Klubgänger trinken aus Versehen Reinigungs­mittel

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  • Flasche von der Bar geklaut Klubgänger trinken aus Versehen Reinigungs­mittel – Rachen verätzt

    In Erfurt ließ ein 25-Jähriger in einem Klub eine Flasche von der Bar mitgehen, die er für Kräuterlikör hielt. Er und seine Freunde tranken davon, mit schlimmen Folgen.

    22.09.2022, 09.52 Uhr


    Sie wollten sich gratis betrinken – und wurden am Ende mit verätztem Rachen im Krankenhaus behandelt: In einem Erfurter Klub ließ am Dienstagabend ein 25-Jähriger eine Flasche von der Bar mitgehen, die er für Kräuterlikör hielt. Er trank davon, und ließ die Flasche unter seinen Freunden herumgehen. Doch tatsächlich war darin kein Alkohol, sondern Reinigungsmittel – alle fünf Männer verätzten sich den Mund- und Rachenraum. Das teilte die Polizei mit

    .

    Die Flasche soll einer Alkoholflasche geähnelt haben, aber mit einem Warnhinweis versehen gewesen sein, wie der MDR berichtet . Mehrere Krankenwagen rückten an, um die fünf Verletzten zwischen 19 und 25 Jahren zu behandeln. Gegen den Mann, der die Flasche mitgehen ließ, wird nun wegen Diebstahls und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.


    https://www.spiegel.de/panoram…fxRAQcNkTXFGYm6eUiyrdOv6Q





    Gefahrstoffe gehören nicht in Lebensmittelgefäße.

    Gefahrstoffe gehören nicht in die Nähe von Lebensmitteln.

    Aber was sag ich denn immer wieder?

    Glaubt mir ja keiner.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Ich finde schon erstaunlich, dass man nicht gegen denjenigen vorgeht, der das Zeug in die mit einer Getränkeflasche verwechselbaren Flasche gefüllt hat, denn auch das ist nicht zulässig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ... zu dürtige Informationen, ob umgefüllt oder nicht, ob handschriftlicher Warnhinweis oder Originaldruck des Herstellers.


    Bin aber auf deiner Seite AxelS.

    Beste Grüße


    J.H.J

  • ...also grundsätzlich sterben ja jährlich sehr viel mehr Menschen an den Folgen von Alkoholgenuss als an geklautem und dann gesoffenem Reiniger...


    Nur so am Rande...


    Im diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich finde schon erstaunlich, dass man nicht gegen denjenigen vorgeht, der das Zeug in die mit einer Getränkeflasche verwechselbaren Flasche gefüllt hat, denn auch das ist nicht zulässig.

    Muss nicht sein, ich privat nutze ein freiverkäufliches Reinungsmittel, den Klassiker von Spi....ad, vollständig beschriftet, aber in einer braunen Glasflasche.

    Aber auf dem Etikett ist eine Orange drauf, also wenn (da jemand/es) nicht so helle ist, ...oder gute das Gehirn schon vorher mit C2H5OH verdunkelt hat...könnte man da vllt Orangenschnaps drin mutmaßen...

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil ()

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  • Der Spiegel-Artikel ist nicht eindeutig. Mit einer Getränkeflasche verwechselbar kann alles heißen, oder nix.

    Schummrige Beleuchtung, die Hektik aus der Diebstahlabsicht und vielleicht schon ein vorgeglühter Zustand ergeben gefahrbringende Bedingungen... ;)

    Die Flasche wurde vermutlich sichergestellt. Wir erfahren vielleicht noch, wie sie wirklich aussah und ob der Wirt fahrlässig gehandelt hat.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Aber auf dem Etikett ist eine Orange drauf, also wenn (da jemand/es) nicht so helle ist, ...oder gute das Gehirn schon vorher mit C2H5OH verdunkelt hat...könnte man da vllt Orangenschnaps drin mutmaßen...

    Zumal ja "EX" draufsteht, was man im besagten Zustand missinterpretieren kann. :saint:

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Muss nicht sein, ich privat nutze ein freiverkäufliches Reinungsmittel, den Klassiker von Spi....ad, vollständig beschriftet, aber in einer braunen Glasflasche.

    Du hast aber schon den H317 gesehen?

    Die Reinigungswirkung der Orangenterpene ist bekannt, aber auch ihre erhebliche allergene Wirkung. So ein Mittel würde ich nur in Ausnahmefällen verwenden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Du hast aber schon den H317 gesehen?

    Die Reinigungswirkung der Orangenterpene ist bekannt, aber auch ihre erhebliche allergene Wirkung. So ein Mittel würde ich nur in Ausnahmefällen verwenden.

    Ich benutze nicht mal DAAB zertifiziertes Geschirspülmittel ohne Handschuhe, auch nicht für nur 1 Teil.

