. Bei nahezu

    jedem Objekt, wird man mindestens einen Punkt als erfüllt sehen

    müssen. Wo das überhaupt eine Anwendung finden könnte, wäre

    zum Beispiel in kleinen Ladengeschäften oder in einer kleinen

    Arztpraxis. Wo man nennenswert Fluchtwege aufgrund der geringen

    Fläche nicht hat. Die einzelnen Punkte sind zudem in der ASR auch

    -teils- schwammig formuliert. So wird zum Beispiel für die Erfordernis

    von einem Nebenfluchtweg, von einer hohen Zahl an Personen gesprochen.

    Diese ist aber nicht definiert. Was ist eine hohe Anzahl? 5, 10, 15 oder 20?

    Man kann natürlich den Maßstab Rettung über Geräte der

    Feuerwehr nehmen, dann wäre man je nach Bundesland zwischen 15

    und 20 Personen...und was wäre eigentlich, wenn man beispielsweise

    Mitarbeiter/Kundenverkehr hat, wo Mobilitätseinschränkungen vorhanden

    sind?!

    Hinsichtlich Hauptfluchtweg und Nebenfluchtweg, dieses Thema ist

    nicht neu. Es können über einen notwendigen Flur, zwei Fluchtwege

    laufen. Beispiel zur Verdeutlichung: https://www.ingenieur.de/wp-content/upl…S512-Bild-5.jpg

    Nochmals: Man sollte sich von den Begrifflichkeiten Haupt- und Neben-

    fluchtweg nicht verrückt machen lassen. Im Grundsatz, siehe auch Definition

    in der ASR, geht es um einen ersten und zweiten Fluchtweg. Sicherlich

    steht in der ASR die Möglichkeit von Maßnahmen und Erleichterungen,

    doch das läuft dann auf Brandschutzmaßnahmen wie RDA etc. hinaus.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    mit wenigen Ausnahmen, wird man immer einen Nebenfluchtweg

    brauchen.

    Hallo in die Runde,

    ich sehe das ein klein wenig anders und will das mal an zwei Beispielen beschreiben, sollte ich falsch liegen, bitte ich um Hinweise.

    Beispiel 1: ein Einfamilienhaus EG/OG im OG nur anleiterbare Fenster vorhanden, soll künftig als Arbeitsstätte betrieben werden. 1. RW über vorhandenen Treppenraum, 2. RW über anleiterbare Fenster, somit aus Sicht des Bauordnungsrechts OK. Kommt die ASR zum Tragen, gibt es zunächst einmal nur einen HFW über den Treppenraum. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu überprüfen, ob ein NFW erforderlich ist. Sofern keiner der unter 6(1) genannten Punkte zutrifft, bedarf es aus meiner Sicht keines NFW (z. B. in jedem Raum im OG arbeitet 1 Mitarbeiter, Flurbreiten entsprechen der ASR, ...). Trifft einer der Punkte zu, dann Einrichtung NFW, z. B. mit weiterer Treppe aus dem OG.

    Beispiel 2: Industriehalle mit großer Ausdehnung, mehrere Notausgänge sind vorhanden, mehrere Fluchtwege sind vorhanden. Ich bin der Meinung, dass es sich hierbei ausschließlich um Hauptfluchtwege handelt. Sollte einer dieser Hauptfluchtwege nicht sicher begehbar sein, z. B. bei einer Gefahrstofflagerung/erhöhte Brandgefährdung an diesem HFW bedarf es eines NFW für diesen Bereich!?

    Gruß und vorab schönes WE

    Bauermann

  • Ich versteh das nicht. Entweder ich habe einen Flucht- und Rettungsweg oder ich habe einen Flucht- und Rettungsweg.

    Warum Nebenfluchtweg? Sollte also ein Hauptfluchtweg durch einen "gefährlichen Bereich" führen, warum lege ich den F + R nicht gleich so, dass dieser Bereich umgangen wird. Das wäre dann immer noch ein Haupt F +R. Warum den HFR durch einen gefährdeten Bereich legen, wenn es doch eine "Umgehung gibt. Bin ich wieder mal zu blöd? Ich habe diese Situation nie gehabt. Von daher fehlt mir vielleicht auch die Vorstellungskraft.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Außerdem ist die ASR "nur" ein Stand der Technik, den ich "berücksichtige". Und wenn ich das Schutzziel (wenn ein Fluchtweg unbenutzbar ist muss es einen zweiten geben) mit den bewährten, aus dem Baurecht stammenden Fluchtwe

    gskonzept auch erreiche und das in meiner Gefährdungsbeurteilung dokumentiere ist alles gut.

