Begehen Kranbahn in Hallen (Brückenkran)

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen,

    wie ist es denn geregelt, wenn Mann einen Kranbahn (Hallenkran 25 Meter Höhe) für Kontrollzwecke bzw. Sichtkontrollen begehen möchte? Muss man da immer PSAgA tragen? Technisch ist auf der Kran abgewandten Seite ein Geländer. Auf der Kranseite gibt es kein Geländer.


    Vielen Dank Vorab


    Viele Grüße

  • ANZEIGE
  • Hallo!


    Ich kann Dir nur schreiben wie es bei uns ist. Entlang der Kranbahn sind Sicherrungssysteme (Stahlseile) installiert und die Mitarbeiter tragen eine entsprechende PSA um dieses Sicherungssystem zu nutzen. Prüfung erfolgt jährlich durch eine Fachfirma.


    Gruß

    Michael

  • Hallo Michael,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Bei uns ist es leider ein Problem. Wir haben auch Mitarbeiter, die 8 Stunden Kabinenkräne bedienen. Im Moment bzw. seit Jahren laufen die immer ohne PSAgA Richtung Fahrerkabine. Daher kam die Frage, um überhaupt zu wissen, wie es bei anderen Unternehmen geregelt ist. Vielen Dank nochmal


    Gruß Süleyman

  • An bzw. auf diesem Kran sollten aber die Wege zum verlassen des Krans vorgegeben und mit einem Geländer gesichert sein. Da entfällt das tragen einer PSA, dafür gibt es ja das Geländer.

    Der Kran sollte bzw. darf eigentlich nur in einer bestimmten Position verlassen werden (meistens am Ende der Kranbahn) Da der Kran davor schützt das der Mitarbeiter runterfällt und auf der anderen Seite entweder ein Geländer oder die Hallenwand ist, darf der Kranfahrer die Kranbahn nur in einer bestimmten Richtung passieren. Damit wäre das Problem eigentlich gelöst. Eure baulichen Voraussetzungen kenne ich natürlich nicht.


    Gruß

    Michael

  • ANZEIGE
  • Hi,


    sobald Absturzgefahr besteht sind Schutzmaßnahmen gegen Absturz zu treffen, sowohl auf dem Weg zur Krankabine, als auch bei allen Arbeiten auf dem und um den Kran herum in der Höhe...


    In der Regel ist der Zugang zur Kabine baulich gesichert (z.B. mittels vorgegebener Kranposition und Geländer) und für die Arbeiten auf dem Kran stehen Absturzsicherungssysteme (z.B. Anschlagpunkte auf dem Kran, Rückhalte- und Positionierungssysteme mittels Seil in Verbindung mit PSAgA auf und über dem Kran sowie den Laufstegen in der Höhe) zur Verfügung.


    Praxistipp: Es gibt Fachfirmen, die sich auf Absturzsicherung spezialisiert haben. Lad dir 2 - 3 Fachfirmen ein und lass dich beraten, welche Systeme / Möglichkeiten zur Absturzsicherung für eure Anwendungszwecke sinnvoll und notwendig sind.


    schöne Grüße

  • Wenn ihr da jetzt aber schon nachsteuert bedenkt bitte auch den Fall dass die bedienenden Personen im Notfall auch den Kran in exakt der Position auf der er gerade steht verlassen müssen (Stromausfall, Brand...). Daher kommt ihr vermutlich eh nicht um eine irgendwie geartete Sicherung der Kranbahn herum. Bei einer bekannten Firma haben sich Stahlseine als Lifelinesysteme an Wand und einer PSAgA bewehrt.


    LG Jan

  • ANZEIGE