Hallo zusammen,
ich suche eine genauere Aussage dazu, in welcher Höhe die Auslösevorrichtung für eine Rauchabzugsanlage installiert sein muss.
BGV A8 und die entsprechende Durchführungsanweisung sowie die neue ASR A1.3 sprechen jeweils nur von "in geeigneter Höhe".
Hat jemand einen Tip, wie eine "geeignete Höhe" definiert ist?
Gruß,
oytun9899