    Auch ohne "Nebenfluchtweg".

  • Außerdem ist die ASR "nur" ein Stand der Technik, den ich "berücksichtige". Und wenn ich das Schutzziel (wenn ein Fluchtweg unbenutzbar ist muss es einen zweiten geben) mit den bewährten, aus dem Baurecht stammenden Fluchtwe

    gskonzept auch erreiche und das in meiner Gefährdungsbeurteilung dokumentiere ist alles gut.

    Auch ohne "Nebenfluchtweg".

    noch besser! Einfacher geschrieben, als ich es habe.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo,

    nochmals, siehe auch die betreffende ASR mit der Definition:

    Hauptfluchtweg ist 1. Flucht- und Rettungsweg

    Nebenfluchtweg ist 2. Flucht- und Rettungsweg

    Das was man da gemacht hat, ist keine Neuheit. Man

    hat dem Kind nur einen anderen Namen gegeben....

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Beispiel 1: ein Einfamilienhaus EG/OG im OG nur anleiterbare Fenster vorhanden, soll künftig als Arbeitsstätte betrieben werden. 1. RW über vorhandenen Treppenraum, 2. RW über anleiterbare Fenster, somit aus Sicht des Bauordnungsrechts OK. Kommt die ASR zum Tragen, gibt es zunächst einmal nur einen HFW über den Treppenraum. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu überprüfen, ob ein NFW erforderlich ist. Sofern keiner der unter 6(1) genannten Punkte zutrifft, bedarf es aus meiner Sicht keines NFW (z. B. in jedem Raum im OG arbeitet 1 Mitarbeiter, Flurbreiten entsprechen der ASR, ...). Trifft einer der Punkte zu, dann Einrichtung NFW, z. B. mit weiterer Treppe aus dem OG.

    Ob das so aus Sicht der jeweiligen Landesbauordnung in Ordnung

    ist, kann man doch nicht alleine an einem möglichen Flucht- und

    Rettungsweg festmachen. Das was Sie als Ok bezeichnen, teile ich

    so nicht. Da man den Sachverhalt individuell betrachten muss. Mal

    unabhängig davon, dass es sich um eine Nutzungsänderung handelt

    und da auch der Bebauungsplan mitspielen muss. Spielen da dann

    auch eine Vielzahl an weitere Faktoren eine Rolle. Sei es die Bausubstanz

    hinsichtich dem Feuerwiderstand, aber auch das Nutzungsverhalten.

    Ist beispielsweise eine Rettung über Geräte der Feuerwehr, basierend auf

    der Personenzahl zulässig? Vorhandensein vom Rettungsmittel, Größe

    Fenster an der anleiterbaren Stelle usw.

    Und das was Sie als 2. RW bezeichnen, ist für mich basierend auf

    der ASR A 2.3 ein Nebenfluchtweg und eben kein Hauptfluchtweg. Alleine

    schon, weil erst durch Einsatzmittel der Fw. zustande kommt.

    Zu Beispiel 2: Ja.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Und das was Sie als 2. RW bezeichnen, ist für mich basierend auf

    der ASR A 2.3 ein Nebenfluchtweg und eben kein Hauptfluchtweg. Alleine

    schon, weil erst durch Einsatzmittel der Fw. zustande kommt.

    Hallo Herr Schmeisser,

    wenn Sie sich mit dem 2. RW auf Beispiel 1 beziehen, möchte ich sie daraufhinweisen, dass dieses anleiterbare Fenster eben kein Nebenfluchtweg nach ASR sein kann, da Fluchtwege nach ASR immer selbstständig begehbar sein müssen.

    Aus diesem Grund wurde auch in der ASR A1.3 das Zeichen E017 Rettungsausstieg gestrichen, weil es nicht zu einem selbstständig begehbaren Fluchtweg passt und somit in einer ASR nichts verloren hat. Das Zeichen ist nur noch in der DIN EN ISO 7010 zu finden.

    Somit muss dann, wenn ein weiterer Fluchtweg/Nebenfluchtweg z. B. wegen erhöhter Personenzahl erforderlich ist, eines der vorhandenen Fenster als Notausstieg (mit Abstieg nach unten) ertüchtigt werden, damit die Nutzer eben ohne Einsatzmittel der FW das Gebäude verlassen können.

