Unterschreiben von Gefährdungsbeurteilungen ein Muss?

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  • Hallo zusammen,

    ich habe vor diesem Eintrag die Suchfunktion genutzt und dabei gesehen, dass mein Thema eher am Rande gestreift wurde.

    Da ich mich gerade in den Arbeitsschutz an mehreren Standorten und vielen Filialen einarbeite (unsere Externe Sifa geht in einiger Zeit in den Ruhestand), will ich für meine Arbeit wissen, in wie weit ich Beurteilungen von Führungskräften unterschrieben lassen muss bzw. diese selbst unterscheiben muss.

    Die Argumentation auf KomNet hilft zwar, einen Überblick über die rechtliche Lage zu bekommen - Augenscheinlich gibt es keine explizite Vorschrift dazu und die Antwort wird über gesetzliche Bestimmungen hergeleitet. So richtig sicher erscheint mir das aber nicht - bei aller Klarheit über die rechtliche Einordnung von Unternehmern und übertragenen Unternehmerpflichten.

    Ich bevorzuge, auf Unterschriften zu verzichten und die Kenntnisnahme durch Mailverkehr beziehungsweise entsprechende Themenhinweise in ASA- und Begehungsprotokollen zu belegen.

    Wie geht ihr damit um? Ist meine gedankliche Vorgehensweise rechtlich geeignet, oder würde ich mir (und der GF) so Ärger einhandeln?

    Vielen Dank für euere Antworten.

    Freundliche Grüße

    Christopher

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  • Es ist in vielen Betrieben üblich, dass die Sifa als eierlegende Wollmlichsau im Betrieb alles macht, auch die GBUs.

    Dann sollten die Verantworlichen aber Kenntnis von den Sachverhalten haben, für die sie verantwortlich sind.

    Ich lasse daher sowohl GBUs, als auch Unterweisungsprotokolle von der jeweils verantwortlichen Person unterschreiben, nachdem ich die Inhalte vorgestellt habe. Dazu hat mir meine Aufsichtsperson bei der BG auch ausdrücklich geraten.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo Christopher,

    wir haben ein Software mit Freigabesystem.

    Die Gefährdungsbeurteilungen werden in das System hochgeladen, bearbeitet und nur durch den Verantwortlichen freigegeben.

    Man kann die Verantwortlichkeiten und wer das Dokument bearbeiten darf, vorher im System festlegen.

  • Bei mir ist es, wie von caterpilar beschrieben: Die GBU's erstelle ich...

    Aus diesem Grunde nerve ich die Verantwortliche Person auch mit Rückfragen... :saint::saint::saint:

    In einer Spalte nenne mich namentlich als Ersteller.

    In der Spalte darunter wird die verantwortliche Person namentlich genannt, welche daneben zu unterschreiben hat.

    (Die Originale verbleiben bei mir! Ich händige nur Kopien aus.)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Die GBU's erstelle ich...

    Das ist schon mal ganz schlecht, oder kennst du alle Tätigkeiten, die durchgeführt werden???

    Im Idealfall sollten die Mitarbeiter und ggf. Experten (Betriebsarzt, BG...) mit einbezogen werden.

    Wenn du dann noch eine Restgefährdung > XY ermittelst, welche nicht technisch gelöst werden kann,

    sollte der Geschäftsführer darüber informiert werden und auch dafür unterschreiben.

    Er wandert ja Schlußendlich in den Knast und nicht du oder ein Abteilungsleiter.

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  • Ich habe in dem einen Satz nicht alles berücksichtigt. Das stimmt.

    Natürlich wird der BA zugezogen, wenn erforderlich. - Ggf. auch externe Experten, was bisher nie notwendig war.

    Den Satz "Aus diesem Grunde nerve ich die Verantwortliche Person auch mit Rückfragen... :saint::saint::saint:" hast Du wohl überlesen

    Zudem: Du kennst unseren Betrieb nicht. Weder wie groß wir sind, noch was wir machen. Die Gefährdungen sind durchaus überschaubar und die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen klappt ganz gut. Auch die Zusammenarbeit mit dem GF ist ganz OK.

    Übrigens: Auch als Sifa kann man haftbar gemacht werden.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Bei mir ist es, wie von caterpilar beschrieben: Die GBU's erstelle ich...

    Aus diesem Grunde nerve ich die Verantwortliche Person auch mit Rückfragen... :saint::saint::saint:

    In einer Spalte nenne mich namentlich als Ersteller.

    In der Spalte darunter wird die verantwortliche Person namentlich genannt, welche daneben zu unterschreiben hat.

    (Die Originale verbleiben bei mir! Ich händige nur Kopien aus.)

    Bei uns ist es genauso. Die GBU`s und BA`s erstelle ich, überlasse sie aber vor veröffentlichung den Verantwortlichen Personen zwecks Inhaltliche Überprüfung und oder ergänzungen.

    Laut aussage meiner Technischen Aufsichtsperson müssen BA `s nicht umbedingt Unterschrieben sein / es sollte aber der Stand (Datum) der letzen Inhaltlichen Überprüfung vorhanden sein. Diese sollte nicht älter 2 Jahre Bei BA´S sein, GBU`s werden Jährlich überprüft

    Einmal editiert, zuletzt von mano20012 (26. Oktober 2022 um 15:15)

  • Bei uns ist es genauso. Die BA`s erstelle ich, überlasse sie aber vor veröffentlichung den Verantwortlichen Personen zwecks Inhaltliche Überprüfung und oder ergänzungen.

    Laut aussage meiner Technischen Aufsichtsperson müssen BA `s nicht umbedingt Unterschrieben sein / es sollte aber der Stand (Datum) der letzen Inhaltlichen Überprüfung vorhanden sein. Diese sollte nicht älter 2 Jahre sein

    Es geht hier doch um Gefährdungsbeurteilungen und nicht um Betriebsanweisungen, oder?

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  • Ich kenne aus der Software-Entwicklung in der Industrie den Prozess so, wie von Halil weiter oben beschrieben. Es gibt einen Redaktions-Prozess in dem die Fachkollegen auf Basis Begehung/Checklisten oder direkt die Gefährdungsbeurteilung (und ggfs. auch die Maßnahmen, Betriebsanweisung und Content für Unterweisungen) bearbeiten. Dann wird beim organisatorisch Verantwortlichen die Freigabe angefragt/angefordert. Natürlich gibt es auch einen schnelleren Prozess bei dringenden Themen. Unterschriften sind demnach nicht physisch, sondern nur digital hinterlegt.

    Softwerker bei 4ty

  • Gleich vorneweg, BAs und GBUs werden bei uns nicht unterschrieben.

    Wir haben ein Dokumentensystem und hauptsächlich erstelle ich als Sifa die GBUs und BAs, damit der Stil einheitlich und übersichtlich bleibt. Bei der Beurteilung sind natürlich alle notwendigen Personen dabei/werden dazugeszogen. Die verantwortliche Person muss dann durch das Dokumentensystem das Dokument freigeben und bestätigt somit die Richtigkeit. Somit wird gewährleistet das er Kentniss davon hat.

    Wenn die verantwortliche Person dafür unterschreibt ist es immer von Vorteil, falls keine anderen Lösungen möglich sind. Ein muss sehe ich dabei natürlich nicht.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Er wandert ja Schlußendlich in den Knast und nicht du oder ein Abteilungsleiter.

    Äh nein. Denn dafür gibt es ja schließlich die Übertragung von Unternehmerpflichten an die FK`s. Und damit werden auch die im Worst Case zur Rechenschaft gezogen und auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist man haftbar bei falscher Beratung.

    Und eine GBU erstelle ich niemals alleine!! Ich ziehe immer den entsprechenden Mitarbeiter oder den Schichtführer mit hinzu.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

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  • Und eine GBU erstelle ich niemals alleine!! Ich ziehe immer den entsprechenden Mitarbeiter oder den Schichtführer mit hinzu.

