UFI-Code REACH und CLP Verordnung

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  • Hallo zusammen,

    :516:

    ich starte heute hier gleich mit einer Frage zu REACH CLP ECHA, der UFI-Code.

    Ich weiß auch nicht ob ich hier in der richtigen Rubrik gelandet bin, wenn ich hier falsch dein sollte, dann bitte ich um eine Kurze Anmerkung!*DueEi*

    Ich dachte mir vielleicht gibt es hier jemanden, der schon mal was mit dem UFI-Code zu tun hatte, wenn ja hätte ich da ein paar Fragen.

    • Wie würde denn ein im Ausland sitzender Hersteller eines z. B. Reinigers den UFI beantragen, denn er hat ja keine Steuer ID, oder wer müsste dann für diesen Hersteller den UFI beantragen.
    • Alle Firmen, die solch einen Dienst anbieten?

    Die Nationalen Helpdesks können hier immer nur statische Aussagen treffen, bzw. eine erweiterte Antwort fehlt.

    Wir sind Importeur, Händler und somit verantwortlich für den UFI, weil wir in den EU-Raum liefern.


    Danke!

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  • Der Inverkehrbringer muss denn UFI erstellen. Wenn ich dich richtig verstehe ist eure Firma der Importeur und ihr bringt die Produkte in den Markt. Dann solltet ihr das tun. Ansonsten haben doch alle Unternehmen innerhalb der EU eine Steuer ID. Dann können die auch den UFI erstellen


    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hi,

    ja stimmt, wenn wir das tun, schließen wir besser gleich ab.

    Wir wollen natürlich, dass das unsere Lieferanten tun, denn die müssen ja auch den Code auf das Produkt drucken.

  • Wie würde denn ein im Ausland sitzender Hersteller eines z. B. Reinigers den UFI beantragen, denn er hat ja keine Steuer ID, oder wer müsste dann für diesen Hersteller den UFI beantragen.

    Das geht auch ohne. Link

    Wir sind Importeur,

    Dann habt Ihr auch alle Herstellerpflichten, von der Einstufung des Produktes, über die Etikettierung, bis zur Lieferung eines entsprechenden SDB.

    Wir wollen natürlich, dass das unsere Lieferanten tun, denn die müssen ja auch den Code auf das Produkt drucken.

    Man kann dem Lieferanten ja vorgeben, was auf dem Etikett zu stehen hat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ja das dachte ich mir auch, dann bekam ich jedoch diese Rückmeldung von Helpdesk:


    1. „Mit welcher speziellen Funktion generiert ein Hersteller von z.B. Reinigungsmitteln

    ansässig in Israel oder USA, eine solchen unsichtbaren Firmenschlüssel, sodass

    er dann einen UFI-Code generieren kann.

    Gemäß Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung 1272/2008 werden Importeure

    und nachgeschaltete Anwender, die bestimmte gefährliche Gemische in Verkehr bringen,

    als Verantwortlich für die Übermittlung der Informationen an die benannte Stelle genannt.1

    Die CLP-Verordnung definiert, in Artikel 2 Absatz 17 und 19, Importeure und

    nachgeschaltete Anwender als eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der

    Gemeinschaft.

    Somit kann ein Lieferant mit Sitz außerhalb des europäischen

    Wirtschaftsraum keine Mitteilung tätigen. Sie als Importeur sind dazu verpflichtet diese

    Produkte zu melden.


    2. „Kann dieser unsichtbare Code auch im Auftrag generiert werden, dass dieser

    dann weitergeben werden kann.“

    Der folgenden Leitlinie können Sie entnehmen, wie Sie ein Unternehmensschlüssel

    bekommen. Wenn Sie im UFI-Generator einen Unternehmensschlüssel sich geben lassen

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  • Wie ich schon sagte, ihr müsst das machen. Ihr könnt den UFI generieren und dem Lieferanten sagen das er ihn aufdrucken muss. Von der Meldepflicht seid ihr als Importeur dennoch betroffen. Es geht ja nicht nur darum den UFI auf das Gebinde zu drucken, ihr müsst das Produkt samt Rezeptur ja auch melden. In Deutschland ist das BfR dafür zuständig.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016