TRGS _ Gefahrstoffschränke

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Das Problem:

    Bei uns im Betrieb stehen in Arbeitsräumen 2 Kohlendioxid - und 2 Argonflaschen mit mehr als 2,5L Inhalt aufrecht, gegen Umfallen gesichert aber ohne Sicherheitsschrank . Im Lauf des Tages werden kleine Mengen entnommen und die Ventile wieder verschlossen.

    Ist dies Lagern gilt TRGS 510:

    4.2.(6) Druckgasbehälter dürfen in Arbeitsräumen nur in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse G30 oder höher gemäß DIN EN 14470‑2 gelagert werden.

    Ist dies Bereithalten und Entleeren gilt TRBS 3145/TRGS 745 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Bereithalten, Entleeren."

    Und dann ist die Aufstellung in Arbeitsräumen gemäß 4.4. (1) erlaubt - ohne Sicherheitsschrank.

    In meinen Augen ist es Lagern da die Flaschen permanent dort stehen. Der Brandschutzbeauftragte dagegen sagt die Feuerwehr habe dies

    bislang nie angesprochen.

    ???

    Danke für jeden Hinweis!

    Armin?(


  • ANZEIGE
  • Hallo,

    ich würde sagen: es kommt darauf an...

    Bei uns hat ein Prüfer auch schon gesagt, wenn solche Flaschen über Nacht dort stehen, gehören sie in einen Sicherheitsschrank - das Bereithalten zur Verwendung gilt nur während der Arbeitszeit.

    Gruss

    EHS Mann

  • ANZEIGE
  • Bewerte mal die Wahrscheinlichkeit, daß nachts wenn niemand vor Ort ist sich der Gefarhrstoff selbst entzündet.

    Habt ihr eine Gasüberwachung installiert, damit die Flaschen nicht unbemerkt ausströmen?

    Strömt nachts unbemerkt brennbares Gas aus, kann es zünden, wenn jemand morgens nichts ahnend das Licht einschaltet.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Bewerte mal die Wahrscheinlichkeit, daß nachts wenn niemand vor Ort ist sich der Gefarhrstoff selbst entzündet.

    Ich hatte eigentlich auch nur von Brandereignissen gesprochen - nicht von selbstentzündlichen Gefahrstoffen :/.

    Es ist durchaus möglich, dass im Gebäude ein Brand entsteht - dieser sollte nun eben nicht auf die Gasflaschen übergreifen - nicht nur bei brennbaren Gasen, sondern auch bei allen Druckflaschen, weil diese eben bei Erwärmung explodieren können.

  • ANZEIGE
  • das Bereithalten zur Verwendung gilt nur während der Arbeitszeit

    Und dann gilt die 24h Regel.

    Strömt nachts unbemerkt brennbares Gas aus, kann es zünden, wenn jemand morgens nichts ahnend das Licht einschaltet.

    Weder Kohlendioxid, noch Argon sind unter den üblichen Bedingungen brennbar.

    So mancher CO2 Feuerlöscher hängt in Gebäuden, ganz ohne Sicherheitsschrank. Auch in Gaststätten ist es eher unüblich, trotz Getränkeschankanlage.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Und dann gilt die 24h Regel.

    Weder Kohlendioxid, noch Argon sind unter den üblichen Bedingungen brennbar.

    So mancher CO2 Feuerlöscher hängt in Gebäuden, ganz ohne Sicherheitsschrank. Auch in Gaststätten ist es eher unüblich, trotz Getränkeschankanlage.

    Korrekt. Das führt aber von der eigentlichen Fragestellung weg.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • ANZEIGE
  • ...nach der Schnelligkeit einer möglichen Entdeckung

    Wobei das bei inerten Gasen relativ uninteressant ist und in der Nacht den Vorteil hat, dass sich da dann eher keine Beschäftigten im Gefahrenbereich aufhalten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nur mal hypothetisch gedacht. Was passiert denn, wenn Gas ausströmt und jemand betritt den Raum und nimmt das Gas nicht wahr? In einem Raum mit einem Schrank mit permanenter Absaugung kann dieses nicht passieren. Vorausgesetzt die Absaugung ist permanent zugeschaltet.

    Ich würde das (habe ich auch schon) ebenfalls empfehlen. Bin das ganz beim EHS-Mann

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Alle Gasflaschen sind Druckbehälter, die bei Erwärmung bersten / explodieren können - es ist also auch bei inerten Gasen sinnvoll, sich die Gegebenheiten genauer anzugucken - Stichwort Gefährdungsbeurteilung.

    Ich halte es jedenfalls für sinnvoll, sich den Einzelfall genauer anzusehen und dann eine nachvollziehbare Entscheidung zu treffen.

  • Was passiert denn, wenn Gas ausströmt und jemand betritt den Raum und nimmt das Gas nicht wahr?

    Das kann Dir aber auch am Tag passieren mit Gasen im Arbeitsgang. Entsprechende Schutzmaßnahmen sollten somit auch da greifen. Das kann über Lüftung erfolgen, oder über Gasüberwachung usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Das kann Dir aber auch am Tag passieren mit Gasen im Arbeitsgang. Entsprechende Schutzmaßnahmen sollten somit auch da greifen. Das kann über Lüftung erfolgen, oder über Gasüberwachung usw.

    Umso besser, wenn die Flaschen in einem Schrank mit Absaugung stehen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Umso besser, wenn die Flaschen in einem Schrank mit Absaugung stehen.

    Kommt darauf an, ob das so praktikabel ist für den Einsatz. Mehrmals am Tag kleine Mengen aus den Flaschen zu entnehmen, die da irgendwie im Schrank stehen, kann sehr unpraktisch sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.