Beurteilung der Arbeitsbedingungen vs. Gefährdungsbeurteilung

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  • Hallo zusammen,

    ich befinde mich seit April 2021 in der SiFa Ausbildung 3.0 und bin mittlerweile im dritten Praktikum mit der LEK4 angelangt.

    Bisher haben wir eine externe Sifa, die eine vorgefertigte Excelliste benutzt, um mit den jeweiligen Führungskräften zusammen bereichsbezogen Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.

    Das Ergebis ist ein ziemlich übersichtliches Excelblatt, auf dem ich mit etwas scrollen alles sehe, von Beurteilung bis zur Maßnahme.

    Zeitaufwand hält sich also sehr in Grenzen.

    In der Sifa Ausbildung 3.0 wird uns die Methode Beurteilung der Arbeitsbedingungen beigebracht.

    Hier sehe ich aber, dass das Vorgehen in den 9 Schritten einen enormen Mehraufwand an Zeit in Anspruch nimmt.

    Informationen sind auch nicht mehr so gebündelt wie früher in der GBU.

    Meine Führungskräfte möchten nun viel lieber bei der GBU bleiben, statt an der BDA mitzuwirken.

    Für das Praktikum ist es der einen Führungskraft ganz recht, aber in der Praxis nach der Ausbildung machen wir doch lieber wieder GBU, so die FK.

    Wie praktikabel habt ihr in Euren Betrieben die BDA etabliert?

    Macht ihr das überhaupt? Bleibt ihr bei der GBU?

    Wie ist die Akzeptanz der FK?

    Bin ich auf dem Holzweg und die BDA ist schneller, besser, weiter als die GBU?

    Ausführende Kraft bei BDA/GBU ist ja die FK als Verantwortlicher. Als Sifa kümmere ich mich aber um die Dokumentenpflege und -auswahl, wie es der Arbeitgeber mir vorgibt?

    Ich würde gerne während meiner Ausbildung schon mit den Führungskräften anfangen gemeinsam BDAs zu erstellen, um Praxiserfahrung zu sammeln. Das hilft mir in der Ausbildung sicherlich auch weiter.

    Wie hole ich die FKs ins Boot für die neue Form?

    Viele Grüße

    Gommke

    "Die Ungeduld verlangt das Unmögliche,
    nämlich die Erreichung des Ziels ohne die Mittel."

    – Georg Wilhelm Friedrich Hegel

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  • Bisher GBU läuft so ab:

    Bereich wird von Sifa und FK begangen, FK macht Bemerkungen, was seiner Meinung nach nicht passt, Sifa ergänzt das weitestgehend.

    Sifa und FK schreiben das alles in die GBU, bewerten das Risiko, setzen Maßnahmen, Termin wird gesetzt, Wirksamkeit wird geprüft (nach angemessener Zeit).

    BdA hat folgende Handlungsschritte und jeweils ein eigenes Formblatt/Dokument:

    1. Erfassen und Abgrenzen des Arbeitssystems (Hier wird das System komplett beschrieben)

    2. Ermitteln der Gefährdungen, Belastungen und Ressourcen

    3. Beurteilen der Gefährdungen, Belastungen und Ressourcen

    4. Setzen von Arbeitsschutzzielen

    5. Setzen von Gestaltungszielen (Hier werden die Ziele der betrieblicken Akteure (FK, BA, BR, Sifa) genannt, die Zielbeziehungen eruiert und die Ziele zusammen in Kategorien geordnet und gebündelt)

    6. Entwickeln von Gestaltungsalternativen (immer mehrere Alternativen. Diese sollen jeweils möglichst viele vorher gebündelte Ziele bedienen)

    7. Auswählen der Gestaltungslösung (obliegt der FK)

    8. Umsetzen der Gestaltungslösung (obliegt der FK)

    9. Wirksamkeitskontrolle (FK+Sifa, als PDCA Syklus)

    Also zusammenfassend ist die BDA ein längerer Akt, der detaillierter auf die Bedürfnisse der Einzelnen eingeht, weshalb sie bedeutend mehr einbezogen werden müssen (ist ja auch richtig so, die Personen vor Ort kennen die Gefährdungen und Belastungen ihreres Arbeitsplatzes nunmal am besten).

    "Die Ungeduld verlangt das Unmögliche,
    nämlich die Erreichung des Ziels ohne die Mittel."

    – Georg Wilhelm Friedrich Hegel

  • Das ist doch im Prinzip das gleiche. Ob jetzt mit den 7 Schritten wie bisher, oder in 9 oder gar nur in den 4 des PDCA Zyklus. Inhaltlich wird man in der Praxis gegenüber dem gelernten im SiFa Kurs einige Abstriche machen, einfach aus Zeitgründen. Schau Dir einfach mal an, wie lange Du für einzelne Praktikumsaufgaben benötigst und vergleiche dann mit den unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeiten in Deinem Betrieb. Würde man dort alle Tätigkeiten entsprechend umfangreich bearbeiten wäre das ein gewaltiger Zeitaufwand. Wichtig ist, die GBU ist ja nichts statisches sondern soll als Arbeitswerkzeug für die Führungskräfte dienen und zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess führen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Damit zeigt sich auch gleich, dass da keine Abgrenzung vorhanden ist. Der Weg der Gefährdungsbeurteilung wird in etwas mehr Schritten als beim älteren System beschritten. Damit kommt aber unter dem Strich immer noch eine Gefährdungsbeurteilung raus, da die Beurteilung der Arbeitsbedingung integrativer Teil dessen ist und nicht etwa ein alternatives System.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Vielen Dank für die Antworten.

