Betriebliches Konzept bei Wegfall der Absonderungspflicht

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  • Moin,


    einige Bundesländer planen, die Absonderungspflicht bei einem positiven Test hinsichtlich Corona aufzuheben. Klick

    Gibt es bei Euch Überlegungen, wie Ihr darauf im Betrieb reagiert?


    Karl Napp testet sich und erhält ein positives Ergebnis.


    a) Wird Karl Napp einen PCR-Test machen, damit er in die mittlerweile sowieso nicht aussagekräftigen Inzidenzzahlen einfließt? Ich glaube eher nein. Die Inzidenzzahlen sinken, und die Politik feiert sich für ihre Weitsicht.

    b) Karl Napp ist nicht verpflichtet, seinen Arbeitgeber über den Test zu informieren. Warum sollte er auch, wenn er sowieso zur Arbeit erscheinen muss?

    c) Karl Napp geht infiziert arbeiten.

    d) Die Bundesländer erlassen evtl. "angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen" wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen. :44:

    e) Karl Napp hat sich daran zu halten. Kontrollieren müssen es dann Personen, die evtl. gar nicht wissen, welche Regelungen gerade für Karl Napp gelten, da sie von seiner Infektion nichts wissen.


    Es gibt jetzt schon keine Kontrollen mehr durch die Gesundheitsämter. Die Gesundheitsämter dürfen Arbeitgeber nicht über Ergebnisse der Beschäftigten informieren. Der Arbeitgeber erhält nur dann Kenntnis von einer Infektion, wenn sich die Beschäftigten selbst melden. Der Beschäftigte muss seinem Arbeitgeber kein positives Testergebnis mitteilen. Wie soll das funktionieren?


    Variante A: Der gewissenhafte Karl Napp meldet sich und trägt beim Arbeiten den ganzen Tag eine FFP-2-Maske, auch wenn er am Schreibtisch sitzt. Jedem im Betrieb ist jetzt klar: Karl Napp hat Corona. Die Controller werden ihn als Held der Arbeit feiern, während die Paranoiker ihn ans Kreuz nageln wollen.


    Variante B: Karl Napp ist gewissenhaft und meldet sich, dass er im Home-Office bleibt.


    Variante C: Karl Napp sagt keinen Ton, bewegt sich frei in der Betriebsstätte, in der Kantine und auf der Weihnachtsfeier. Sieben Tage später bemängelt die Personalabteilung den hohen Krankenstand im "Napp-Team".


    Ich sehe eigentlich nur eine realistische Variante: Dringender Appell des Arbeitgebers, bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben und Sensibilisierung der Führungskräfte, kranke Beschäftigte nach Hause zu schicken, womit wir wieder bei dem altbekannten Teufelskreis wären "Wegen so ein bisschen Schnupfen bleibt man doch nicht zu Hause."


    Eine wirklich gute Idee habe ich nicht. Die einzige rechtliche Handhabe, die ich momentan sehe, ist der Verweis auf die Mitwirkungspflicht der Beschäftigten nach dem ArbSchG. *IroAN* Das ist natürlich eine wirksame "Keule", die ja schon seit Jahren super funktioniert. *IroAus*


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • d) Die Bundesländer erlassen evtl. "angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen" wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen. :44:

    Das war auch meine Reaktion...

    Variante C: Karl Napp sagt keinen Ton, bewegt sich frei in der Betriebsstätte, in der Kantine und auf der Weihnachtsfeier. Sieben Tage später bemängelt die Personalabteilung den hohen Krankenstand im "Napp-Team".

    Was nur bei Symptomfreiheit nicht auffallen würde. Wie auch?


    Ich sehe eigentlich nur eine realistische Variante: Dringender Appell des Arbeitgebers, bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben und Sensibilisierung der Führungskräfte, kranke Beschäftigte nach Hause zu schicken, womit wir wieder bei dem altbekannten Teufelskreis wären "Wegen so ein bisschen Schnupfen bleibt man doch nicht zu Hause."

    Das wird bei uns tatsächlich rigoros umgesetzt!

    Und der MA darf - Stand jetzt - erst wieder am Arbeitsplatz erscheinen, wenn er negativ getestet und zwei Tage symptomfrei ist.
    (Bin gespannt ob sich da die Anweisungen ändern, jetzt da ALLE Ausbilder der Asubildungswerkstatt positiv und erkrankt sind.)

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Ich sehe eigentlich nur eine realistische Variante: Dringender Appell des Arbeitgebers, bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben und Sensibilisierung der Führungskräfte, kranke Beschäftigte nach Hause zu schicken, womit wir wieder bei dem altbekannten Teufelskreis wären "Wegen so ein bisschen Schnupfen bleibt man doch nicht zu Hause."

