Hab mal wieder eine Frage an unsere Spezialisten:
Welche Maßnahmen muss ein Standortverantwortlicher treffen wenn Fremdspeditionen auf seinem befriedeten Gelände (eingezäunt, Schranke und Pförtnerhaus vorhanden) ohne Einweiser rückwärts fahren (keine technische Hilfsmittel wie Rückfahrkamera oder Verkehrsspiegel vorhanden) zum Andocken an die Rampe. Liegt die Verantwortung sich einen Einweiser zu suchen beim LKW-Fahrer der Fremdfirma oder muss der Standortverantwortliche durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen das ohne Einweiser bzw. technische Hilfsmittel wie Rückfahrkamera kein LKW auf seinem Grundstück rückwärts an die Rampe fährt um andere nicht zu gefährden.
Hoffe das ich gute Anregungen bzw. Lösungsansätze bekomme.
Bereits aufgetan habe ich:
DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge
§ 46 Rückwärtsfahren und Einweisen
(1) Der Fahrzeugführer darf nur rückwärts fahren oder zurücksetzen, wenn sichergestellt ist, dass Versicherte nicht gefährdet werden; kann dies nicht sichergestellt werden, hat er sich durch einen Einweiser einweisen zu lassen.
(2) Einweiser dürfen sich nur im Sichtbereich des Fahrzeugführers und nicht zwischen dem sich bewegenden Fahrzeug und in dessen Bewegungsrichtung befindlichen Hindernissen aufhalten; sie dürfen während des Einweisens keine anderen Tätigkeiten ausfahren
Ansonsten kann eine Gefährdung von Versicherten in der Regel vermieden werden durch
- Abschrankung des Gefahrbereiches,
- die Anordnung von Verkehrsspiegeln, die dem Fahrzeugführer das Überblicken des Gefahrbereiches ermöglichen,
- Rückfahr-Videosysteme,
- Rangier-Warneinrichtungen nach DIN 75031 „Nutzkraftwagen und Anhängefahrzeuge; Rangier-Warneinrichtungen; Anforderungen und Prüfung“
Mit freundlichen Grüßen
Fazit:
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung zu ermitteln, ob das Rückwärtsfahren mit dem Fahrzeug (Arbeitsmittel) unbedingt notwendig ist. Ist dies unvermeidbar ist der Einsatz von geeigneten technischen Mitteln zur Rückraumsicherung (Spiegeln, Kamerasysteme, Absperrungen oder Abgrenzungen) den organisatorischen, persönlichen Maßnahmen (Einweiser, Sicherungsposten) vorzuziehen.
Die Frage ist was mach ich bei "betriebsfremden" auf dem Firmengelände? Welche Handhabe hat man bzw. wie ist es bei euch geregelt?
Gruß Ulrich