Arbeitsschutz in untervermieteter Bürofläche

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  • Hallo zusammen,


    ich habe aktuell folgende Situation:


    Die Firma "A" hat sich aufgrund von Sanierungsarbeiten für zwölf Monate einige Arbeitsplätze (Co-Working) in einem geschützten alten Fabrikgebäude gemietet. Die anderen dort ansässigen Firmen führen ebenso nur Bürotätigkeiten aus. Die Mitarbeiter der Firma "A" wurden alle im Brandschutz, Fluchtwege usw. unterwiesen, passt also alles für Firma "A".


    Im Gebäude selbst gibt es viele Stolperfallen (glatte und teilweise kleine enge Stufen, nicht markierte und wirklich schlecht zu sehende Stufen / Erhöhungen,...), keine Flucht- und Rettungspläne (FUR), Brandschutzordnungen (BSO) und Notfallaushänge. Auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass es all das nicht gibt.


    Notfallaushang für Firma "A" kann erstellt und in deren Bereich aufgehängt werden. Wie sieht es mit den FURs und BSOs aus? Die sollten doch vom Betreiber / Vermieter aus vorhanden sein. Macht es Sinn, nur für diesen Bereich eine Brandschutzordnung zu erstellen? Immerhin bewegen sich die Mitarbeiter durch das ganze Haus zur Kantine usw. Geht mir jetzt wirklich nur um die Erstellungen, intern habe ich das bereits angesprochen, das auf sowas geachtet werden sollte.


    Ich hoffe, ich konnte die Situation verständlich rüberbringen. Falls nicht, gerne nachfragen.


    Danke für eure Zeit und Rückmeldungen


    René

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  • Wir haben als Vermieter in einigen unserer Dienststellen Praxen und andere Mieter.

    Die Pläne und Aushänge stellen wir vom Arbeitsschutz zur Verfügung. So sind die Mieter aufgefordert sich uns bei einer Evakuierung anzupassen. Dafür waren die sehr dankbar.


    Trifft es das? Ich sehe deine Rolle in diesem Gebäude nicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Frag diese Unterlagen beim Betreiber des Gebäudes ab. Wenn dieser sagt, gibt es nicht, erörtre mit ihm ob er es doch ggf. braucht oder lass die dir entsprechenden GBUs zeigen.


    er weiß sicherlich noch nicht, dass er es brauchen wird ;)

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Wir haben als Vermieter in einigen unserer Dienststellen Praxen und andere Mieter.

    Die Pläne und Aushänge stellen wir vom Arbeitsschutz zur Verfügung. So sind die Mieter aufgefordert sich uns bei einer Evakuierung anzupassen.

    Die Idee finde ich super. Da es aber gar nichts dieser Art im Gebäude gibt, ist das nur schwer umsetzbar. Daher können wir uns nicht an andere Firmen orientieren. Nehme ich aber als Anregeung mit. :)


    Meine Rolle in diesem Gebäude ist, dass ich die Firma "A" intern betreue und der Vermieter schwer greifbar ist.

  • Frag diese Unterlagen beim Betreiber des Gebäudes ab. Wenn dieser sagt, gibt es nicht, erörtre mit ihm ob er es doch ggf. braucht oder lass die dir entsprechenden GBUs zeigen.


    er weiß sicherlich noch nicht, dass er es brauchen wird ;)

    Ist nicht einfach, an den Vermieter ranzukommen. Habe mich nun dazu entschlossen, unseren Bereich "abzusichern" und evtl. die anderen vier Firmen mit einzubeziehen. Mal schauen. :)

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  • Hallo,

    Im Gebäude selbst gibt es viele Stolperfallen (glatte und teilweise kleine enge Stufen, nicht markierte und wirklich schlecht zu sehende Stufen / Erhöhungen,...), keine Flucht- und Rettungspläne (FUR), Brandschutzordnungen (BSO) und Notfallaushänge. Auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass es all das nicht gibt.

    Braucht es tatsächlich Flucht- und Rettungspläne?

    Beispiel zuletzt: Kleine Kita, ein einziger Flur (gerade)

    mit einer Länge von 25 m mit jeweils einem Ein-/Ausgang

    (vorne und hinten), rechts und links die Zimmer. Von jedem

    Zimmer ein Ausgang in den Garten.


    Auf die Flurlänge von 25 m hat man es tatsächlich geschafft,

    drei F und R Pläne an die Wand zu nageln. Macht überhaupt

    keinen Sinn.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Braucht es tatsächlich Flucht- und Rettungspläne?

    Guten Morgen und vielen Dank für die Anmerkung. Das Gebäude ist ziemlich verwinkelt, daher sollte es meiner Meinung nach Pläne geben, zumindest an den beiden Zugängen. Im Kindergarten, wie beschrieben, ist das wohl eher übertrieben. :)