Einen wunderschönen guten Tag!
Ich bin auf der Suche nach Rechtsgrundlagen für die Lagerung von Gefahrstoffen in Vereinen und HiOrgs.
Es geht nicht um die TRGS, Gefährdungsbeurteilungen und so, sondern um Vorgaben z.B. der Bauordnungen, hier speziell Baden-Württemberg, gerne auch als Vergleich aus anderen Bundesländern.
(Leider kann mir die örtliche Kommunalverwaltung nicht helfen, aus welchen Gründen auch immer).
Die Rahmenbedingungen:
Lagerung im Freien in Gitterboxen oder vergleichbaren Lagermöglichkeiten, siehe Bilder.
Keine großen Mengen, 4 - 8 Flaschen Propan 11 kg, 10 - 15 Flaschen Sauerstoff (2 - 10 Liter), 5 - 10 Kanister Diesel / Benzin (20 Liter, RKK oder ADR), 2 - 4 Flaschen (6 oder 8 Liter) Druckluft.
Rein passive Lagerung, kein Abfüllen, kein Umfüllen.
Beispiele für derartige Lagerstätten (hier Beispiele für Gase, aber auch für Kanister, keine Auffangwanne):