Auswertung einer Lärmmessung

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  • Hallo Zusammen, ich habe hier zwei Fragen und würde mich über Erfahrungswerte von euch freuen.

    Ich habe eine Lärmmessung gemacht und bin gerade am Bericht. Offiziell habe ich die Fachkunde noch nicht und lasse es daher als orientierende Messung laufen (Fortbildung ist gebucht). Wir wollten im Wesentlichen aufgrund von Veränderungen an Anlagenteilen (Klärwerk) überprüfen ob wir die Grenzwerte noch einhalten.

    1) Leider habe ich bei der Messung anstelle des LpC_peak den A-bewerteten Peakwert aufgezeichnet... (ja, Asche auf mein Haupt).

    Bevor ich nun nochmal messe die Frage: kann ich die umrechnen oder zumindest abschätzen? Die Messwerte sind ~20dB unterhalb des Grenzwertes von 135 dB(C), also meiner Meinung nach noch gut Luft.

    2) Die zweite Frage geht es eher um die Handhabung der Auslösewerte des 8h-Lärmexpositionswertes. In einem Bereich habe ich 89 dB(A) gemessen. Beschäftigte sind da aber nur selten und kurz und in der restlichen Zeit sind sie im Büro mit niedriger Lärmbelastung.

    Nun komme ich also mit keinem Szenario über die Auslösewerte, wenn ich den 8 Stundentag betrachte, sondern nur über 85 db(A) für die Zeit in dem Bereich. Somit ist der Bereich nach meiner Leseart der Verordnung kein Lärmbereich (oder irre ich mich schon hier?).

    Ein Warnhinweis mit Text, würde ich dem dem Bereich aber dennoch empfehlen da es bei Wartungsarbeiten ggf selten doch mal vorkommen kann, dass man sich dort länger aufhält. Aber aktuell ist dort das volle Programm (Lärmbereich, Gehörschutzpflicht etc.)...

    Was würdet ihr machen bzw. empfehlen?

    Vielen Dank und VG, Kai

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  • Zu1) Schau Dir die Bewertungsfilter an. Wie man erkennen kann, ist das alles frequenzabhängig. Besonders bei tiefen Frequenzen wirst Du stark unterschiedliche Werte zwischen A und C Bewertung bekommen. Einfaches umrechnen ist nicht möglich, wenn nicht gleichzeitig eine Frequenzanalyse stattgefunden hat. => vergiss es, das geht praktisch nicht.

    Zu2) Wenn in dem Bereich >85 dB(A) vorherrschen ist das ein Lärmbereich, unabhängig davon, wie lange man sich dort aufhält.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke für den Input.

    Zu 1) Hat jemand denn Erfahrungswerte. Kann ich mit einem A-bewerteten Peakwert den C-bewerteten Spitzenschalldruckpegen von 135 bzw 137 dB erreichen? Es geht um Anlagenlärm von Pumpen, Kompressoren etc.

    Zu 2) Darf ich hier ketzerisch gegenargumentieren? Ich würde sagen, nein, da der Auslösewert ein Tages-Lärmexpositionwert ist. Ein Lärmbereich ist also nur einer, wenn sich dort Personen länger aufhalten (können). So würde ich zumidnest die Verordnung lesen, kenne aber auch deine Vorgehensweise aus der Praxis. Meine Frage ist demnach eher: Was würdet ihr als Sifa empfehlen?

    Messungenauigkeiten sind im übrigen berücksichtig.

  • ...ich würde in jedem Fall eine Kennzeichnung empfehlen, da nie auszuschliessen ist, dass Personen solche Bereiche betreten, warum auch immer, und sich dort u.U. auch länger aufhalten...

    Eine Kennzeichnung bedeutet keinen großen Aufwand.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ja, ich denke auch, dass eine Kennzeichnung notwendig ist.

