Guten Morgen liebe Kolleg:innen,
ich habe eine Frage. Beim Aufstellen von Büromöbeln/Raumgestaltung muss ja auf vieles geachtet werden. Nun kommt die Frage hoch ob Bediengänge ( ASR A1.2 ) dauerhaft eine Pflicht sind . Sprich um an den Heizkörper oder an die Fensterfront zu kommen um Wartungen ; Reinigungen oder Einstellungen immer vornehmen zu können. Also einen zusätzlichen Gang in einer Breite von 06,m zu schaffen.
Wenn das so ist, würde es erheblichen Platzmangel nach sich ziehen. Da höre ich jetzt schon den Aufschrei.
In der ASR steht nichts handfestes drin . Aufgegriffen wird das Thema in der VBG Arbeitshilfe 1.2 Verkehrswege im Gebäude.
LG Andre