Prüfvorschriften Lastenaufzug vs. Güteraufzug

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  • Moin Miteinander


    Ich benötige hier mal ein bisschen Input, entweder stehe ich voll auf dem Schlauch oder aber es ist echt kompliziert...


    Es geht um die Unterscheidung der Aufzugsprüfungen, insbesondere dem Unterschied Lasten / Personenaufzug vs. Güteraufzug.


    Kann man das irgendwie im Umfang vereinfacht erklären. Ich bin schon seit 2 Wochen am Finger wund suchen.


    Mein bisheriges Ergebniss:


    Personen bzw. Lastenaufzug (Prüfmäßig wohl das gleiche) - Überwachungspflichtig


    Alle 2 Jahre Hauptprüfung - jeweils dazwischen eine Zwischenprüfung - beides durch eine ZÜS


    Güteraufzug - nicht Überwachungspflichtig


    ? ? ?



    Kann mir jemand vom Schlauch herunter helfen?


    Viele Grüße

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  • Liegst genau richtig ... :)


    Prüfpflichtig sind zunächst einmal alle Aufzugsanlagen, egal welche.


    Überwachungspflichtig sind alle Aufzugsanlagen, die dem Transport von Personen dienen. Diese sind verpflichtend durch eine ZÜS zu prüfen (alle 2 Jahre Hauptprüfung, dazwischen Zwischenprüfung).


    Ausnahme: Behindertenaufzüge und Treppenlifte mit einer Förderhöhe von bis zu drei Metern.


    Für diese beiden Typen und alle anderen Aufzugstypen jährliche Prüfung durch eine befähigte Person.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)