    Bisher tendiere ich aber dazu, dass nicht als Lärmbereich (Gebotszeichen Gehörschutz) zu kennzeichnen. Dafür aber mit den Warnsymbol mit Zusatztext wie: "Achtung erhöhte Lärmexpostion. Ab einem Aufenthalt von 1 Stunde gilt Gehörtschutzpflicht".

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  • Kann ich mit einem A-bewerteten Peakwert den C-bewerteten Spitzenschalldruckpegen von 135 bzw 137 dB erreichen?

    Hast Du Dir die Bewertungsfilter angesehen? Bei niedrigen Frequenzen (100 Hz) liegt der A bewertete Pegel um ca. 20 dB unterhalb des C bewerteten Pegels. Bei 20 Hz ist man da schon bei ca. 45 dB => es ist durchaus möglich, dass es eine Überschreitung gibt. Brummgeräusche von großen Pumpen usw. können durchaus im niedrigen Frequenzbereich liegen.

    Ich würde sagen, nein, da der Auslösewert ein Tages-Lärmexpositionwert ist. Ein Lärmbereich ist also nur einer, wenn sich dort Personen länger aufhalten (können).

    Schau mal in die TRLV Lärm, Teil Allgemeines. Dort ist nachzulesen: "Lärmbereiche sind Arbeitsbereiche, in denen der ortsbezogene Lärmexpositionspegel oder der Spitzenschalldruckpegel einen der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h, LpC,peak) überschreitet. Lärmbereiche können ortsfest oder ortsbeweglich sein."

    Der LärmVibrationsArbSchV ist zu entnehmen: "Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h, LpC,peak) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen."

    Dein Argument mit dem nur kurzzeitigen Aufenthalt ist nicht zulässig. Dieses kannst Du nur bei der personenbezogenen Exposition berücksichtigen.

    Weiterhin wäre noch relevant mit was für einem Messgerät und wie lange Du gemessen hast. Ich vermute Deine orientierende Messung stellt sich letzten Endes als "Schätzung" heraus.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke für deine Einschätzung zur möglichen Überschreitung des Peak-Wertes.

    Grundsätzlich hoffe zumindest eine möglichst "gute Schätzung" zu machen ;)

    Messdauer war meist nur eine Minunte, da die Schallemissionen der Anlagen sehr gleichmäßig sind.

    Danke für deine Aussagen zu den Auslöswerten. Es ist so, dass ich auch die personenbezogene Exposition berücksichtige. Bspw. haben wir ein Tätigkeitsprofil "Kontrollgang" erstellt, in dem die Anlagenteile nacheinander kurz besichtigt werden. Hier komme ich einfach nicht über die 85 dB Lex,8h.

    Und grundlegend ist es auch bei den Räumen so. Hier hält sich niemand im Betriebszustand länger auf. Allenfalls bei Wartungen/Reparaturen. Da das aber seltene und gezielte Tätigkeiten sind und die Anlagen dann teils auch nicht laufen, würde es meiner Ansicht nach aussreichen das Wartungspersonal entsprechend zu unterweisen. Durch manche Bereiche laufen die anderen MA teils nur kurz durch.

  • Darfst du :)

    Wir wollten zunächst einfach nur überprüfen in welchem Pegelbereich wir uns hier befinden. Auch wenn das durch mich nur eine orientierende Messung ist, möchte ich die aber natürlich so genau und gut wie möglich machen. Ein Hinweis, dass dies keine Messung nach Fachkunde ist, kommt auch in den Bericht und ich werde auch eine "echte Lärmmessung" empfehlen. Gerade auch daher, da wir hier überwiegend im Grenzbereich zwischen 75-90 dB sind, kann das meiner Meinung nach nur eine Lärmmessung nach TRVL durch eine Fachkundige Person sicher beurteilen.

    Grundsätzlich habe ich halt auch den Anspruch, das als Sifa machen zu können und taste mich hier gerade langsam ran.

    Grüße

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  • Moin,

    danke für die Antwort. Dann bleibe aber auch standhaft, und mache klar, dass die durchgeführte Messung keine Grundlage für weitere Maßnahmen sein kann. Leider habe ich es zu oft erlebt, dass Personen, die "orientierende Messungen" durchführen, dann auf diese Werte festgenagelt werden und nichts weiter passiert.

    Zu Deinen Punkten:

    ad 1: Um eine erneute Messung wirst Du nicht herumkommen. Alles andere ist ein Lesen in der trüben Glaskugel.

    ad 2: Wie Axel bereits richtig bemerkt hat, ist es ein Lärmbereich, ob da jetzt ein Homo Sapiens wandelt oder nicht. ;) Der Auslösewert ist überschritten, deswegen Lärmbereich inklusive Kennzeichnung. Über das andere Programm (Lärmminderungskonzept etc.) kann man streiten wenn sich Personen dort nur kurzzeitig aufhalten, aber die Menschen müssen klar erkennen können "Jetzt betrete ich einen Lärmbereich und trage Gehörschutz".

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (13. September 2022 um 12:53)

  • Entschuldigt bitte, ich habe doch noch eine Frage zu einem bestimmten Bereich.

    Es geht um ein Anlagenteil, in dem innerhalb von 24 h für jeweils 5 Minunten Gebläse in Betrieb sind. Hierbei habe ich eine Exposition LAeq von 89,2 dB(A) gemessen. Sind die Gebläse nicht in Betrieb (also die meiste Zeit) liegen wir bei 61,2 dB(A).

    Muss auch dieser Bereich als Lärmbereich behandelt werden? Die hohe Exposition kündigt sich durch langesamen Anlaufen der Gebläse an, dh. man könnte z.B. erst dann den Lärmschutz aufsetzen oder sogar den Bereich verlassen.

    Aktuell würde ich den Bereich als Lärmbereich ausweisen, allerdings mit dem Hinweistext "Gehörschutzpflicht während des Betriebes der Gebläse (automatischer Anlaufbetrieb)". Was meint ihr dazu?

    "Problem" bzw. Wunsch diesen Bereich nicht dauerhaft als Lärmbereich auszuweisen ist vor allem, dass sich dieser auch auf den angrenzenden Flur erstreckt und hier niemand nachvollziebar erklären kann, warum die Beschäftigten zum durchgehen Gehörschutz tragen sollen, wenn die Gebläse aus sind.

  • Moin,

    Du hast bei einer Schicht mit 480 Minuten, die Du betrachtest, einen Zeitraum von 5 Minuten mit einem Lärmpegel von 89,2 dB(A) und einen Zeitraum von 475 mit einem Lärmpegel von 61,2 dB(A). Jetzt betrachtest Du die komplette Schicht und kommst auf einen Lärmexpositionspegel von :?::?::?:;)

    Dann betrachtest Du Deinen Plan nochmals und kommst zu welchem Ergebnis?

    Problem" bzw. Wunsch diesen Bereich nicht dauerhaft als Lärmbereich auszuweisen ist vor allem, dass sich dieser auch auf den angrenzenden Flur erstreckt und hier niemand nachvollziebar erklären kann, warum die Beschäftigten zum durchgehen Gehörschutz tragen sollen, wenn die Gebläse aus sind.

    Mal unabhängig davon, auf welchen Lärmexpositionspegel Du jetzt bei den drei Fragezeichen kommst ;) Dein so genannter Lärmbereich erstreckt sich auch auf den Flur? :/

    a) Warum kommt im Flur Lärm an?

    b) Wie viel Lärm kommt denn im Flur noch an?

    c) Wie lange benötigt ein nüchterner Mensch, der nicht auf einen Rollator angewiesen ist, um diesen Flur zu passieren?

    d) Wie viel Lärm bekommt denn der Fußgänger im Flur tatsächlich ab?

    Gehörschutzpflicht während des Betriebes der Gebläse (automatischer Anlaufbetrieb)". Was meint ihr dazu?

    Ehrliche Frage - ehrliche Antwort? Vollkommener Quatsch und realitätsfremd.

    Gruß Frank

    :saint: Justus Jonas, Peter Shaw und Bob Andrews :saint:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hierbei habe ich eine Exposition LAeq von 89,2 dB(A) gemessen.

    Moin,

    eine Verständnisfrage noch: Hast Du die Exposition gemessen oder das was die Maschine an Lärm abgibt? Ich kann mich täuschen, aber ich habe den Verdacht, dass Du eventuell das Pferd von hinten aufzäumst. Wichtig ist, was bei den Menschen ankommt, nicht was aus der Maschine raus kommt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich messe auf Ohrhöhe bei der Person, stehend/laufend. Ich will ja das, was beim Menschen ankommt wissen und nicht die Maschinen. Das hat im bestenfall der Hersteller angegeben...

    Klar kommt am Flur weniger an, aber dennoch über 85 dBA. Es ist im Wesentlichen ja alles ein technisches Betriebsgebäude und innerhalb des Gebäudes vermutlich auch nur mittelmäßig gedämmt, sondern eher nach Außen im Rahmen vom Immissionsschutz.

    Ansonsten ist im ganzen Gebäude nichts Wildes und Lautes, auch keine "festen Arbeitsplätze". Für Kontrollgänge oder zum Einstellen/Betrieb der Anlage müssen aber Beschäftigte natürlich ab und zu hin. Bei den 5 Minunten und der ganzen Schicht komme ich natürlich nicht über die 85db. Aber wo liegt dann der Unterschied zu den anderen oberen Bereichen, die zwar dauerhaft laufen, aber sich die Beschäftigten auch nur wenig aufhalten?

    Sorry, vlt. denke ich auch zu kompliziert und sollte einfach überall wo wir über 85 dB(A) kommen können, ein Lärmbereich vorschlagen (wie gesagt nur als orientierende Messung, Sicherheit kommt nur durch eine "echte Lärmmessung").

  • Ich messe auf Ohrhöhe bei der Person, stehend/laufend. Ich will ja das, was beim Menschen ankommt wissen und nicht die Maschinen.

    |?

    Klar kommt am Flur weniger an, aber dennoch über 85 dBA. Es ist im Wesentlichen ja alles ein technisches Betriebsgebäude und innerhalb des Gebäudes vermutlich auch nur mittelmäßig gedämmt, sondern eher nach Außen im Rahmen vom Immissionsschutz.

    Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fach­kundig zu ermitteln, ob die Beschäftigten durch Lärm gesundheitlich gefährdet sind. Wenn da nur Leute durchlatschen, dürfte eine Gefährdung zu verneinen sein.

    Aber wo liegt dann der Unterschied zu den anderen oberen Bereichen, die zwar dauerhaft laufen, aber sich die Beschäftigten auch nur wenig aufhalten?

    Im Regelbetrieb nur wenig Aufenthalt, aber gibt es Szenarien, in denen Beschäftigte dort länger tätig sein müssen bzw. kannst Du das ausschließen? Du hast "orientierend" 89dB(A) gemessen, d.h. wenn man alle Unwägbarkeiten berücksichtigt, liegst Du vielleicht in einer Range von 83dB(A) bis 95dB(A). Bei 83 dB(A) erreichst Du den Tageslärmexpositionspegel von 85dB(A) in einer Schicht nicht. Bei 95dB(A) hast Du das schon unter einer Stunde "geknackt".

    Wenn bei der "echten" Messung die 85 dB(A) erreicht werden - Kennzeichnung als Lärmbereich, damit Menschen, die diesen Bereich betreten, wissen, dass hier "Micky-Maus-Land" ist.

    Wenn in Deinem Flur Menschen länger arbeiten müssen, gilt es erst einmal, den Flur von den 85 dB(A) zu "befreien" (technische Maßnahmen). Wenn in Deinem Flur ab und zu mal ein Maler oder ein Bodenleger über Stunden tätig ist, kann auch eine saubere Unterweisung und Gehörschutz ausreichend sein.

    Ist aber alles das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Du kennst den Laden besser als wir.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    für Deine Fragestellung sicherlich interessant:

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/11967

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/6153

    https://www.bk-akustik.de/assets/pdf/DGUV-Laerm-Flyer.pdf

    https://www.arbeitsplatz-laerm.de/fachinfos/ermi…A4rmexposition/

    Theoretisch müsstest Du Deinen Flur als Lärmbereich kennzeichnen. Ob das tatsächlich die meisten Betriebe so machen würden, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde eher schauen, ob ich die 85 dB(A), wenn sie sich bei einer "echten" Messung verifizieren lassen, aus dem Flur heraus bekomme. S-T-O-P

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Sorry, vlt. denke ich auch zu kompliziert und sollte einfach überall wo wir über 85 dB(A) kommen können, ein Lärmbereich vorschlagen

    Moin,

    Du denkst schon richtig. ;) Dein Flur ist eigentlich ein Lärmbereich. Wenn Du die Umstände so lässt wie sie momentan sind, bedeutet das für alle Personen, die auch nur kurzzeitig in diesem Bereich sind (durchlaufen) - Gehörschutz. Hand aufs Herz, wie realistisch ist das, dass die Beschäftigten beim Begehen des Flurs PSA benutzen? Ein Lärmminderungsprogramm bleibt Dir im Flur zwar erspart, weil es eben ein Bereich ist und kein Arbeitsplatz, aber das war's dann auch schon.

    Wenn Kennzeichnung, dann die ganze PSA-Geschichte oder aber unter die 85 dB(A) kommen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Danke nochmals.

    Ich glaube ich werde hier für die Anlagenteile, die dauerhaft über 85 dB(A) kommen (inkl. Messunsicherheit) ein Lärmbereich empfehlen (dauerhafter Betrieb).

    Für die Bereiche (gerade der letztgenannte mit dem Gebläse und Flur) kann ich die Gefährdung ganz gutüber ein Tätigkeitsprofil abschätzen. Ich vermute, dass wir deutlich unter 85 db sind und somit von keiner Gefährdung ausgegangen werden kann (also kein Lärmbereich, kein Gehörschutz). Ein Warnhinweis würde ich dann aber dennoch empfehlen. Denn, selbst wenn jemand im Gebläseraum oder angrenzenden Flur einschläft und dort die ganze Woche verbringt, kommt man rechnerisch vermutlich nicht auf über 80 db, da die Gebläse ja nur 40 Minuten am Tag laufen... (ja, ich muss noch genau nachrechnen). Wenn doch die 85 dbA erreicht werden können --> Lärmbereich.

    Damit habe ich dann hoffentlich eine praktikable und nachvollziehbare Lösung.

  • Es geht um ein Anlagenteil, in dem innerhalb von 24 h für jeweils 5 Minunten Gebläse in Betrieb sind. Hierbei habe ich eine Exposition LAeq von 89,2 dB(A) gemessen. Sind die Gebläse nicht in Betrieb (also die meiste Zeit) liegen wir bei 61,2 dB(A).

    Vom IFA gibt es dazu ein nettes Tool, sowohl als Webanwendung als auch Excel.

    Damit kannst Du auf LEX8h hochrechnen. Bei den von Dir genannten Werten kommst Du nicht in einen Lärmbereich, sofern kein Impulslärm vorhanden ist. Kommt bei dem Lärm auch ein Knall/Schlaggeräusch vor oder ein anderer Schallimpuls ist auch LC,peak zu beachten. Wobei ich davon ausgehe, dass dies hier nicht der Fall ist.

    Bei Deinen Berechnungen würde ich immer den Fehler mit einbeziehen, also auf Dein Messergebnis aufschlagen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.