Schwenkerlaubnis Kran über öffentliche Verkehrswege

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  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zum Thema Kranarbeiten.

    Benötigt man eine Erlaubnis für das Überschwenken des Krans über öffentliche Verkehrsflächen?

    In diesem Fall sogar eine Bundesstraße.

    Mir geht es nicht alleine darum, aktiv über die Straße zu schwenken (das könnte man in diesem Fall sogar noch vermeiden) . Sondern auch, was während der arbeitsfreien Zeit ist, wenn der Kran frei drehbar ist?


    Eventuell gibt es schon etwas im Forum, konnte aber nichts finden.


    Vielen Dank für eure Rückmeldungen

    Andreas

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  • Moin Andreas,


    ja, das gab es schon im Forum: Klick


    Der Knackpunkt ist: Wann wirken sich die Arbeiten auf den öffentlichen Verkehrsraum aus? Das würde ich direkt mit der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde abklären. Das lastenfreie Überschwenken ist in der Regel unproblematisch. Beim Überschwenken mit Lasten können gesonderte Nachweise zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht erforderlich sein.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • Hallo Frank,


    besten Dank für Deine Rückmeldung und den Hinweis.


    Viele Grüße und einen guten Start in den Tag,

    Andreas