Genehmigungsscheine für gefährliche Arbeiten

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  • Wir stellen für Fensterreinigungsarbeiten eine Fassadenbefahranlage für den AN zur Verfügung.

    Wer muss den Genehmigungsschein unterschreiben? Wer ist Verantwortlich? der Auftragnehmer?

    Die Anlage wird ext. geprüft und gewartet gem. BetrSichV.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Wer muss den Genehmigungsschein unterschreiben? Wer ist Verantwortlich?

    Wer fordert die Genehmigung ein?

    Verantwortlich für die Anlage ist dessen Eigentümer. Verantwortlich für die sichere Nutzung ist dann der Auftragnehmer. Dazu benötigt er aber in der Regel entsprechende Informationen vom Eigentümer der Anlage. Klassische Situation der Koordination.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,

    Im Zuge einer gemeinsamen Gefährdungsbeurteilung wäre es gut, es würden beide Parteien unterschreiben. Als Bediener der Anlage sollten die Fensterputzer auch entsprechend unterwiesen sein, falls ihr keinen zur Seite stellt, der das Ding bedient.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Genauso! Unterweisung hat stattgefunden. GBU geht mich eigentlich nichts an.

    Ich habe ein Höhenrettungskonzept. Unterschrieben haben beide Führungskräfte AG und AN.

    Ich habe nicht unterschrieben. Ach und die Unterwiesenen haben auch unterschrieben.

    Danke. War ein wenig verwirrt heute morgen.

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  • Hoffentlich kennen das auch die Fensterputzer und können das anwenden.

    Ganz ehrlich? Hast Du dich mal mit Fensterreinigern unterhalten?

    Man kann nur hoffen, dass alles gut geht. MIt den Höhenrettern der Feuerwehr habe ich gesprochen. Die kommen aus Frankenthal. Fahrzeit mit allem --> 20 - 30 Minuten.

    Ich habe eine Aufsichtsperson verlangt. Ach Gott............... Wer alarmiert denn, wenn die Gondel in eine Schieflage gerät? Man kann nur hoffen, dass beide MA in der Gondel bleiben und nicht beide rausfallen und im Gurt hängen.

    Dann gute Nacht.

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    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (7. November 2022 um 13:20)

  • ja, das ist auch ein Sachverhalt, den ich mit der FW Speyer diskutiert habe.

    Die versuchen dann halt die Leute über die Fenster reinzuholen.

    Das ist aber auch der Grund warum ich so streng bin. Keine Lust dann mit dem

    Richter / Staatsanwalt zu diskutieren.

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  • Ganz ehrlich? Hast Du dich mal mit Fensterreinigern unterhalten?

    ...

    MIt den Höhenrettern der Feuerwehr habe ich gesprochen.

    Fensterreiniger, Dachdecker und Gerüstbauer glauben sie haben Flügel.

    Eigentlich muss der AG ein Rettungssystem und entsprechendes Personal vorhalten. Das ist nicht Job der Feuerwehr.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,

    schalte mich aus aktuellem Anlass hier mal kurz ein.

    Die DGUV Regel 112-199 Benutzung von persönlichen Absturzausrüstungen zum Retten ehemals Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlicher Absturzausrüstung ist vor kurzem geändert worden.

    Gut, dass es ein Rettungskonzept gibt. Ob es sinnvoll ist, dass der Auftraggeber dies schreibt? Lass ich mal als Frage stehen, denn letztendlich sollte dies von dem Auftragnehmer kommen, denn der kennt seine Mitarbeiter und deren Qualifiktionen im Umgang mit PSAgA.

    In der überarbeiteten 112-199 ist ganz klar deutlich gemacht, dass ein Verweis auf die Feuerwehr oder sonstiger Hilfeleistungsorganisation mit Rettungskonzept nicht ausreichend ist. Dies bedeutet sollte die Feuerwehr Bestandteil des Rettungskonzeptes sein muss diese einen Ansprechpartner benennen und bei den regelmäßigen praktischen Übungen der Rettung mit involviert sein.

    In der Sache ist es nicht neu, dennoch steckt durch die Ausformulierung meiner Meinung Brisanz hinter. Denn in der Praxis wird häufig nur allein auf die Feuerwehr verwiesen.

    Gruß

    Mattes

  • ohhhh8|

    Da waren sie wieder meine drei Probleme. Dann dürfen wir diese Aktionen zukünftig nicht mehr durchführen lassen. Wir haben weder die Mittel noch die Mitarbeiter, die das könnten........

    Das fängt bei der Alarmierung schon an. Wer soll alarmiert werden. Unsere Handwerker sind im Gebäude unterwegs. Wenn die beiden in der Gondel hängen, wer soll dann anrufen?

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    Gruß Mick

  • Wir haben weder die Mittel noch die Mitarbeiter, die das könnten.

    Kommt mir irgendwie bekannt vor.

    Solange das so ist gibt es eigentlich nur eine Empfehlung. => keine entsprechenden Arbeiten durchführen lassen.

    Dann noch dafür sorgen, dass die notwendigen Rettungsmittel beschafft werden (daran denken, die sind regelmäßig zu prüfen). Personal entsprechend qualifizieren (darf man auch jährlich wiederholen).

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