    NRW will die Absonderungspflicht beibehalten. Ewig wird das aber auch hier nicht so bleiben. Wenn die Pflicht fällt, wird COVID-19 "gefühlt" zu einer normalen Erkrankung, mit der umgegangen wird, wie mit jeder anderen.


    Genau deshalb sehe ich auch nur, dass der alte Grundsatz, wer krank ist bleibt/geht nach Hause konsequent einzuhalten ist. Dieser Grundsatz müsste bei uns aber besser durchgesetzt werden.


    Wir haben nämlich immer noch die ominöse Prämie, die gezahlt wird, wenn jemand nicht erkrankt. Daher sehe ich für uns, dass genauso viele Covid-Kranke in den Betrieb zu kommen versuchen, wie Erkältete.


    Ich werde den Verantwortlichen diese Problematik vor Augen führen, sehe aber kaum Potential für eine Umsetzung des Grundsatzes. Nur bei den Arbeiten, die im Home-Office erledigt werden können, sehe ich eine Chance, dass die Leute ihr Covid zu Hause auskurieren (sofern sie nicht krank sind und eine AU haben, so dass arbeiten eh nicht möglich ist).

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Moin,


    ein großes Problem, dass ich sehe:


    Wie geht man mit Personen um, die zwar positiv getestet sind, aber keine Symptome haben?


    Karl Napp ruft morgens an und teilt mit, dass er positiv ist, aber keine Symptome hat. Karl Napp ist unser Fahrer, d.h. er kann kein Home-Office machen und wird demnach freigestellt, bis er wieder negativ ist.


    Ignaz Gschaftlhuber aus der Buchhaltung ruft an und teilt mit, dass er positiv ist. Ignaz kann Home-Office machen und wird nicht freigestellt, d.h. er muss von zu Hause aus arbeiten.


    Wilhelm Ferschtmichned hat das mitbekommen und ist ebenfalls positiv. Da er in der Pressestelle sitzt, kann auch er prima Home-Office machen, denkt sich aber "Ich bin doch nicht doof. Der Karl Napp schaukelt sich die Eier, während ich hier Pressetexte schreiben soll." Wilhelm ruft seinen Arzt an und schildert ihm seine Fieberkrämpfe und seine Atemnot - eine Woche AU.


    Das wird ein Hauen und Stechen geben. Das Ganze ist leider nicht zu Ende gedacht. Ich bin mal gespannt, wie es bei uns geregelt wird.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin,


    ja logisch bekommt Karl Napp Geld. Was will ich denn als Arbeitgeber? Dass Infizierte in meinen Betrieb kommen und andere anstecken, bis der ganze Laden dicht ist oder dass sie zu Hause bleiben, bis sie nicht mehr infektiös sind? Wenn die Absonderungspflicht wegfällt und Karl Napp seine Arbeitsleitung anbietet, dann bin ich zur Zahlung des Gehalts verpflichtet, wenn ich ihn nicht arbeiten lasse. Als Arbeitgeber bin ich dann im Annahmeverzug und muss ihn entsprechend entlohnen, weil ich ihn daran hindere, seine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen. Das wird noch richtig spaßig. :rolleyes:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • einige Bundesländer planen, die Absonderungspflicht bei einem positiven Test hinsichtlich Corona aufzuheben.

    Das gilt in Baden-Württemberg schon ab heute, geregelt über die Verordnung des Sozialministeriums zu absonderungsersetzenden Schutzmaßnahmen für mit SARS-CoV-2 infizierte Personen.

    Das wird noch richtig spaßig. :rolleyes:

    Ja, hier ganz lustig. In unserer Verordnung ist z.B. zu lesen: "Die Absonderung endet fünf Tage nach dem Erstnachweis des Erregers."

    Wenn man dann also wie Guudsje so ein dauerpositiver Mensch ist, ist man formal ab dem 6ten Tag nicht mehr zur Absonderung verpflichtet, obwohl man noch positiv ist. :huh:

    Als absonderungsersetzende Maßnahme wird eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) vorgegeben. Mehr eigentlich nicht. Wenn man sich dann mal im ÖPNV umsieht mit der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, kann man sich denken, wie viele der potentiell infektiösen Personen trotzdem keine Maske tragen werden.

    Dann gibt es da noch so einen tollen Satz: "Positiv getestete Personen dürfen für die Dauer der Absonderung medizinisch-pflegerische Einrichtungen, Massenunterkünfte sowie Justizvollzugsanstalten weder betreten noch dort tätig werden."

