Bestehende Baugenehmigung "überprüfen".

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  • Moin.

    Ich hab mal ne Frage an die Gefahrstoffexperten hier am Board.

    Mein größter Kunde hat ein genehmigtes Gefahrstofflager; eine freistehende Halle. Die Baugenehmigung ist aus dem Jahr 2001.

    In der Baugenehmigung stehen verschiedene Vorgaben drin (die zum Großteil noch eingehalten werden).

    Was da aber auch drinsteht sind Verweise und Handlungsvorgaben wie mit Stoffen umgegangen werden muss.

    z.B. hab ich hier den Text:

    Brennbare Flüssigkeiten dürfen in einem Raum nicht mit sehr giftigen und giftigen Stoffen zusammen gelagert werden. Wegen sehr giftiger und giftiger Stoffe wird auf das Chemiakliengesetz hingewiesen.

    Der Genehmigung liegt noch die "alte" Einstufung zugrunde; die sich ja längst selbst überholt hat.

    Jetzt gibt es aber ja auch Stoffe die sich aufgrund REACH in der Bewertung verändert haben. Z.B. hatten wir dort ein brennbares Gemisch (alt) der nach REACH plötzlich "giftig" wurde (an der Rezeptur hat sich überhaupt nichts verändert).

    (In dem speziellen Fall haben wir mit dem Hersteller Rücksprache gehalten, er hat das Gemisch "umgelabelt" und "gut" war.)

    Ein weiteres "Problem" ist im Moment der Einkauf. Die grapschen im Moment nach ALLEM was produktionsrelevant ist oder sein könnte und bestellen wie die Weltmeister. So hab ich plötzlich den fast dreifachen Lagerbestand. "Erlaubt" sind 12,5 m³ Gefahrklasse AII und tatsächlich lagern dort fast 30m³. Der Lagerchef fragt mich, was er machen kann (ist als Gefahrstoffbeauftragter und Gefahrgutbeauftragter benannt und fühlt sich etwas "unwohl") .


    Wie geht ihr mit sowas um?

    Also

    1. mit einer "alten Baugenehmigung"?

    2. mit Stoffen, die jetzt "eigentlich" da rein müssten, aber es nicht dürfen?

    3. ihr habt Kenntnis von einem eigentlich unhaltbaren Zustand, versteht aber "beide Seiten"?

    Haltet ihr Rücksprache mit der Behörde? (Thema: Schlafende Hunde wecken...?)

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Hi Mike,

    die Probleme kommen mir bekannt vor.

    1. Einkauf einfangen, verschlimmert die Situation nur.

    2. gelagerte Mengen dürfen grundsätzlich nicht überschritten werden. Ihr bewegt euch außerhalb des genehmigten Rahmens. Darauf würde ich mal den Betreiber hinweisen, schriftlich.

    3. ggf. Lagerraum anmieten und erhöhte Transportkosten in Kauf nehmen (Kann helfen punkt 1 zu klären ;))

    4. Prüfen ob die alte Baugenehmigung angepasst werden kann (i.d.R. nicht ohne zusätzliche Maßnahmen und auch nicht kurzfristig möglich)

    Schlafende Hunde ist so ne Sache. Habt ihr grundsätzlich guten Umgang und Kontakt zur Behörde, wäre es möglich die Situation zu schildern und zu "hoffen" das ihr eine temporäre Ausnahmegenehmigung erhaltet. Das hatten wir auch schon mal gemacht, wobei wir dabei akribisch begutachtet wurden und die Einhaltung der Zeitlichen Ausnahme sowie der Menge regelmäßig nachweisen mussten. Versuche das "partnerschaftliche Verhältnis" zur Behörde zu verbessern.

    Will´s mal so sagen. Wenn was passiert, steht ihr da ganz übel da, selbst ohne Personenschaden.

    Allgemein sind die Lagergüter regelmäßig auf Änderungen zu kontrollieren und daraus geeinigte Maßnahmen abzuleiten. Da scheint ein Prozess zu fehlen.