    Das Mittel nehme ich gerne zum Treppewischen, damit die Schwabennachbarn wissen, dass man seiner Schwabenpflicht nachgekommen ist.:Lach:

    Meine 1l Flasche reicht aber schon ziemlich lange. Inzwischen gibt es endlich wirklich bessere Alternativen, die keine für mich unangenehm reichende Duftstoffe beiinhalten (wie z. B. normale Schmierseife...Apfelduft<X)

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Wie besoffen muss man eigentlich sein, um am Geschmack Reiniger mit Alkohol zu verwechseln?
    Sind da nicht immer Bitterstoffe drin?
    Sowas trinkt doch keiner...

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Sind da nicht immer Bitterstoffe drin?

    Nein, das ist nicht vorgeschrieben. Bitterstoffe findet man oft nur als Vergällungsmittel bei steuerlich begünstigten Alkoholprodukten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wie besoffen muss man eigentlich sein, um am Geschmack Reiniger mit Alkohol zu verwechseln?
    Sind da nicht immer Bitterstoffe drin?
    Sowas trinkt doch keiner...

    Nun ja, wenn es so schmeckt, dass manche meinen, es knallt so richtig ... ;)

    Wie auch immer bin ich wirklich gespannt, ob man etwas über den Ausgang des Verfahrens hört und ob den Wirt nicht doch eine Teilschuld trifft.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Muss er denn immer Vorsorge für einen möglichen Diebstahl treffen, nur weil er gerade vielleicht einen Reinigungsvorgang z.B. am Spülbecken vorgenommen hat?

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Dieser Thekendiebstahl ist echt ein Phänomen.

    Ein Kumpel von mir betreibt hier am Ort drei Clubs/Disco etc. Dort ist es den Thekenkräften wegen solchen "Thekendiebstahl" verboten irgendwelche Flaschen auf der Theke in der Nähe der Gäste abzustellen. Alles was Alkoholika angeht ist hinter dem "Graben" entweder auf der Theke oder in "Spendern".

    Er hat das am "Anfang" versucht; war auch "schneller" zu erreichen, um auszuschenken. Aber die Gäste haben im Laufe des Abends dauernd Flaschen geklaut. Dann musste er umdisponieren.

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    Mike

  • ...also ich würde dem "Säufer" als Richter auferlegen, dass er sich von dem Wirt das Gesicht mit Franzbranntwein abreiben lassen muss...


    ...aber leider genießen in Deutschland Menschen, die sich bewußt und aus freiem Willen in einen Zustand versetzen, der sie, für sich selbst und andere, unberechenbar und gefährlich macht, immer noch Welpenschutz. Wenn ich sturzbetrunken einen Dritten schädige, dann komm' ich noch mit "schuldunfähig" davon...


    Anyway...


    Im diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich finde schon erstaunlich, dass man nicht gegen denjenigen vorgeht, der das Zeug in die mit einer Getränkeflasche verwechselbaren Flasche gefüllt hat, denn auch das ist nicht zulässig.

    Hi,

    sorry aber das wäre auch zu vermessen.

    *IroAN*

    Warum hat er sich auch beklauen lassen? Wieso steht das Zeug so da, dass jeder etwas mitnehmen kann? *IroAus*

    Hey das war Diebstahl. Es gibt keine Kavaliersdelikte. Und von wegen eingeschränkt Schuldfähig weil besoffen. Leider sind wir zu oft zu Human.

    Natürlich soll keiner was in Gebinde füllen, die für den Inhalt nicht geeignet und auch nicht oder gar falsch gekennzeichnet sind.

    Aber wo ist da die Grenze zu anderen Delikten wie z.B der Minirock der zur Vergewaltigung führte. ich weiß ist krass aber wer will sich den Schuh anziehen um hier gerecht zu unterscheiden.

    Ich finde es zwar gut, dass bei uns nicht wie in anderen Ländern üblich gleich mal ne Hand fehlt. Aber wir haben uns zu eigen gemacht, Opfer zu beschuldigen. Sorry das geht gar nicht. Diese Entwicklung ist genauso übel.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Sind da nicht immer Bitterstoffe drin?
    Sowas trinkt doch keiner...

    Ich trinke Alkohol mit Bitterstoffen... Fast alle Produkte auf Kräuterbasis enthalten Bitterstoffe.


    Da der Betroffene die Flasche mit Kräuterlikör verwechselt hat, hätte ihn eher der Mangel an Zucker misstrauisch machen sollen.


    Darauf einen Underberg!

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  • Gefahrstoffe gehören nicht in Lebensmittelgefäße.

    Gefahrstoffe gehören nicht in die Nähe von Lebensmitteln.

    Aber was sag ich denn immer wieder?

    Glaubt mir ja keiner.

    Word. Dem ist nichts hinzu zufügen.


    Danke für den Artikel das landet in meinem Wissensschatz