Arbeitsschutzunterweisung von Mitarbeitern im Ausland

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Leute,

    unser Unternehmen hat mehrere Niederlassungen im Ausland (POL, FRA, NLD, DNK, FIN, …). Die Mitarbeiter vor Ort leben in den Ländern und haben einen Arbeitsvertrag mit unserer Firma in Deutschland.

    Nun kam die Frage auf, ob diese Mitarbeiter auch nach §12 ArbSchG jährlich zu unterweisen sind? Wir in Deutschland nutzen die Unterweisungssoftware von Secova-sam*. In den einzelnen Ländern gibt es ja unterschiedliche Arbeitsschutzregeln, die ich aber im Einzelnen nicht kenne.

    Secova bietet seine Unterweisungs-Software zwar in 30 Sprachen an, aber sind wir verpflichtet, alle Mitarbeiter, die im Ausland für unsere Unternehmen tätig sind und einen Arbeitsvertrag von uns haben, jährlich zu unterweisen?


    Danke für Eure Einschätzung und Hinweise.


    Gruß Tombra

  • ANZEIGE
  • Da es sich nicht um eine Entsendung handelt, gilt das Arbeitsschutzrecht des jeweiligen Landes.
    Obacht, die damit verbundene rechtliche Haftung kann sich vom deutschen Recht sehr stark unterscheiden. Es wäre aus meiner Sicht sinnvoll, sich fachliche / rechtliche Beratung vor Ort einzuholen.

    Das Problem haben wir auch bei unseren Auslandseinsätzen - Entsendete Kräfte v.s. "Locals".
    Wir versuchen in der Regel, deutsche bzw. europäische Standards einzuhalten. Sind einzelne lokale Regelungen strenger, finden diese Anwendung.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)