Eure Meinung dazu

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  • Hallo zusammen,


    ich würde gerne Eure Meinung zur Frage hören: Betriebsanweisung erstellen ja oder nein. Es geht um thermosept X-tra enzymatic cleaner. Üblicherweise kann man bei Schülke eine Betriebsanweisung downloaden und entsprechend anpassen, in diesem Fall aber nicht. Vielen Dank schon einmal dafür. Schmuddelige Grüße aus Lübeck

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  • Hi,

    klares ja. Brauchst ne Gefährdungsbeurteilung und da hat man ja die Gefährdungen zu nennen, Schutzmaßnahmen abzuleiten und eine Betriebsanweisung zur Verfügung zu stellen.

    Kommst meines Erachtens nicht drum rum.


    Vielleicht habt ihr ja schon eine die passen könnte (Stichwort "Gruppenbetriebsnaweisung")

    gleiche Tätigkeit - gleiche Gefahren - gleiche Schutzmaßnahmen = darin aufnehmen ;)

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Hi, sehe ich ähnlich. wie Peter.

    Der Stoff hat ein AGW und auch eine Wassergefährdungsklasse und ist somit laut Definition ein Gefahrstoff.

    Die Schutzmaßnahmen bzw. der Umgang damit wird aber überschaubar sein und ggf. über eine allgemeine Unterweisung und eine Sammel-Betriebsanweisung ausreichend geregelt werden können.

    MFG

  • Das ganze funktioniert auch in die andere Richtung: GB erkennt in der betrieblichen Anwendung keine Gefährdung, daher wird auch keine BA benötigt.

    Bei Tensiden nur wegen der Hautresorption genau schauen, damit keine späteren Kontaktekzeme auftreten...

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Moin,


    ich habe gerade geschaut bei Schülke....alles da (siehe Anhang)


    Beste Grüße

    Das irritiert mich jetzt aber. Im SDB ist keine Kennzeichnung und unter Pkt. 2 ist auch kein H-Satz vorhanden. In der BA ist jetzt aber Achtung und H315+H319 eingetragen :/


    Wie kommte denn so etwas zu stande?


    Wenn ich mir das SDB so anschaue würde ich erst mal denken, der Stoff ist nicht sonderlich gefährlich. Mal die WGK ausen vor gelassen.


    Ebenso die Piktogramme Brille und Handschuhe, davon steht im SDB nix. Verstehe ich nicht.

    pasted-from-clipboard.png

    VG

    André

    2 Mal editiert, zuletzt von Bully82 ()

  • danke schon einmal. Das ist ein anderes Produkt, das haben wir auch in Verwendung. Gruppenbetriebsanweisung, die haben aber Gefährdungen siehe H.-Sätze das passt da nicht dazu.

  • Sofern das SDB richtig ist (ich habe das nicht geprüft) kann es sein, dass der Stoff nicht kennzeichnungspflichtig ist und auch nicht "sonderlich gefährlich" ist. Die Grundpflichten (GefBu) und allgemeinen Maßnahmen muss man dennoch machen.

  • Guten Tag,


    ja sollte das SDB soweit korekt sein, ist es wohl so dass die Mengenanteile so gewählt worden sind, dass eine Kennzeichnung nicht erforderlich ist.

    Dennoch kann im Betrieb eine Gefährdung ausgehen auf Grund Arbeitsplatzbedingungen (keine Lüftung etc.).

    Was mich wundert, dass es unter Kapitel 2 nur das Natriumsulfat auftaucht, aber unter Kapitel 8 noch weitere Stoffe auftauchen, die auch noch AGW Werte hat etc.


    Insgesamt bin ich aber bei Schülke eigentlich bisher immer positiv gestimmt gewesen, da die eigentich in der Regel gute SDB im Vergleich zu manch andere zur Verfügung stellen.


    Gruß

    Mattes

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  • Mich würde mal Interessieren, Was hält Dich den persönlich momentan ab eine Betriebsanweisung zu erstellen?

