Hallo zusammen,
ich habe vor diesem Eintrag die Suchfunktion genutzt und dabei gesehen, dass mein Thema eher am Rande gestreift wurde.
Da ich mich gerade in den Arbeitsschutz an mehreren Standorten und vielen Filialen einarbeite (unsere Externe Sifa geht in einiger Zeit in den Ruhestand), will ich für meine Arbeit wissen, in wie weit ich Beurteilungen von Führungskräften unterschrieben lassen muss bzw. diese selbst unterscheiben muss.
Die Argumentation auf KomNet hilft zwar, einen Überblick über die rechtliche Lage zu bekommen - Augenscheinlich gibt es keine explizite Vorschrift dazu und die Antwort wird über gesetzliche Bestimmungen hergeleitet. So richtig sicher erscheint mir das aber nicht - bei aller Klarheit über die rechtliche Einordnung von Unternehmern und übertragenen Unternehmerpflichten.
Ich bevorzuge, auf Unterschriften zu verzichten und die Kenntnisnahme durch Mailverkehr beziehungsweise entsprechende Themenhinweise in ASA- und Begehungsprotokollen zu belegen.
Wie geht ihr damit um? Ist meine gedankliche Vorgehensweise rechtlich geeignet, oder würde ich mir (und der GF) so Ärger einhandeln?
Vielen Dank für euere Antworten.
Freundliche Grüße
Christopher