    Damit wird es auf jeden Fall deutlicher.

    "Die Ungeduld verlangt das Unmögliche,
    nämlich die Erreichung des Ziels ohne die Mittel."

    – Georg Wilhelm Friedrich Hegel

  • letztendlich wird hier wieder einmal nur mit Begrifflichkeiten um sich geworfen.

    Unterm Strich soll das Ergebnis das Gleiche sein. Man hat einen Arbeitsplatz auf seine Gefährdungen / Einwirkungen hin beurteilt.

    Das war ja letztens auch Thema beim letzten Telefonmeeting. Was ist der Unterschied zischen alter und neuer Ausbildung......

    Ähnliches gilt für Berufsbezeichnungen. Früher war ich der Starkstromelektriker. Heute Mechatroniker für sonstirgendwas.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • letztendlich wird hier wieder einmal nur mit Begrifflichkeiten um sich geworfen.

    Unterm Strich soll das Ergebnis das Gleiche sein. Man hat einen Arbeitsplatz auf seine Gefährdungen / Einwirkungen hin beurteilt.

    Das war ja letztens auch Thema beim letzten Telefonmeeting. Was ist der Unterschied zischen alter und neuer Ausbildung......

    Ähnliches gilt für Berufsbezeichnungen. Früher war ich der Starkstromelektriker. Heute Mechatroniker für sonstirgendwas.

    Ich kann hier Mick nur zustimmen.

    Bin auch gerade in der Ausbildung und warum soll ich für Ermitteln und Beurteilen 2 Excel-Listen verwenden. Füge das zusammen und du hast eine ähnliche Liste wie "vorher bei der GBU".

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • In der BdA Handlungsliste sind Schritte dabei, die einer geringeren Dynamik unterliegen (Arbeitssystem, Ziele,..). Die anderen Schritte sind für mich normales Tagesgeschäft.

    Ich bin aktuell konfrontiert mit der Frage, ob man neben Arbeitssystem/Mitarbeiter den Blick nicht erweitern soll z.B. Besucher (Führung für Bewerber, Tag der offenen Tür...) und im gleichen Management System abbilden. So eine Unterweisung zu Brandschutz, Fluchtwege bei einem Bewerber... Kommt das in der aktuellen SiFa Ausbildung vor?

    Softwerker bei 4ty

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  • Ich bin aktuell konfrontiert mit der Frage, ob man neben Arbeitssystem/Mitarbeiter den Blick nicht erweitern soll z.B. Besucher (Führung für Bewerber, Tag der offenen Tür...) und im gleichen Management System abbilden.

    Sind Besucher, Bewerber etc. "Mitarbeiter"? Nein. - IMHO braucht es daher keine eigene Betrachtung, was natürlich nicht bedeutet, das man diesen Personenkreis barfuß durch eine HF-Pfütze laufen lässt.

    In den Betrieben, in denen ich bisher tätig war, haben Besucher die Verkehrswege nicht verlassen dürfen.

    Wenn Besucher/Bewerber an eine Maschine/Anlage geführt werden, sind sie in der Regel doch allenfalls den gleichen Gefahren ausgesetzt, wie der/die dort tätigen MA.
    Und wenn das Gefährdungspotential tatsächlich höher sein SOLLTE, haben dritte dort meiner Meinung nach nichts zu suchen. - Trotzdem sehe ich keine notwendigkeit eine GBU zu erstellen, weil keine MA.

    Zitat

    So eine Unterweisung zu Brandschutz, Fluchtwege bei einem Bewerber... Kommt das in der aktuellen SiFa Ausbildung vor?

    Ihr wollt diesen Aufwand schon im Bewerbungsprozess tätigen? Bei jedem Bewerber?

    Das sehe ich im Einstellungs-, nicht aber im Bewerbungsprozess.

    Im Einzelfall kann das natürlich erforderlich sein:
    Ich hatte eine BS-Unterweisung als ich in einen Chemiebetrieb musste. Direkt beim Pförtner ein lustiges Frage-Antwort-Klickspiel auf einem PC, bei dem man glaube ich garnicht durchfallen konnte. In dieser Form war es meiner Meinung nach Makulatur.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Bewerber zum Bewerbungsgespräch sind wie Besucher zu behandeln. Sie werden am Werkstor / Empfang abgeholt und zum Besprechungsraum begleitet und wieder rausgebracht.

    Vielleicht kann man eine kleines Faltblatt, wie für Besucher mit der Einladung verschicken, Das war's

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick