Tannenbaum im Betrieb

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  • Hi,

    in Bayern gibt es diesbezüglich die Verordnung über die Verhütung von Bränden:

    § 19 Ausschmücken von Räumen

    (1) 1Räume, die dem Aufenthalt einer größeren Anzahl von Menschen dienen, und Rettungswege aus solchen Räumen dürfen nicht mit leicht entzündbaren Stoffen ausgeschmückt werden.

    schöne Grüße

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  • Ich würde mir in diesem Fall wirklich die Verhältnisse ansehen.

    In einem Altbau aus den 60ern gibt es oft Emporen, Flure und Aufgänge in Autobahnbreite. Mit einem Metallgeländer, Marmorfussboden und glatten Wänden passiert bei einem Weihnachtsbaumbrand nix besonderes. Da ist der Baum im Wohnzimmer zu Hause viel gefährlicher.

    Sind die Wege so schmal, dass ein brennender Baum wirklich zum Problem werden könnte, gibt es genug Optionen, die hier alle schon genannt wurden. Plastikbaum, LED-Kerzen, ein anderer Standort etc.

    Vergesst nicht, es ist nur Weihnachten... ;)

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Sind Treppenräume nicht Brandlast frei zu halten?

    steht so in keinem Gesetz. Es gibt aber Anforderungen an Baustoffe und Einbauten - viele Übersetzen dies so, was aber faktisch nicht korrekt ist.

    Das Thema ist eine Abwägungsfrage - es gibt kein Schwarz und weiß. Dafür kann man eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Vorsatz ist es natürlich auch nicht, da es kein grundsätzliches Verbot gibt, gegen welches man vorsätzlich verstößt.

    Beste Grüße

    J.H.J

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  • Sind Treppenräume nicht Brandlast frei zu halten?

    JA, ohne wenn und aber!

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    Zündung des Versuchsaufbaues im Film erfolgte übrigens durch Kurzschluss


    ...und wer es trotzdem macht, sollte wissen was ihn erwartet:

    (+ den Shitstorm etc,)

    Googelt mal - Urteil Brand im Treppenhaus -

    Gruß Canislupus

    Einmal editiert, zuletzt von Canislupus (17. November 2023 um 07:42) aus folgendem Grund: ergänzt

  • JA, ohne wenn und aber!

    Du darfst gerne diese Meinung haben, wenn du damit Erfolg hast und sie Durchsetzen kannst. "Es hat nicht immer der Recht, der am lautesten brüllt" .

    In einer ordentlich begründeten Gefährdungsbeurteilung und bei entsprechenden (baul.) Voraussetzungen, ist es nicht grundsätzlich verboten.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Die Definition ist "ausreichend lang nutzbar". Sowohl notwendige Flure als auch notwendige Treppenräume. Dies impliziert schon der Begriff "notwendig"...

    "Ausreichend"ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und zu bewerten.

  • Vielen Dank für die vielen Antworten.

    Ich als kompletter Neuling denke ja immer noch, alle Brandlasten die nicht zwingend notwendig sind, also auch ein Weihnachtsbaum, besser entfernen. Gebe das mal als Empfehlung weiter auch mit dem vielen Input von hier und gucke dann was passiert.

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  • Es juckt mir eigentlich schon seit gestern in den Fingern... und ich KANN eigentlich nicht anders..

    Ich weiß... es ist nicht wirklich was zum Thema... Aber ich habe hier einen Beitrag zum Thema

    "Brandsicherer Weihnachtsbaum"

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    Die Gefährdung "Psychische Belastung durch Weihnachtsbäume" lass ich mal außen vor.

    Und damit zurück zum Thema.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Mir gings nicht ums "Thema"... Mir gings um den "Brandsicheren Weihnachtsbaum"... den hab ich im Kopf seit ich gestern "Weihnachtsbaum" gelesen hab...

    Das Thema an sich kommt immer wieder hoch. Jedes Jahr, kurz vor Dezember. Und ich hab JEDES Jahr Anrufe. Sogar von Leuten denen ich das schon MEHRFACH erklärt habe.

    Weihnachtsbaum im Unternehmen ist NUR mit LED Kette, an einem GUT einsehbaren Platz, der in einem Brandabschnitt liegt (und auf KEINEN Fall im Treppenhaus o.ä.) wo er unter Aufsicht steht und mit Brandmelder und Feuerlöscher in der Nähe... DAS ist das höchste der Gefühle...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

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