Moin Miteinander
Ich benötige hier mal ein bisschen Input, entweder stehe ich voll auf dem Schlauch oder aber es ist echt kompliziert...
Es geht um die Unterscheidung der Aufzugsprüfungen, insbesondere dem Unterschied Lasten / Personenaufzug vs. Güteraufzug.
Kann man das irgendwie im Umfang vereinfacht erklären. Ich bin schon seit 2 Wochen am Finger wund suchen.
Mein bisheriges Ergebniss:
Personen bzw. Lastenaufzug (Prüfmäßig wohl das gleiche) - Überwachungspflichtig
Alle 2 Jahre Hauptprüfung - jeweils dazwischen eine Zwischenprüfung - beides durch eine ZÜS
Güteraufzug - nicht Überwachungspflichtig
? ? ?
Kann mir jemand vom Schlauch herunter helfen?
Viele Grüße