Einbauerklärung und Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen

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  • Hallo Zusammen,


    ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und erhoffe mir etwas Klarheit zum Thema Einbauerklärung und Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.


    Wir liefern für unsere unvollst. Maschinen eine Einbauerklärung mit allen angewendeten Normen:


    EG-Richtlinien:

    2006/42/EG Maschinen

    2014/68/EU Druckgeräte

    usw.


    Harmonisierten Normen:

    EN ISO 12100

    EN ISO 13857

    usw.


    Jetzt ist bei uns die Diskussion entbrannt, ob wir zusätzlich zur Einbauerklärung eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen liefern müssen.

    Diese Liste würde anhand der Kapitelüberschriften 2006/42/EG Anhang I erfolgen.


    Musst die Liste sein? Ja oder Nein?

    Ich habe die Norm jetzt rauf und runter gelesen und bin ratlos.




    Danke für eure Hilfe.

    Gruß

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  • Schau mal in die RL 2006/42, Anhang VII Teil B, dort findest Du folgenden Abschnitt:

    "a) eine technische Dokumentation mit folgenden Angaben bzw. Unterlagen:

    — eine Übersichtszeichnung der unvollständigen Maschine und die Schaltpläne der Steuerkreise,
    — vollständige Detailzeichnungen, eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen, Bescheinigungen usw., die für die Überprüfung der Übereinstimmung der unvollständigen Maschine mit den angewandten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erforderlich sind,
    — die Unterlagen über die Risikobeurteilung, aus denen hervorgeht, welches Verfahren angewandt wurde; dies schließt ein:
    i) eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die angewandt wurden und eingehalten werden, "

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Witt und Willkommen im Forum,


    diese Liste muss nicht an die Einbauerklärung gehangen werden. Es muss aber in der Erklärung angegeben werden, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, also der Anhang I, zur Anwendung kommen und eingehalten werden. Siehe Anh. II 1 B - Nr. 4. Dafür ist die erstellte Liste die Grundlage.

    Nach meiner Ansicht reicht hier aus, die jeweilige Nummer der Anforderung anzugeben.


    Wenn du lediglich die eingehaltenen Anforderungen angibst ist, meiner Ansicht nach, die Richtlinie erfüllt.

    Für den Integrator ist es aber schöner, wenn er auch weiß, welche Anforderungen zur Anwendung kommen - sprich, welche Gefährdungen vorhanden sind - aber durch die unvollständige Maschine nicht umgesetzt werden.


    Viele Grüße

    Q901S

  • Danke, das hat mir sehr weiter geholfen.

    Wir werden unsere Einbauerklärung überarbeiten und die zugehörigen Kapitel ergänzen.


    Vielen Dank für die Hilfe.

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