Fahr­erlaubni­sentziehung bei regelmäßigem Cannabiskonsum

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 02.11.2022
    - 1 L 3014/22.TR -

    Fahr­erlaubni­sentziehung bei regelmäßigem Cannabiskonsum

    Nachweis einer mindestens einjährigen Betäubungs­mittel­abstinenz zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erforderlich

    Der regelmäßige, d.h. tägliche oder nahezu tägliche Konsum von Cannabis schließt in der Regel die Fahreignung aus. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

    Der Entscheidung lag eine Anordnung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über eine Fahrerlaubnisentziehung zugrunde, gegen die der Antragsteller um Eilrechtsschutz bei Gericht nachgesucht hat. Im April 2022 hatte er anlässlich einer Verkehrskontrolle angegeben, seit mehreren Jahren täglich Cannabis zu konsumieren. In der Folgezeit wurde ein Fahreignungsgutachten erstellt, welches zu der Annahme eines regelmäßigen Cannabiskonsums mit Suchtmerkmalen gelangte. Im Anschluss entzog die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis des Antragstellers.

    Fahreignung trotz zwischenzeitlicher Abstinenz nicht wiedererlangt

    Das VG hat den Eilantrag abgelehnt. Nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben schließe die regelmäßige Einnahme von Cannabis die Fahreignung regelmäßig aus. Der Antragsteller habe seine Fahreignung auch nicht aufgrund zwischenzeitlicher Abstinenz wiedererlangt. Dies setze eine nachhaltige Entgiftung und Entwöhnung des Konsumenten voraus, was regelmäßig den Nachweis einer mindestens 1-jährigen Betäubungsmittelabstinenz erfordere. Eine kürzere Abstinenzdauer könne nur bei Vorliegen bestimmter Umstände angenommen werde, die nahelegten, dass der Betroffene im Vergleich zum Regelfall bereits hinreichend entgiftet und entwöhnt sei, was beim Antragsteller indes nicht der Fall sei.

    Regelmäßige Drogenscreenings nicht ausreichend

    Zwingende gesetzlich vorgesehene Folge der Ungeeignetheit sei die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Ermessen stehe der Behörde nicht zu. Insbesondere sei auch kein Raum für eine Belassung der Fahrerlaubnis unter Auflagen (bspw. in Gestalt regelmäßiger Drogenscreenings). Voraussetzung hierfür sei, dass zumindest eine bedingte Eignung des Fahrerlaubnisinhabers bestehe, was bei einem regelmäßigen Cannabiskonsum indes gerade nicht angenommen werden könne. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • ANZEIGE
  • Demnächst haben nur noch Mönche, Nonnen und absolute Abstinenzler einen Führerschein.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Demnächst haben nur noch Mönche, Nonnen und absolute Abstinenzler einen Führerschein.

    Messwein? Wenn das nicht ein regelmäßig Konsum ist, mindestens immer Sonntags, im Kloster eher öfters

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Im Kloster können die doch nur saufen, wenn der Chef alles Wasser in Wein verwandelt. Arme Leut' ...


    Das Urteil, soweit es oben zitiert wird, liefert eine formale Begründung. Ich wüsste schon mal gerne, wie der "Antragsteller" tatsächlich drauf war und womit man bei seiner Fahrweise rechnen muss. Als Rad-/ÖPNV-/Autofahrer wünsche ich mir viel mehr heitere Gelassenheit im Straßenverkehr, bei allen, die da unterwegs sind ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Tja... da kann man halt halten von was man will...


    Aber mal umgemünzt auf uns... Wenn ich genau weiß, dass einer meiner "Knechte" regelmäßig kifft, darf der dann Maschinen bedienen? Schwieriges Thema...

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • ANZEIGE
  • Aber mal umgemünzt auf uns... Wenn ich genau weiß, dass einer meiner "Knechte" regelmäßig kifft, darf der dann Maschinen bedienen? Schwieriges Thema...

    Die heitere Gelassenheit im Straßenverkehr hätte ich auch mit einem Smiley kommentieren können, aber der Witz war mir zu bitter. Der Punkt ist doch, dass wir gar nicht imstande sind, eine Gefährdung einzuschätzen; ich zumindest kann das nicht.


    Wer betäubende Schmerzmittel nimmt, sollte nicht an Maschinen arbeiten. Das ist einfach, wenn derjenige in der Zeit eine AU hat.


    Medizinisch gebotene regelmäßige Cannabis-Gabe wird manche Leute erst in die Lage versetzen zu arbeiten. Wie schätze ich das ein (sofern ich davon erfahre)?


    Wie ist das ist mit einer legalen Menge, die bald jeder kaufen und kiffen darf?


    Viele Fragen, keine Antworten.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Im April 2022 hatte er anlässlich einer Verkehrskontrolle angegeben, seit mehreren Jahren täglich Cannabis zu konsumieren.

    Da wäre vermutlich ein guter Zeitpunkt gewesen einfach mal den Kopp zu zu lassen...

  • Da wäre vermutlich ein guter Zeitpunkt gewesen einfach mal den Kopp zu zu lassen...

    GENAU das war das was ich gedacht hab.

    "Kiffen sie oft?"

    "KLAR! SEIT JAHREN! Täglich! Immer wieder! Nimm dies, blöder Bulle....! Und das auf Grundlage der demokratisch freiheitlichen Grundordnung. Niemand nimmt mir meine Rechte auf einen lila Himmel mit grüngestreiften Elefantenwölkchen...."


    GANZ DUMME IDEE....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • Du schätzt das am besten gar nicht ein, außer du bist Arbeitsmediziner.

    Die Kenntnis des AG von "zu viel" Konsum solcher Substanzen kann nach meiner laienhaften Einschätzung durchaus eine Eignungsuntersuchung rechtfertigen (sofern entsprechende Tätigkeiten durchgeführt werden).

  • ANZEIGE
  • Guten Morgen,


    die Geschichte mit dem regelmäßigen Cannabiskonsum hinkt doch. Es wird Zeit, dass man sich endlich auf Grenzwerte für Verkehr und Arbeitsstätte festlegt. Ich kann regelmäßig konsumieren (kleinstmengen) und trotzdem ohne Einschränkungen am Alltag teilnehmen.

    Für uns als SIFA´s wird es schwer, dem Arbeitgeber ein entsprechendes Werkzeug an die Hand zu geben. Was der Mitarbeiter in seiner Freizeit macht, lässt sich nicht kontrollieren (Generalverdacht wäre nicht positiv für das Verhältnis AG-AN).

    Man redet stets von einer Einschränkung durch Drogen. Wie sieht es aus mit einer Einschränkung durch unausgeschlafen sein? Ein verzögertes Handeln kann durch viele Einflüsse hervorgerufen werden.

    Bei uns im Betrieb verfolgen wir vorerst weiter die Empfehlung der BZgA.


    persönliche Anmerkung: Ich bin für eine kontrollierte und geregelte Legalisierung, da dies perspektiven schafft!


    :008:

  • Wenn du früher beim Bund (auch heute noch) besoffen aus der Unterkunft gefallen bist und ins Dienstfahrzeug gestiegen bist und ins Manöver gefahren bist. Hat kein Hahn danach gekräht. Aber Wehe du hattest einen Joint geraucht. Bist du sofort unehrenhaft entlassen worden. Das macht echt Sinn.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Viele chronische Schmerzpatienten die medizinischen Opiate nehmen, müssen um am Straßenverkehr teilnehmen zu können einen Opioid Pass dabei haben, um den bei eventuellen Kontrollen vorzuzeigen.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953


    Viele Grüße Mario

  • Es wird Zeit, dass man sich endlich auf Grenzwerte für Verkehr und Arbeitsstätte festlegt.

    Und wer und wie soll das kontrolliert werden? Wenn ich das dem MA selbst überlasse, brauche ich auch keine Grenzwerte.

    Wie sieht es aus mit einer Einschränkung durch unausgeschlafen sein? Ein verzögertes Handeln kann durch viele Einflüsse hervorgerufen werden.

    Ich habe mal in früher Jugend gelernt, dass sich der direkte Vorgesetzt über den Zustand seiner Mitarbeiter versichern muss, will sagen mindestens mal anschauen und nach Alk-Fahne schnuppern etc.

    bevor er diese ggf. gefährliche Arbeiten ausführen und /oder Maschinen bedienen lässt.

    Scheint nicht mehr modern zu sein?(


    Und wenn ich an meine Allergie Tabletten denke die ich täglich nehme. Allein nach diesem Beipackzettel ach was das ist schon ein Brockhaus, bin ich eine Gefahr wenn ich Auto fahre (ich fahre auch ohne Medi´s gut 8)).


    Daher finde ich auch, dass das Thema schwierig ist, *IroAN*muss ich doch letztendlich direkten Umgang mit meinen Mitarbeiter haben und im Jahr 2022 wo alles per EDV geht.*IroAus*


    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • ANZEIGE
  • dass sich der direkte Vorgesetzt über den Zustand seiner Mitarbeiter versichern muss, will sagen mindestens mal anschauen und nach Alk-Fahne schnuppern etc.

    Hast du mal neben einem Kasachen gestanden und den Atem geschnuppert?

    Da brauchst du dich morgens nicht rasieren. Da fallen die Haare von selbst in den Dreck.:44::Lach:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Tatsächlich hatte ich in über 30 Jahren mal nen Kollegen neben mir stehen, den ich aufgrund zu starker Ausdünstung weggeschickt habe. Die Alternative wäre gewesen ihn vollzukotzen <X.

    War "zum Glück" nur Schweiß aber heftig.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • In der Grundausbildung (Bundeswehr) haben wir (gesamte Stuben) einen wegen solcher Ausdünstungen geduscht. Wir haben es ihm dreimal angekündigt, dass falls er sich nicht wäscht das passieren wird.

    Wir kamen ausm Biwak und er hat sich dreckig wie er war, ins Bett legen wollen zum pennen. Gestunken hat er wie ein Iltis.

    Wir waren bei unseren Gruppenführern und haben gefragt, ob sie nicht ein Bier trinken gehen wollen; sie wollen der erzieherischen Maßnahme sicher nicht beiwohnen... Und haben ihn uns dann geschnappt. Er hat dann in der Folgezeit freiwillig geduscht.


    ....aber ich schweife ab....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • Tatsächlich hatte ich in über 30 Jahren mal nen Kollegen neben mir stehen, den ich aufgrund zu starker Ausdünstung weggeschickt habe. Die Alternative wäre gewesen ihn vollzukotzen <X.

    War "zum Glück" nur Schweiß aber heftig.

    Der arbeitet bei uns auch.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Der arbeitet bei uns auch.

    Bei uns macht eine Dame diesen Job.


    Alkohol-Ausdünstungen würden unsere FK mit sofortigem Arbeitsstop und Befehl zum Ausschlafen quittieren. Das gilt für alle MA, unabhängig von den Gefährdungen am Arbeitsplatz. Cannabis-Konsumenten riechen nicht, oder doch?

    Wer nicht gerade von rosa Elefanten redet, die auf dem Kopf des Chefs Kasatschok tanzen, wird vielleicht nie auffallen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Alkoholausdünstungen?


    Dafür war in meinem letzten Betrieb der Werskattleiter zuständig... 8|8|8|


    Leider kein Witz. Schlimmer noch war, dass er durch die GL gedeckt wurde, anstatt Hilfe anzubieten. :cursing:

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Und wer und wie soll das kontrolliert werden? Wenn ich das dem MA selbst überlasse, brauche ich auch keine Grenzwerte.

    Wenn wir einen Alkoholverdacht haben, dann ziehen wir diesen Mitarbeiter raus und lassen ihn freiwillig pusten (Alkotest). Sollte er sich verweigern und der anwesende Zeuge bestätigt den Alkoholverdacht, dann bekommt die Person ein Taxi und darf sich am nächsten Tag über eine disziplinarische Maßnahme erfreuen.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass es bald Schnelltests geben wird, welche eine gewisse Konzentration an THC im Schweiß/Urin o.ä. nachweisen können. Wichtig wäre hier m.E. ein Grenzwert, da THC über mehrere Tage nachweisbar ist.


    Zum Thema ich muss mich über den Zustand des Mitarbeiters informieren: Diese Aussage kann nur aus der Theorie stammen. Im täglichen Arbeitsleben ist das kaum vorstellbar.

    Bsp. Die Schicht beginnt um 06:00Uhr. Als Vorarbeiter/Vorgesetzter fange ich ca. 30 min. vorher an und plane den Arbeitstag. Wenn dann um 05:55 Uhr 20 Personen vor mir stehen, kann ich die persönlichen Befindlichkeiten der einzelnen Personen nicht hinterfragen, da um 06:00Uhr die Maschinen laufen müssen. Natürlich kann der Vorgesetzte dann den Tag über das Gespräch mit den Mitarbeitern suchen, was dann aber wiederum zu spät sein könnte.


    Es ist und bleibt ein schwieriges Thema. Gut, wenn man aufmerksame Kollegen hat, die einem schnellst möglichst berichten.


    Viele Grüße