    Das ist ja eigentlich verständlich, aber was macht man jetzt mit Guudsje dem dauerpositiven Beschäftigten? Seine Absonderungspflicht ist ja nach 5 Tagen vorbei.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn die Absonderungspflicht wegfällt und Karl Napp seine Arbeitsleitung anbietet, dann bin ich zur Zahlung des Gehalts verpflichtet, wenn ich ihn nicht arbeiten lasse. Als Arbeitgeber bin ich dann im Annahmeverzug und muss ihn entsprechend entlohnen, weil ich ihn daran hindere, seine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.

    Ich weiß ned, aber wenn einer kommen will und "krank" ist, würde ich als Arbeitgeber meine Sorgfaltspflicht gegenüber der restlichen Belegschaft wahrnehmen und ihn nicht arbeiten lassen mit der Auflage die Arbeitsunfähigkeit ggf. über den Amstarzt zu bestätigen.


    Natürlich nur für die Typen, die von selbst nicht zum Arzt gehen und dort eine Au erhalten.


    Jetzt sind wir genau dort wo wir vor Corona schon waren. Leute kommen zur Arbeit weil sie "bloß" nen Schnupfen haben und der Rest der Belegschaft wird nach und nach dahingerafft.

    war schon immer dagegen, das einer mit ner "Rotznase" zur Arbeit kommt. Mir muss nicht erst der Arm abfallen, damit ich "krank" bin.


    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Leute kommen zur Arbeit weil sie "bloß" nen Schnupfen haben

    Welcher Arzt schreibt einen wegen einem Schnupfen für eine Woche oder länger krank?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin,


    symptome oder symptomfrei ... was heißt das schon. Alles subjektiv und nicht prüfbar. "Habe mich verschluckt." "Habe nur schlecht geschlafen."


    Vllt. sollte man, um es direkt zu sagen, aus Sicht der Politik: "Einfach mal jetzt aufhören sich in die Hosen zu machen, Corona vergessen und weiterleben - gestorben wird immer. " Anders kann ich den Ansatz der Bundesländer nicht verstehen ... oder eben wir leben in China.

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Welcher Arzt schreibt einen wegen einem Schnupfen für eine Woche oder länger krank?

    Den würde ich auch gern kennenlernen ;).

    Ernsthaft, es kann nicht sein, dass die Ärzte mit prophylaktischem Krankschreiben für eine verlängerte Absonderung sorgen müssen, bis positive wieder negativ sind ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ernsthaft, es kann nicht sein, dass die Ärzte mit prophylaktischem Krankschreiben für eine verlängerte Absonderung sorgen müssen, bis positive wieder negativ sind ...


    Sorry, aber was ist daran prophylaktisch? Entweder ich habe oder habe nicht diese Krankheit.


    Und wenn ich sie habe, sollte doch jeder vernünftige Arzt einen Patienten krankschreiben.


    Und die, die denken mit irgendeinem kuriosen Testergebnis sich "frei" zu nehmen und das auch noch bezahlt zu bekommen, werden durch den arbeitsmedizinischen Dienst bestätigt oder widerlegt.


    Ich meine, wenn heut ein Staplerfahrer mit geschwollenen Augen und Triefnase vor mir steht, lasse ich den dann Stapler fahren? Wohl eher ned, hoffe ich doch.


    Was machst du mit dem? Bisher wohl in irgendein Büro gesteckt und gehofft das er keinen ansteckt und es ihm bald besser geht. obwohl man ihn besser zum Arzt geschickt hätte.

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  • Sorry, aber was ist daran prophylaktisch? Entweder ich habe oder habe nicht diese Krankheit.

    So ist es in den Anfängen der Pandemie oft gelaufen, besonders als die telefonische Krankschreibung zum ersten Mal erlaubt war.

    Was machst du mit dem? Bisher wohl in irgendein Büro gesteckt und gehofft das er keinen ansteckt und es ihm bald besser geht. obwohl man ihn besser zum Arzt geschickt hätte.

    Warum in ein Büro gesteckt? Wir haben solche Leute konsequent zum Arzt geschickt.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Das wird noch richtig spaßig. :rolleyes:

    Ich kenne inzwischen einen Betrieb, der eine Regelung hat, wie Du sie beschrieben hast.

    Krankheitssymptome => Homeoffice und wenn das nicht geht, AU Meldung und ab 3 Tagen dann AU durch einen Arzt.

    Positiver Corona Test ohne Symptome => Homeoffice und wenn das nicht geht, 5 Tage Zuhause, AG bietet Lohnfortzahlung.

    Ich gehe davon aus, dass diejenigen, die bisher immer ihre Montagsmigräne oder Freitagsübelkeit hatten das System entsprechend ausnutzen werden, aber das haben sie bisher ja auch schon gemacht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.