Moin.
Ich hab mal ne Frage an die Gefahrstoffexperten hier am Board.
Mein größter Kunde hat ein genehmigtes Gefahrstofflager; eine freistehende Halle. Die Baugenehmigung ist aus dem Jahr 2001.
In der Baugenehmigung stehen verschiedene Vorgaben drin (die zum Großteil noch eingehalten werden).
Was da aber auch drinsteht sind Verweise und Handlungsvorgaben wie mit Stoffen umgegangen werden muss.
z.B. hab ich hier den Text:
Brennbare Flüssigkeiten dürfen in einem Raum nicht mit sehr giftigen und giftigen Stoffen zusammen gelagert werden. Wegen sehr giftiger und giftiger Stoffe wird auf das Chemiakliengesetz hingewiesen.
Der Genehmigung liegt noch die "alte" Einstufung zugrunde; die sich ja längst selbst überholt hat.
Jetzt gibt es aber ja auch Stoffe die sich aufgrund REACH in der Bewertung verändert haben. Z.B. hatten wir dort ein brennbares Gemisch (alt) der nach REACH plötzlich "giftig" wurde (an der Rezeptur hat sich überhaupt nichts verändert).
(In dem speziellen Fall haben wir mit dem Hersteller Rücksprache gehalten, er hat das Gemisch "umgelabelt" und "gut" war.)
Ein weiteres "Problem" ist im Moment der Einkauf. Die grapschen im Moment nach ALLEM was produktionsrelevant ist oder sein könnte und bestellen wie die Weltmeister. So hab ich plötzlich den fast dreifachen Lagerbestand. "Erlaubt" sind 12,5 m³ Gefahrklasse AII und tatsächlich lagern dort fast 30m³. Der Lagerchef fragt mich, was er machen kann (ist als Gefahrstoffbeauftragter und Gefahrgutbeauftragter benannt und fühlt sich etwas "unwohl") .
Wie geht ihr mit sowas um?
Also
1. mit einer "alten Baugenehmigung"?
2. mit Stoffen, die jetzt "eigentlich" da rein müssten, aber es nicht dürfen?
3. ihr habt Kenntnis von einem eigentlich unhaltbaren Zustand, versteht aber "beide Seiten"?
Haltet ihr Rücksprache mit der Behörde? (Thema: Schlafende Hunde wecken...?)
Mike