Lagerung von Benzin - Bauhof

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  • Hallo zusammen,


    mich erreichen immer wieder anfragen von Bauhöfen, wie diese Benzin lagern dürfen. Um einigermaßen für einen Blackout vorbereitet zu sein, fangen viele Bauhöfe an, größere Mengen an Benzin ( 400 Liter) zu lagern.


    Jetzt dürfen außerhalb von Lagern ja nur max. 20 Liter leichtentzündbare Flüssigkeiten vorhanden sein, Benzin ist ja sogar extrem entzündbar, also nur 10 Liter lagern.


    Siehe Seite 21

    https://publikationen.dguv.de/…/pdf/download/article/836


    Jetzt kann ich das Ganze natürlich draußen lagern, wenn ich größere Mengen habe, aber mir gefällt das nicht.

    Unter 1.000 kg darf das ja mit 5 m Abstand zum Gebäude lagern.


    Aber ist das nicht auch gefährlich im Sommer?

    Klar, ich kann das Ganze z. Bsp in überdachten Gitterboxen stellen, aber das finde ich trotzdem heikel.


    Wie seht ihr das?


    Viele Grüße

    Tom

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  • Mal Abgesehen davon, dass es in einem Blackout zu Diebstählen und Plünderungen kommt solltest du mit der Katastrophenschutzabteilung der Feuerwehr klären, wen die auf dem Zettel haben, um auch entsprechend zu sichern.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Bei deiner Lagerung solltest du definitiv erst einmal schauen, was da ausgeschlossen wird. Gerade Benzin ist für Boden und Grundwasser extrem schädlich.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • ...das wird Dir vermutlich nicht viel helfen, gehört aber auch dazu:


    Es stellt sich darüber hinaus auch die Frage der Zweckmäßigkeit, denn Tankstellenkraftstoffe sind nur begrenzt haltbar.

    D.h. wenn die sich bspw. zwei IBC, einen mit Diesel und einen mit Super E5 für Notfälle hinstellen, dann brennt das nach 6-10 Monaten kaum noch bzw. die gemeine Dieselpest hat sich ausgebreitet. Haltbares Gerätebenzin für mehr als 5€/L wird wohl keiner in der Menge bevorraten.

    Folglich müsste ein regelmäßiger Verbrauch sichergestellt werden und musst Du Dich mit Tankplätzen auseinandersetzen.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

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  • Was bei uns in der Umgebung gamacht wurde. Ist mit einem Lokalen Anbieter vereinbart das er es zulässt eine Einspeisung (Notstromversorgung) zu instalieren damit die Pumpen gehen und somit eine "normale" Betankung an der Säulen für den Bauhof und die BOS Oganisationen möglich ist.

    Grüße Nils

  • Hallo,

    mich erreichen immer wieder anfragen von Bauhöfen, wie diese Benzin lagern dürfen. Um einigermaßen für einen Blackout vorbereitet zu sein, fangen viele Bauhöfe an, größere Mengen an Benzin ( 400 Liter) zu lagern.

    Da würde ich immer die Frage der Sinnhaftigkeit stellen. 400 Liter

    bei einem Blackout....:rolleyes:

    Jetzt kann ich das Ganze natürlich draußen lagern, wenn ich größere Mengen habe, aber mir gefällt das nicht.

    Unter 1.000 kg darf das ja mit 5 m Abstand zum Gebäude lagern.


    Aber ist das nicht auch gefährlich im Sommer?

    Klar, ich kann das Ganze z. Bsp in überdachten Gitterboxen stellen, aber das finde ich trotzdem heikel.

    Ich würde die Lagerung im Außenbereich auch kritisch sehen.

    Und da spielen nicht nur Abstände eine Rolle. 5m ist, wenn die

    Suppe läuft und brennt, nicht viel. Ich würde es vor allem wegen

    der Gefahr der Brandstiftung vermeiden. Sicherlich gibt es

    technische Lösungen zu einer sicheren Lagerung usw.


    Ich würde eine Vereinbarung mit einem Dienstleister vorziehen.

    Wenn nicht, muss man den Sachverhalt aus BS-Sicht im

    Einzelfall prüfen. Da spielen dann viele Faktoren eine Rolle.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Die Lagervorgaben kann man ja der TRGS 510 und 509 entnehmen. Ein Blick in die AwSV ist auch sinnvoll.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Vielen Dank für die Antworten.

    Es wird wohl auf eine technische Lösung hinauslaufen, mittels Gefahrstoffcontainer.


    Wobei sich mir hier die Frage stellt, wieso man ohne weiteres ein 60 Liter Fass Benzin kaufen kann und ich aber nur 20 L lagern darf...

  • Wobei sich mir hier die Frage stellt, wieso man ohne weiteres ein 60 Liter Fass Benzin kaufen kann und ich aber nur 20 L lagern darf...

    Warum kann man 100L Bier kaufen, obwohl man das nicht an einem Tag austrinken kann?

    Es gibt durchaus Lagerplätze, wo man 60 L Benzin lagern darf.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • "Warum kann man 100L Bier kaufen, obwohl man das nicht an einem Tag austrinken kann?"


    Aber man muß es versuchen!


    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • Warum kann man 100L Bier kaufen, obwohl man das nicht an einem Tag austrinken kann?

    Wenn alle 24h was entnommen wird , ist es ja auch schliesslich vorhalten und kein lagern… daher alles gut :doppelthumbsup:

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Hi,


    Gefahrstoffrecht: Gefahrstoffverordnung. Konkretisierung der Schutzziele in der TRGS 510 für ortsbewegliche Behälter mit Gefahrstoffen (TRGS 509 für ortsfeste Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen).


    Umweltrecht: AwSV (prüfen, ob die Verordnung anzuwenden ist und wenn ja, welche Anforderungen daraus zu erfüllen sind).


    Bauordnungsrecht: Landesbauordnung (sofern ein Lagerplatz baulich errichtet wird), Garagenverordnung (sofern eine Lagerung in Garagen angedacht wird).


    Gefahrgutrecht: ADR für den Straßentransport im öffentlichen Verkehrsraum in Verbindung mit der GGVSEB.


    schöne Grüße

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