SDB aus GESTIS Datenbank

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  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade dabei die Aktualität einiger SDB von Gefahrstoffen zu überprüfen. Dabei ist mir GESTIS eingefallen. Hab jetzt festgestellt, dass ich z.B. über die CAS-Nummer eine Übersicht es Stoffes erhalte. Diese Übersicht kann ich ja mal Datenblatt anzeigen lassen und als PDF exportieren.


    Jetzt meine vielleicht auch naive Frage. Kann ich dieses Datenblatt als SDB nehmen? Oder ist das nicht ordnungesgemäß?


    Im Anhang ein Beispiel Datenblatt aus GESTIS.


    Grüße!

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  • Nein! Das ist nicht ordnungsgemäß. Als Information kannst du es verwenden, aber es ersetzt kein Sicherheitsdatenblatt vom Hersteller/Lieferanten.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Hmm hab ich mir schon gedacht... Entspricht nicht der REACH Verordnung... Wäre ja auch zu schön gewesen...


    Was ist denn dann der Unterschied vom Sicherheitsdatenblatt und des Stoffdatenblattees?

    Auf den ersten Blick ist ja alles beim Stoffdatenblatt vorhanden nur in einer anderen Reihenfolge.

  • Auf den ersten Blick ist ja alles beim Stoffdatenblatt vorhanden nur in einer anderen Reihenfolge.

    Damit hast Du die Frage schon selbst beantwortet.


    Falls von Interesse, hier ein Links zur EU , über den die "REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006" in

    abrufbar ist.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Soweit ich weiß kannst Du die nur zur Informationsgewinnung verwenden (z.B. beim Plausibilitätscheck...). Kommerziell schon mal gar nicht...

    Manchmal auch, wenn der ursprüngliche Anbieter nicht mehr existiert und die SDB nicht mehr aktualisiert werden können.


    GESTIS-Homepage

    "Der Datenbestand darf zum Zwecke des Arbeitsschutzes bzw. zur Informationsgewinnung über die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefährdungen genutzt werden."

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


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  • Wie E.weline ganz richtig sagt und auch zitiert hat, darf GESTIS zur Informationsgewinnung genutzt werden. Und da ist es eine super Quelle für den Plausibilitätscheck von SDBs eines Herstellers/Lieferanten.


    Wenn der ursprüngliche Hersteller/Anbieter nicht mehr existiert oder das Produkt nicht mehr herstellt bzw. in Verkehr bringt, empfehle ich den Arbeitgebern immer, den Restbestand aufzubrauchen und dann den Anbieter zu wechseln, damit sie wieder ein aktuelles SDB bekommen können.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Die meisten Produkte, die man im Betrieb hat dürften keine Reinstoffe, sondern Gemische sein und da ist GETIS dann raus, denn dort sind bis auf wenige Ausnahmen nur Reinstoffe aufgeführt.

    Als zusätzliche Informationsquelle oder zur Plausibilitätsprüfung ist GESTIS hingegen schon gut zu gebrauchen.

    Bei den EU Verordnungen würde ich immer einen Blick in die konsolidierte Fassung werfen, denn die Ur-Version wurde ja schon mehrfach aktualisiert und korrigiert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.