Flüssiggastanks

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  • Guten Morgen zusammen,

    wir bekommen demnächst 2 Flüssiggastanks. Jeder der beiden ist unter 3000l.

    Jetzt bin ich zufällig auf die BGV D34 gestoßen. Ich merke das dies ein großes Thema ist. Ich bin mir nicht sicher welche Schritte man als erstes diesbezüglich beachten muss/darf. Bin da relativ neu und taste mich da durch...

    Ich weiß es ist auch nicht leicht.... ich hoffe auf eure Unterstützung :saint: DANKESCHÖN

    Liebe Grüße

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  • Streiche BGV D34, schreibe DGUV Vorschrift 79 ... so viel Zeit muss sein.

    Aber die kannst du für's erste auf Seite legen.

    Maßgeblich sind zunächst die örtlichen Bauvorschriften und vor allem die TRF 2021, in der alles zu Aufstellung, Sicherheitsabständen, Explosionsschutz, Brandschutz, und, und, und, geregelt sind.

    Erst danach geht es dann um die Verwendung und die damit zusammenhängenden Vorgaben.

    Da kann dir nicht nur die Vorschrift 79, sondern vor allem auch das Sachgebiet Flüssiggas der DGUV weiter helfen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)