    Eine GBU, die die Sifa allein im stillen Kämmerlein erstellt, wäre auch nur ein Papiertiger, der nicht mal dazu taugt, den Aufsichtsbehörden etwas vorzugaukeln. Es müssen einfach alle mitmachen, die den betrachteten Arbeitsplatz kennen und wissen, was da abgeht. Wenn es so läuft ist es auch gute Geschäftspraxis, dass alle Namen genannt werden und jeder gegenzeichnet.

    Sonst kommt für die Beschäftigen im Arbeitssystem nix bei rum und man kann sich den Quark sparen. Eine Sifa, die auf Dauer so sehr zwischen den Stühlen sitzt kann nichts erreichen und sollte sich gut überlegen, den Job so weiterzumachen. Wie hier schon richtig gesagt wurde, kann auch die Sifa belangt werden.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

    Dass ich die GBu'en nicht allein erstelle, versteht sich von selbst - schließlich sind die FK und deren MA diejenigen, die mir sagen können, wie die Abläufe im Arbeitsbereich sind. Ideen und Empfehlungen zum gestalterischen Vorgehen wären unter anderem von BA, BG und ähnlichen zu bekommen, wenn es mit internen Mitteln nicht recht weitergeht. Soweit habe ich das ja auch in der Ausbildung gelernt und wende das an.

    Ich entnehme den Antworten aber auch, dass da durchaus unterschiedliche Vorgehensweisen existieren. teils technisch unterstützt, teils mit Gegenzeichnung und teils mit organisatorischen Methoden.

    Sicher scheint es geeignet, zeigen zu können, wer an der Beurteilung mitgewirkt hat. Je mehr beteiligte es sind, desto eher lässt sich eine "falsche" Beratung einerseits ausschließen bei andererseits gleichzeitig zielführenden Arbeitsergebnissen.

    Das wird jetzt natürlich nicht dazu führen, dass wegen jeder Fliese an der Wand ein eigener Untersuchungsausschuss her muss, aber es darf so gern gezeigt werden, wie vernetzt die Arbeitsschutzakteure untereinander sind.

    Weil es scheinbar wirklich keine gesetzliche / vorschriftliche Bestimmung zu Unterschriften auf Gefährdungsbeurteilungen zu geben scheint, denke ich mal, dass es gut ausreicht, wenn man die Korrespondenz bei der Zusammenarbeit im Bedarfsfall aufzeigen kann. das belegt auch den so genannten "gelebten Arbeitsschutz".

    Gedanklich sehe ich mich damit durchaus auf einem guten Weg und werde eventuell nur dann Unterschriften benötigen, wenn es die BG oder ein Amt so verlangt.

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  • Hallo,

    Ich habe in unseren Unternehmen die GBU u. BA immer selbst machen müssen. Alle anderen Führungskräfte hatten dafür keine Interesse oder keine Ahnung.

    Ich habe sie immer von Vorgesetzten gegenzeichnen lassen. Die meisten haben sie gar nicht gelesen und ohne Durchsicht unterschrieben. Ich hätte auch reinschreiben können das die Führungskraft unfähig ist, es hätte keinen Interessiert.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Willkommen auf meiner Insel der Glückseeligen:

    Hier erstelle ich keine GB, sondern lasse das die Führungskräfte machen, die das auch in ihren Zielvereinbarungen haben.:rock2:

    Unabhängig davon kenne ich die Diskussion um die Durchführung aus meiner letzten Firma auch.

    Hier hat immer folgende Aussagen geholfen:
    "Liebe Führungskraft, natürlich kann ich dir eine GB erstellen und Maßnahmen festlegen, die du dann umsetzen musst. Aber ob die Maßnahmen dich dann bei der Arbeit behindern ist mir sowas von egal. Wenn du es selber machst, dann hast du wenigstens die Möglichkeit zusammen praktikable Lösungen zu finden." :saint:

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • "Liebe Führungskraft, natürlich kann ich dir eine GB erstellen und Maßnahmen festlegen, die du dann umsetzen musst. Aber ob die Maßnahmen dich dann bei der Arbeit behindern ist mir sowas von egal. Wenn du es selber machst, dann hast du wenigstens die Möglichkeit zusammen praktikable Lösungen zu finden." :saint:

    Auch ne Art und Weise...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker