Abkippen der Ladebordwand nach unten möglich?

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  • Gerade wurden zwei Flusssäure-Paletten geliefert. Die Kanister stehen in einer Kunststoffwanne auf einer Palette und wiegen zusammen pro Palette 250kg. Der Fahrer stellte zwei Paletten nebeneinander auf seiner Ladebordwand zur Abholung mittels Gabelstapler bereit.


    Die Ladebordwand kann ja am Boden nach unten absenken. Wäre hier auch ein ungewolltes Absenken bzw. Abklappen denkbar, wenn die Bühne noch auf Ladeflächenniveau wäre? Ist das technisch überhaupt möglich? Wer kann mir hier was sagen?


    Vielen Dank!

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Im Normalbetrieb, ohne Überschreiten der zul. Hublast und ordnungsgemäß angebaut, dürfte nichts passieren.


    Natürlich kann es zu technischen Defekten (Neigungszylinder undicht, Schlauch platzt, Hydraulikventil defekt, Verbindungsbolzen bricht, Wasser auf der Platine etc.) kommen, lässt sich leider kaum voraussehen.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Hallo Frank,


    ja das wäre dann möglich, wenn der Zylinder platzt.... dies bedingt aber im Vorfeld eine massive Schädigung, z.B. durch Anfahren. Ansonsten ist dort ein Sicherheitsventil verbaut, so das eine normale Undichtigkeit nicht zum plötzlichen Absenken führt. Auch eine massive Schädigung der Verbindung könnte zum Abklappen führen... siehe oben, oder seit Ewigkeiten wurde keine Prüfung mehr durchgeführt. Also insgesamt eher unwahrscheinlich.


    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Also insgesamt eher unwahrscheinlich.

    OK ja danke. Ist ohne Kenntnisse schwer einzuschätzen, ob die teuren Bauteile von der Ladebordwand mit dem Stapler abgehoben werden dürfen oder ob die Ladebordwand immer nach unten gefahren werden muss.

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  • Hi Frank,

    habe mal eben kurz recherchiert. In der DGUV Regeln > 114-615 - Branche Güterkraftverkehr steht hierzu der Verweis auf die Eignung der Ladebordwand und ein Hinweis ggf. beim Herstelle nachzufragen bzw. dessen Vorgaben zu beachten. Nicht jede Ladebordwand könnte so genutzt werden.

    Ich denke es ist wichtig zu beachten, das durch den Abladevorgang kein Druck auf die Bordwand ausgeübt wird, der ggf. zur Überlastung (Überladung) führen kann. Sowiet mir bekannt wäre das bei Staplern mit Kette nicht möglich, da die Gabel dann nur aufliegen würden während sich die Kette "entspannt". Anders wäre dies bei Hydraulischen Staplern die eine Gabel fest am Ladebau verbunden haben. Hier könnte ein ggf. unzulässiger Druck ausgeübt werden.

    Ich hoffe das war nicht zu geschwollen geschrieben :/

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Sowiet mir bekannt wäre das bei Staplern mit Kette nicht möglich, da die Gabel dann nur aufliegen würden während sich die Kette "entspannt". Anders wäre dies bei Hydraulischen Staplern die eine Gabel fest am Ladebau verbunden haben. Hier könnte ein ggf. unzulässiger Druck ausgeübt werden.

    Hallo PeKe,

    nein überhaupt nicht "geschwollen" vielen Dank für den Hinweis zur DGUV. Ist schon ein guter Hinweis mal nachzufragen, welches maximale Gewicht überhaupt je nach LKW erlaubt ist.

    Bis lang haben wir schon sehr darauf geachtet, dass Paletten nicht "mit Schwung" auf der Ladebordwand abgesetzt werden.


    Gruß Frank

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