    Gruß Bauermann

  • Aus diesem Grund wurde auch in der ASR A1.3 das Zeichen E017 Rettungsausstieg gestrichen,

    Danke für den Hinweis, ist mir gar nicht aufgefallen. Wenngleich

    ich diese Entscheidung für nicht glücklich halte. Im Sinne der

    ASR A2.3 mag er logisch sein.

    Ihrer Argumentation kann ich folgen, ich sehe da aber doch

    einen Widerspruch. Da doch selbst in der ASR ein gesicherter

    Bereich definiert wird. Neben Brandabschnitt etc., kann dieses

    auch die begehbare Dachfläche sein. Sofern kein Abstieg vorhanden

    ist, läuft es doch zwangsläufig auf Geräte der Feuerwehr hinaus.

    Oder sehen Sie das anders? Und an welcher Zahl würden Sie

    dann die Personenzahl festmachen? Aus der ASR ist mir keine bekannt,

    aus dem Baurecht sehr wohl.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo Herr Schmeisser,

    Gesicherter Bereich nach ASR im Gebäude > benachbarter Brandabschnitt oder notwendiger Treppenraum.

    Gesicherter Bereich nach ASR außerhalb des Gebäudes > Außentreppe, begehbare Dachflächen, wenn diese im Gefahrenfall ausreichend lang sicher benutzbar sind und ins Freie führen.

    Das „Freie“ wird als sicherer Bereich außerhalb eines Gebäudes definiert, in dem Personen im Gefahrenfall nicht beeinträchtigt werden > sicherer Abstand muss gewährleistet werden. Hier aus meiner Sicht auch ein kleiner Widerspruch in der ASR > als das Freie gelten nicht Dachflächen oder Balkone. Ich denke hierbei geht es um die Dachfläche, die direkt vom „Geschehen“ beeinflusst werden kann, denn diese ist nicht ausreichend lang sicher benutzbar.

    Wenn die begehbare Dachfläche aber weiter vom „Geschehen“ entfernt liegt, praktisches Beispiel kenne ich jetzt nicht, kennt man wohl nur aus James Bond Filmen wenn über Dächer gelaufen wird (natürlich mit Schutz gegen Absturz) und ich somit eine Dachfläche erreichen würde, die ausreichend lange Schutz bietet, dann könnte es im Zweifelsfall auf Rettungsgerät der Feuerwehr hinauslaufen. Dann spielt aber der Zeitfaktor „ich muss in einer Zeit x eine Anzahl y von Personen über die Drehleiter retten“ keine Rolle. Übertrieben formuliert, könnten die Mitarbeiter dort Stunden, Tage, Wochen verbleiben. Auf jeden Fall bleiben sie vom ursprünglichen „Geschehen“, dass sie zur Flucht animiert hat, verschont und sind sicher.

    Gruß und schönes WE

    Bauermann

  • Hallo,

    Ich denke hierbei geht es um die Dachfläche, die direkt vom „Geschehen“ beeinflusst werden kann, denn diese ist nicht ausreichend lang sicher benutzbar.

    Wenn die begehbare Dachfläche aber weiter vom „Geschehen“ entfernt liegt, praktisches Beispiel kenne ich jetzt nicht, kennt man wohl nur aus James Bond Filmen wenn über Dächer gelaufen wird (natürlich mit Schutz gegen Absturz) und ich somit eine Dachfläche erreichen würde, die ausreichend lange Schutz bietet, dann könnte es im Zweifelsfall auf Rettungsgerät der Feuerwehr hinauslaufen. Dann spielt aber der Zeitfaktor „ich muss in einer Zeit x eine Anzahl y von Personen über die Drehleiter retten“ keine Rolle. Übertrieben formuliert, könnten die Mitarbeiter dort Stunden, Tage, Wochen verbleiben. Auf jeden Fall bleiben sie vom ursprünglichen „Geschehen“, dass sie zur Flucht animiert hat, verschont und sind sicher.

    das würde ich so nicht ganz sehen. Weil, was kann da wirklich als sicher gelten?

    Das "Übersteigen" in einen anderen Brandabschnitt? Zudem spielen dann auch

    Einflüsse eine Rolle, sei es Witterung etc. Aber auch Faktoren wie Rauchentwicklung

    oder der Ort der Anleiterung, sind auch nicht zu vernachlâssigen. Das man da ewig

    Zeit hat, teile ich da nicht. Letztlich ist es aber Glaskugel, man müsste es im

    Einzelfall sehen und beurteilen. Persönlich schließe ich die Rettung von 15, max. 20

    Personen über Geräte der Feuerwehr aus. Da es schlicht zu lange dann dauert.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010