Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Kranarbeiten.
Benötigt man eine Erlaubnis für das Überschwenken des Krans über öffentliche Verkehrsflächen?
In diesem Fall sogar eine Bundesstraße.
Mir geht es nicht alleine darum, aktiv über die Straße zu schwenken (das könnte man in diesem Fall sogar noch vermeiden) . Sondern auch, was während der arbeitsfreien Zeit ist, wenn der Kran frei drehbar ist?
Eventuell gibt es schon etwas im Forum, konnte aber nichts finden.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen
Andreas