Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
In unserem Betrieb sind Hausmeister angestellt, welche nur einfache elektrische Arbeiten durchführen. Darunter zählen z. B. folgende Aufgaben: Steckdose tauschen, Vorschaltgeräte 1zu1 tauschen, Lichtschalter tauschen
Welche Voraussetzung müssen die Hausmeister erfüllen?
Reicht hier eine Unterweisung und eine Schriftliche Bestellung?
Mir ist bewusst, dass eine jährliche Unterweisung für die EuP stattfinden muss, dies wäre auch soweit geregelt. Jedoch ist meine Frage, ob die Unterweisung hier ausreicht oder ob diese eine Grunlagenschulung oder eine Schulung als EFKfft benötigen.
Ich finde leider mehrere Dinge, unter anderem eine Grundlagenschulung für EuP sowie den DGUV Grundsatz 303-001. Daraus werde ich irgendwie nicht so ganz schlau.
Vielen Dank im voraus.