    Vielleicht hilft´s ja.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Moin,

    als erstes würde ich in die Beauftragung von dir schauen, ist das überhaupt dein Thema oder darfst du nur nette Hinweise geben? Alles schriftliche nur, wenn auch bezahlt/versichert.

    Bei Baugenehmigungen und "neuem Stand der Technik" gibt es tatsächlich abweichende Rechtssprechungen. Relativ eindeutig ist, dass primär kein Anpassungszwang an den Stand der Technik entsteht, sprich aus 12 cm Wand müssen nun 15 cm werden (Bsp.). Bei Gefahreneinstufungen sehe ich, dass aber nicht so eindeutig - würde hier tatsächlich nach neuer Einstufung verfahren und entsprechend lagern. So lange die Baugenehmigung gültig ist, gelten auch die Auflagen hinsichtlich Quanitäten und Trennung brennbar und giftig. Die aktuell gelagerten Überkapazitäten sind ganz klar nicht gestattet, da diese dem Staat zur Gefahrenabwehr auch nicht bekannt sind, im Ereignisfall.

    Beste Grüße

    J.H.J

    Einmal editiert, zuletzt von J.H.J (17. Oktober 2022 um 10:49)

  • Z.B. hatten wir dort ein brennbares Gemisch (alt) der nach REACH plötzlich "giftig" wurde (an der Rezeptur hat sich überhaupt nichts verändert).

    Plötzlich nur noch giftig oder weiterhin brennbar. Ich gehe davon aus, dass es weiterhin brennbar ist. Dann stur nach den Lagerklassen vorgehen, siehe da, weiterhin LGK 3 und schon wird klarer, wo und wie man das lagern kann.

    So hab ich plötzlich den fast dreifachen Lagerbestand. "Erlaubt" sind 12,5 m³ Gefahrklasse AII und tatsächlich lagern dort fast 30m³.

    Den Einkauf darauf hinweisen und auch, dass jetzt entsprechende Lagerkapazitäten notwendig sind, die momentan nicht existieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Mike,

    1. mit einer "alten Baugenehmigung"?

    2. mit Stoffen, die jetzt "eigentlich" da rein müssten, aber es nicht dürfen?

    3. ihr habt Kenntnis von einem eigentlich unhaltbaren Zustand, versteht aber "beide Seiten"?

    In Deinem Beispiel sicher relativ problemlos. Bei dem Produkt wie von Axel empfohlen Lagerklasse beachten und entsprechend einsortieren.

    Bei der Lagermenge den Betreiber auf seine Pflichten hinweisen. Gegebenenfalls eine Änderungsanzeige/Änderungsantrag schreiben, wenn die Lagermenge grundsätzlich erhöht werden soll.Zu Punkt 3: Als Dienstleister doch genau das was man sich erhofft... man kann den Kunden auf einen zu regulierenden Umstand hinweisen und als Problemlöser selbstverständlich gerne zur Seite stehen ;)

    Die Rücksprache mit der Behörde erfolgt bei mir selbstverständlich erst wenn der Betreiber mich dazu beauftragt hat.

    Schlafende Hunde wecken ist imo eine unbegründete Angst. Für gewöhnlich freut sich die Behörde wenn man proaktiv auf sie zugeht und agiert kooperativ.

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Der Sachverhalt ist schon "angestoßen".. . Ich war beim Chef und hab ihm das mal so "unter der Hand" gesagt. Er zieht jetzt mal Infos bei allen Beteiligten ein (Gefahrstofflager, Einkauf, Produktionsbereich) und dann sehen wir weiter. Evtl. bauen die sogar ein neues Gefahrstofflager. Das alte passt seiner Meinung nicht mehr zu den "Plänen" des Unternehmens. Die planen eine erhebliche Steigerung der Menge und brauchen dann sowieso MEHR Lagerfläche.

    Aber danke für eure Hilfe.

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    Mike