ok 2.ter Versuch :
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/13665
und
https://reachonline.eu/reach/d…-kapitel-2-artikel-3.html
Nach Artikel 3 Nr. 12 der REACH-Verordnung ist Inverkehrbringen wir folgt definiert:
"Inverkehrbringen: entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen;"