Warum studieren, wenn es das Beamtentum gibt?

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  • Bis dahin mit dem faden Beigeschmack das Leistung im ÖD zu wenig honoriert wird.

    Das mag sein. Ich habe nach Zulagen gefragt. Die Möglichkeit besteht ja, dass dir der AG Zulagen bezahlt. Das wurde bei mir abgelehnt. Dann machen wir eben Dienst nach Vorschrift............

    Bei mir fällt das auch nicht mehr ins Gewicht. Für 2026 mache ich keine Termine mehr........... und gehe auf Abschiedstour durch die Palz

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Moin,

    vielleicht sollte man auch mal erwähnen, dass sich der kritisierte Ergänzungszuschlag zur Stufe 2 des

    Familienzuschlags und zum Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe 2 des Familienzuschlags nach der wohngeldrechttlichen Miete der jeweiligen Gemeinde der Person richtet.

    Mietenstufe 1 = 0,00 EUR

    Mietenstufe 2 = 0,00 EUR

    Mietenstufe 3 = 43,39 EUR

    Mietenstufe 4 = 170,97 EUR

    Mietenstufe 5 = 287,86 EUR

    Mietenstufe 6 = 413,56 EUR

    Mietenstufe 7 = 554,98 EUR

    Jetzt schauen wir uns doch mal die Städte und Gemeinden in NRW an:

    Anzahl der Städte und Geienden der Mietenstufe 7 = 0

    Anzahl der Städte und Geienden der Mietenstufe 6 = 2

    Anzahl der Städte und Geienden der Mietenstufe 5 = 14

    usw. usw.

    Man kann gerne diskutieren, aber dann sollte man nicht mit Pauschalisierungen um sich werfen und auch die Tatsachen im Auge behalten.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Bei uns steht heute in der Zeitung eine dazu passende Schlagzeile:"Aufwertung der Beamtenbezüge im Land wohl zu gering".

    Die Erhöhung beruht wohl auf einem Gerichtsurteil des Verfassungsgerichts. Es wird dann auch betont, dass der ÖD dadurch attraktiver wird, nur dass es im ÖD ja auch Angestellte gibt, das wird nicht erwähnt

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei uns steht heute in der Zeitung eine dazu passende Schlagzeile:"Aufwertung der Beamtenbezüge im Land wohl zu gering".

    Die Erhöhung beruht wohl auf einem Gerichtsurteil des Verfassungsgerichts. Es wird dann auch betont, dass der ÖD dadurch attraktiver wird, nur dass es im ÖD ja auch Angestellte gibt, das wird nicht erwähnt

    Warum auch, wenn es um Beamtenbezüge geht?

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Weil der ÖD zu einem nicht unerheblichen Teil auch aus Angestellten besteht und deren Vergütung somit nicht gerade zur Attraktivität des ÖD beiträgt. Bin Mal gespannt, was die Tarifverhandlungen ab Januar bringen werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Weil der ÖD zu einem nicht unerheblichen Teil auch aus Angestellten besteht und deren Vergütung somit nicht gerade zur Attraktivität des ÖD beiträgt. Bin Mal gespannt, was die Tarifverhandlungen ab Januar bringen werden.

    Jedenfalls mit Abstand nicht die geforderten 10,5 % bzw. min. 500 €.

    Wobei die Beamten sich ja auch dran hängen und mehr Geld bekommen werden.

    Gruß Roland

  • Es ist ja nicht nur die eventuelle Tarifliche Einigung die erzielt wird. Es klemmt an vielen Ecken.

    Ich betreue 6 Kita's und haben einen entsprechende Fluktuation durch Praktikanten, FSJ'ler und/ oder Menschen die erst mal probieren wollen ist der Beruf was für mich.

    Nun ist es so dass es mittlerweile eine duale Ausbildung zur/ m Erzieher/in gibt. Leider ist es so das der Träger der Einrichtung z.B. die Verwaltung nur als Arbeitgeber in Erscheinung tritt d.h. die Azubis bekommen einen Arbeitsvertrag als pädagogische Hilfskraft mit 19,5 Stunden und an 2 Tagen sind die Azubis in der Schule.

    Da der Träger nicht als Ausbildungsbetrieb in Erscheinung tritt wird die Ausbildung nicht gefördert nach SGB.

    Da wäre ein Ansatz das Berufsbild attraktiver zu machen und damit den eklatanten Mangel etwas abzufedern.

    Das ist nur ein Punkt von vielen um den ÖD tatschlich Attraktivität und Charm zu verleihen um Arbeitnehmer "einzufangen"

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953

    Viele Grüße Mario