Höhe Auslösevorrichtung R(W)A

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen,


    ich suche eine genauere Aussage dazu, in welcher Höhe die Auslösevorrichtung für eine Rauchabzugsanlage installiert sein muss.


    BGV A8 und die entsprechende Durchführungsanweisung sowie die neue ASR A1.3 sprechen jeweils nur von "in geeigneter Höhe".


    Hat jemand einen Tip, wie eine "geeignete Höhe" definiert ist?


    Gruß,
    oytun9899

  • ANZEIGE
  • Guten Morgen.
    Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es keine genaue Definition. Nur Richtwerte.
    Bei mir im Unternehmen, haben wir die "Taster" auf einer Höhe von 1,70 m.
    Grund: Wir wollen die Taster auf Augen/Kopfhöhe haben. Wenn ein Flüchtiger in Panik und Hektik das Haus verlässt, sieht der Flüchtige den Taster besser.
    1,70 m aus diesem Grund, da ja nicht alle Menschen gleich gross sind. Und 1,70 m ist so ein Mass, wo sehr viele Menschen darunter fallen.

    LG
    Michael Kasper


    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • ganz klar. Ich kann ja nur das schreiben was bei uns im Betrieb läuft. Und da ist das eben so.
    Du hast aber vollkommen recht.

    LG
    Michael Kasper


    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • ANZEIGE
  • als alter tischler ,möchte ich euch den vorschlag machen wenn das maß nirgendwo genauer definiert ist sich an der hühe von türgriffen zu orientieren 105 cm vom fertigen boden , passt jedenfalls auf alle körpergrößen und auch für rollifahrer geeignet


    gruß


    ramilus

  • Super, danke für die Antworten. Werde mir mal die genannte VdS-Richtlinie besorgen und zu Gemüte führen.


    Gruß,
    oytun9899