Erste Gefährdungsbeurteilung

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Guten Tag,


    ich befinde mich aktuell noch in der Ausbildung zur Sifa. Seminar 5 habe ich gerade hinter mir und befinde mich jetzt im Praktikum 3.

    Nun muss ich aber im Unternehmen meine erste Gefährdungsbeurteilung erstellen und hoffe, jemand kann mir noch ein paar Tipps geben, was ich alles beachten muss. Die Gefährdungsbeurteilung muss für die Arbeit mit einer Hubarbeitsbühne und PSAgA gemacht werden.


    Vielen Dank im Voraus!

    Einmal editiert, zuletzt von Chris95 ()

  • ANZEIGE
  • Moin,


    der beste Tipp, den ich Dir geben kann: Zuhören:!:


    Lass Dir von den Leuten erklären, was sie machen, warum sie das so machen, wie sie es machen, was gut funktioniert, was hinderlich ist, was besser laufen könnte. Damit hast Du schon mal eine solide Basis, mit der Du arbeiten kannst.


    Beispiel:

    Karl Napp hat immer seine PSAgA an, weil er runterfallen könnte und keine Lust darauf hat, dass seine Frau die Lebensversicherung kassiert.

    Sein Kollege Wilhelm Ferchtmichned hat nie seine PSAgA an, weil der Chef Geld sparen wollte und für seine Beschäftigten nur ein Exemplar der Größe M gekauft hat, was Karl Napp prima passt, dem Dicken Wilhelm Ferchtmichned einfach nicht, und weil er und seine bessere Hälfte noch Kinder möchten, zieht er das Ding nicht an.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Servus Chris95,


    hier mal ein paar Vorlagen und Informationen von der BGHM. Diese müssen natürlich an deinen Betrieb und die dortigen Situationen angepasst werden, aber vielleicht helfen diese Dir etwas weiter.


    GBU - Hubarbeitsbühnen

    GBU - PSAgA

    Arbeitsschutz Kompakt - Hubarbeitsbühnen

    Arbeitsschutz Kompakt - PSAgA

    Sachgebiet PSA gegen Absturz (Link: DGUV)

    DGUV Regel 112-198: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

    DGUV Regel 112-199:Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten (Link: DGUV)


    Ich hoffe das hilft Dir etwas auf die Sprünge.


    Gruß,

    Andy

    Grüße,

    Andreas


    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

    Einmal editiert, zuletzt von Mestragon ()

  • Nun muss ich aber im Unternehmen meine erste Gefährdungsbeurteilung erstellen

    Warum Du? Ich würde da mal auf §5 ArbSchG verweisen, auch in Zusammenhang mit §7. Erfüllst Du die Anforderungen?

    Dann noch einen Blick in das ASiG, dort §6.

    => Du bist beratend tätig.

    befinde mich aktuell noch in der Ausbildung zur Sifa.

    Fühlst Du Dich in der Lage diese Aufgabe zu übernehmen?


    In vielen Betrieben wird die GBU bei der SiFa "hängen bleiben", auch wenn eigentlich der AG hier zu handeln hat. Ich würde hier immer die beratende Funktion hervorheben und den betrieblichen Vorgesetzten als Verantwortlichen in der GBU nennen. Wie Frank schon erwähnt hat, lass dir das alles von denjenigen erklären, die die Tätigkeit durchführen. Bei der DGUV gibt es einige Schriften zu Hubarbeitsbühnen und PSAgA, das solltest Du zusammentragen und sichten und dann gemeinsam mit den Beschäftigten die GBU erstellen mit entsprechenden Maßnahmen. Für die GBU den Katalog der Gefährdungsfaktoren durchgehen und wenn zutreffend entsprechend dokumentieren mit Abgleich zu vorhandenen Vorgaben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich bin da der Freund von "vorgefertigtem".....


    Schau dir mal das hier an.

    https://www.bgbau.de/fileadmin…Bausteine/b_212/b_212.pdf

    Früher Gelbe Mappe der BG Bau; jetzt "Bausteine".


    Da hast du zuerst die Gefährdungen, dann die Schutzmaßnahmen, Beschäftigungsbeschränkungen, Prüfungen und auch gleich noch die Quellen.

    Das musst du halt jetzt in eine "ansehnliche" Form packen und an die Vorgaben eures Unternehmens anpassen.


    Und für die PSAgA gibts das auch...

    https://www.bgbau.de/fileadmin…Bausteine/e_601/e_601.pdf



    Mike

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • ANZEIGE
  • Die Gefährdungsbeurteilung muss für die Arbeit mit einer Hubarbeitsbühne und PSAgA gemacht werden.

    Hallo,


    du kannst keine generelle GBU für das oben geforderte machen, da die Gefährdungen natürlich auch davon Abhängig sind:

    1. Die Art und Größe der Hubarbeitsbühne

    2. Den Einsatzort der Hubarbeitsbühne


    Wichtig ist auch zu wissen das nicht jede PSAgA für Hubarbeitsbühnen zugelassen ist. Da muss man bei der Anschaffung schon drauf achten.

    Wir bei uns haben einen Gefährdungsbeurteilungs - Vordruck erstellt der vom Arbeitsverantwortlichen vor Ausführung der Arbeiten auszufüllen ist, anhand derer dann die ausführenden Mitarbeiter unterwiesen werden und wo sie ihre Unterweisung auch dokumentieren.

    ____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Wenn jemand sagt das geht nicht! Denk daran es sind seine Grenzen, nicht deine.

  • Ich bevorzuge eine Mischung aus Guudsjes Antwort und einer Vorlage. Anhand der Vorlage kann man sich orientieren die richtigen Fragen und Gefährdungen zu erkennen. Die Information muss vom Arbeitnehmer und dem Arbeitsplatz kommen.

    Im Vorfeld würde ich aber auch noch die einschlägigen Dokumente lesen. z. B. DGUV R 112-198 / 199

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • ANZEIGE