    Für mich sind ja unter 3.2 Gefahren zu erkennen, auch der betriebliche Aspekt, den Mattes14 mit einbringt, ist für mich ein Grund eine BA zu erstellen.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Ich würde da nichts machen, da keine relevanten Gefährdungen. Im Gefahrstoffverzeichnis eine Erwähnung, beispielsweise Reinigungsmittel (Name des Produkts) mit einem erläuternden Satz (Beispiel:

    Für Gefahrstoffe mit geringer Gefährdung werden keine Betriebsanweisungen erstellt.

    Die allgemeinen Maßnahmen nach §8 Gefahrstoffverordnung sind einzuhalten:

    Aufbewahrung in dafür vorgesehenen Behältern und Orten, Verwendung in geringen bzw. haushaltsüblichen Mengen.)


    Sonst fängt man an, auch noch für Geschirrspültabs Betriebsanweisungen zu erstellen...


    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Hallo zusammen,


    ich würde gerne Eure Meinung zur Frage hören: Betriebsanweisung erstellen ja oder nein. Es geht um thermosept X-tra enzymatic cleaner. Üblicherweise kann man bei Schülke eine Betriebsanweisung downloaden und entsprechend anpassen, in diesem Fall aber nicht. Vielen Dank schon einmal dafür. Schmuddelige Grüße aus Lübeck

    https://www.schuelke.com/de-de/produkte/thermosept-X-tra.php


    hier gibts die Betriebsanweisung

    Klaus Schuster


    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • Nein, das ist ein anderer Reiniger. Der von SabineK gemeinte ist ein Reiniger der auf der Basis von Enzymen funktioniert. Der hat einen leicht anderen Namen.


    • thermosept® X·tra
    • thermosept® X·tra enzymatic cleaner

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Nein, das ist ein anderer Reiniger. Der von SabineK gemeinte ist ein Reiniger der auf der Basis von Enzymen funktioniert. Der hat einen leicht anderen Namen.


    • thermosept® X·tra
    • thermosept® X·tra enzymatic cleaner

    da hilft nur noch bei Schülke anrufen .... wahrscheinlich sagen die dann, dass die Betriebsanweisung die selbe ist, bzw. nur der Name geändert werden muss

    Klaus Schuster


    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • da hilft nur noch bei Schülke anrufen .... wahrscheinlich sagen die dann, dass die Betriebsanweisung die selbe ist, bzw. nur der Name geändert werden muss

    Das würde ich bezweifeln, der Name mag ähnlich sein, die Inhaltsstoffe sind sehr unterschiedlich


    Aber der Weg, eine fertige Betriebsanweisung vom Hersteller zu nutzen ist sowieso nicht der Richtige.

    Gefährdungsbeurteilung durchführen, wenn dann herauskommt es besteht eine Gefährdung, Schutzmaßnahmen festlegen und BA erstellen, falls es nur eine geringe Gefährdung gibt, keine BA

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Für mich sind ja unter 3.2 Gefahren zu erkennen

    Das ist der Abschnitt für die Inhaltsstoffe und diese liegen offensichtlich in einer so stark verdünnten Konzentration vor, dass dies zu keiner Einstufung und Kennzeichnung führt.

    Ich gehe davon aus, dass auch die Stoffe, die in Kapitel 8.1 genannt sind, unterhalb der Konzentrationsgrenzwerte liegen, die zu einer Listung in Kapitel 3.2 führen.

    Ich würde für das Produkt keine BA schreiben (zumindest nach meiner Ferndiagnose-GBU). Möglicherweise würde ich den Stoff in einer Sammel-BA für nicht kennzeichnungspflichtige Reinigungsmittel aufnehmen, mit so Grundmaßnahmen wie nicht in die Augen schmieren, nicht die Hände darin baden usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin zusammen,


    vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Die Gefährdung ist als gering einzustufen, es wird im Steri verwendet, die Mitarbeiter tragen ja bereits PSA, von daher....


    viele Grüße

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